Sachverständigenbericht zum Jahresabschluss Prüfung und Begutachtung zur Feststellung und Entlastung. Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg

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1 Rechnungsprüfungsamt Sachverständigenbericht zum Jahresabschluss 2016 Prüfung und Begutachtung zur Feststellung und Entlastung Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg Jahresabschlüsse 2016 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Jahresabschluss 2015 des Eigenbetriebs Servicebetrieb öffentlicher Raum Nürnberg Mai

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3 Inhalts-, Anlagen- und Abkürzungsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1 JAHRESABSCHLUSS 2016 DER STADT NÜRNBERG Prüfungsgrundlagen und -durchführung Haushaltssatzung 2016 und Planung Ergebnisse der Prüfung des Jahresabschlusses Vermögensrechnung (Bilanz) Ergebnisrechnung Finanzrechnung Verpflichtungsermächtigungen Bürgschaften Bildung der Haushaltsreste Anhang Rechenschaftsbericht 78 2 JAHRESABSCHLÜSSE 2016 DER RECHTSFÄHIGEN KOMMUNALEN STIFTUNGEN Vorbemerkungen Jahresabschlüsse Prüfungsergebnisse des Jahres JAHRESABSCHLUSS 2015 DES EIGENBETRIEBS SERVICEBETRIEB ÖFFENTLICHER RAUM NÜRNBERG Allgemeines Aufgaben und Organisation Servicebetriebsatzung Haushaltssatzung, Wirtschaftsplan, Finanzplanung Haushaltssatzung Wirtschafts- und Finanzplan Feststellung des Jahresabschlusses 2014 und Entlastung Jahresabschluss Bilanzentwicklung Erfolgsrechnung Prüfung des Jahresabschlusses Beschaffungen Technische Prüfung 98 4 ZUSAMMENGEFASSTES PRÜFUNGSERGEBNIS 99 3

4 Inhalts-, Anlagen- und Abkürzungsverzeichnis Anlagenverzeichnis Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Im Bericht vom über die Prüfungen im Haushalts- und Wirtschaftsjahr 2016 dargestellte Prüfungen von Rpr Anpassungs- und Ergänzungsbedarf bei der doppischen Rechnungslegung der Stadt Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg Jahresabschlüsse 2016 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Anlage 5 Jahresabschluss 2015 des Eigenbetriebs Servicebetrieb öffentlicher Raum Nürnberg 4

5 Inhalts-, Anlagen- und Abkürzungsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis AEAO AFB AO ASN AsylbLG AVBayStG BA/NOS BayNatSchG BayÖPNVG BayStG BayVersRücklG BeamtVG BewertR BGA BIC BKPV EBS EBV EStG FAG Frh FSN GBA GerDa GO GVFG GWG KaSt KIP KiTa KommHV-Doppik Anwendungserlass zur Abgabenordnung Allgemeine Finanzwirtschaftsbestimmungen der Stadt Nürnberg Abgabenordnung Eigenbetrieb Abfallwirtschaft und Stadtreinigungsbetrieb Nürnberg Asylbewerberleistungsgesetz Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Stiftungsgesetzes Bürgeramt Nord, Ost, Süd Bayerisches Naturschutzgesetz Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern, Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern Bayerisches Stiftungsgesetz Gesetz über die Bildung von Versorgungsrücklagen im Freistaat Bayern Beamtenversorgungsgesetz Bewertungsrichtlinien Betriebs- und Geschäftsausstattung Bauinvestitionscontrolling Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband Erschließungsbeitragssatzung Eigenbetriebsverordnung Einkommensteuergesetz Finanzausgleichsgesetz Friedhofsverwaltung Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg Gartenbauamt Gebäuderaumdatei Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden, Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden Geringwertige Wirtschaftsgüter Kassen- und Steueramt Kommunalinvestitionsprogramm Kindertagesstätte Kommunalhaushaltsverordnung-Doppik 5

6 Inhalts-, Anlagen- und Abkürzungsverzeichnis KommKR Kommunaler Kontenrahmen Bayern KuKuQ KunstKulturQuartier KuM Museen der Stadt Nürnberg KVÜ Kommunalunternehmen Verkehrsüberwachung MIP Mittelfristiger Investitionsplan ML Marktamt und Landwirtschaftsbehörde NOA Noris-Arbeit ggmbh NüBad Eigenbetrieb NürnbergBad NüSt Eigenbetrieb NürnbergStift ÖPP Öffentlich-private Partnerschaft Rpr Rechnungsprüfungsamt SGB Sozialgesetzbuch SÖR Eigenbetrieb Servicebetrieb öffentlicher Raum SÖRS Betriebssatzung für den Servicebetrieb öffentlicher Raum Nürnberg StA Amt für Stadtforschung und Statistik Stk Stadtkämmerei StrRGebS Straßenreinigungsgebührensatzung StWN Städtische Werke Nürnberg SUN Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg T Tiefbauamt TBenGebS Toilettenbenutzungsgebührensatzung TVÖD Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft Nürnberg VBRL Vergabe- und Beschaffungsrichtlinien der Stadt Nürnberg VE Verpflichtungsermächtigungen VK Vollkraftstelle VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen VOF Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen VoIP Voice over IP VVKommH-Syst-Doppik Vorschriften über die kommunale Haushaltssystematik nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung ZV StUB Zweckverband Stadt-Umland-Bahn 6

7 Abschnitt 1: Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg 1 Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg 1.1 Prüfungsgrundlagen und -durchführung Die rechtlichen Grundlagen zur Prüfung und Feststellung der Jahresabschlüsse und zur Entlastung sind in Art. 102 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) festgehalten. Für die Prüfung ist danach der Rechnungsprüfungsausschuss zuständig, das Rechnungsprüfungsamt (Rpr) ist dabei als umfassender Sachverständiger heranzuziehen. Bei Eigenbetrieben unterstützt dieses Verfahren zusätzlich der externe Abschlussprüfer nach Art. 107 GO. Feststellung und Entlastung obliegen dem Stadtrat, nach durchgeführter o. g. örtlicher Prüfung. Die Jahresabschlüsse 2016 der Eigenbetriebe 1 SUN, ASN, NüSt, FSN, NüBad sowie der Jahresabschluss 2014 des Eigenbetriebs SÖR sind bereits im Rechnungsprüfungsausschuss am geprüft sowie begutachtet und vom Stadtrat am bzw. am festgestellt worden. Dazu hatte Rpr den Bericht über die Prüfungen im Haushalts- und Wirtschaftsjahr 2016 vorgelegt. Zudem wurden darin die Einzelprüfungen von Rpr im Wesentlichen in den Dienststellen und den Unternehmen der Stadt sowie die Auftragsprüfungen bezogen auf das Haushaltsjahr 2016 dargestellt, die Behandlung fand ebenfalls im Rechnungsprüfungsausschuss vom statt. In der Anlage 1 des vorliegenden Sachverständigenberichts sind diese Prüfungen von Rpr nochmals genannt. Der vorliegende Sachverständigenbericht dient somit der Prüfung des doppischen Jahresabschlusses 2016 der Stadt selbst, der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen sowie des Jahresabschlusses 2015 des Eigenbetriebes SÖR zwecks abschließender Feststellung dieser Jahresabschlüsse und Entlastung. Der Jahresabschluss 2016 des Eigenbetriebes SÖR lag Rpr bei Redaktionsschluss noch nicht in geprüfter Form vor. In der Anlage 2 zu diesem Bericht befindet sich eine Zusammenstellung des nach der Abschlussprüfung 2016 insgesamt noch bestehenden Anpassungs- und Ergänzungsbedarfs bei der doppischen Rechnungslegung der Stadt. Rpr überwacht die weitere Abarbeitung der Feststellungen durch die Verwaltung und leistet wo möglich Unterstützung. In den Anlagen 3 und 4 sind die geprüften Jahresabschlüsse beigefügt. Die Prüfungsergebnisse zum städtischen Abschluss 2016 werden nachfolgend (Abschnitt 1) dargestellt. Aufgrund der Größenordnung des städtischen Jahresabschlusses wendet Rpr einen risikoorientierten Prüfungsansatz an. Abschnitt 2 des Sachverständigenberichts beinhaltet die Prüfung der kaufmännischen Jahresabschlüsse 2016 der von der Stadt verwalteten rechtsfähigen kommunalen Stiftungen. Abschnitt 3 umfasst die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 des Eigenbetriebs SÖR. Abschnitt 4 beinhaltet schließlich die Zusammenfassung des Prüfungsergebnisses mit der Empfehlung zur Feststellung und Entlastung. 1 Städtische Eigenbetriebe im Haushaltsjahr 2016: Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN), Abfallwirtschaft und Stadtreinigungsbetrieb Nürnberg (ASN), NürnbergStift (NüSt), Franken-Stadion Nürnberg (FSN), NürnbergBad (NüBad) und Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) 7

8 Abschnitt 1: Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg 1.2 Haushaltssatzung 2016 und Planung Als Grundlage für die Haushaltswirtschaft des Jahres 2016 hat die Stadt Nürnberg eine Haushaltssatzung erlassen. Die Haushaltssatzung ist am vom Stadtrat beschlossen und der Regierung von Mittelfranken mit Schreiben vom vorgelegt worden. Formelle und zeitliche Vorgaben wurden beachtet. Inhalt und Form entsprechen den Erfordernissen von Art. 63 Abs. 1 und 2 GO. Die Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt Nr. 4 vom Die Regierung von Mittelfranken hat mit Bescheid vom die nach der Gemeindeordnung erforderlichen Genehmigungen zu den in der Haushaltssatzung vorgesehenen Kreditaufnahmen und Verpflichtungsermächtigungen mit Auflagen erteilt. In ihren Nebenbestimmungen zur Haushaltssatzung legte die Regierung fest, dass die zusätzlichen Erträge/Einzahlungen aus der Gewerbesteuer sowie der Einkommensteuerbeteiligung nur zur Verbesserung des Jahresergebnisses verwendet werden dürfen. Gleiches galt für die Verwendung überplanmäßiger Erträge/Einzahlungen bei den Schlüsselzuweisungen. Hier wurden Ausnahmen für eine Verwendung außerhalb der Ergebnisverbesserung für folgende Bereiche zugelassen: Deckung von Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen bis zu einem Betrag von 1,5 Mio. für die Verstärkung der Komplementärmittel im Rahmen des Kommunalinvestitionsprogramms (KIP), Deckung von Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen bei der Bezirksumlage. Die Regierung setzte im Rahmen einer städtischen Globalkonsolidierung weiterhin fest, dass zur Verbesserung des Saldos aus laufender Verwaltungstätigkeit (Finanzhaushalt/Ergebnishaushalt) insgesamt ein Betrag von 5 Mio. kassenwirksam erbracht werden muss. Die einzelnen Maßnahmen waren in einer von der Regierung festgesetzten Form darzustellen (Listenaufstellung, Zuordnung Teilhaushalt/Teilergebnisrechnung, betragsmäßig zeitliche Gliederung). Für die Vorlage der entsprechenden Stadtratsbeschlüsse (insoweit Betrag nicht durch überplanmäßige Einnahmen bei den Schlüsselzuweisungen abgedeckt) wurde von der Regierung eine Frist bis zum festgesetzt. Nicht in die Konsolidierungssumme waren Mittel aus Einsparungen oder Ertragsverbesserungen auf Grund von Gesetzesänderungen sowie überplanmäßige Mittel aus der Gewerbesteuer und der Einkommensteuerbeteiligung aufzunehmen. Im Gegenzug dürfen zusätzliche Mittel aus den Schlüsselzuweisungen eingerechnet werden. Insgesamt sieht die Rechtsaufsicht den vorgelegten Haushalt und die Sicherstellung der dauernden Leistungs- und Zahlungsfähigkeit der Stadt kritisch. Sie begründet daher die von ihr für die Genehmigung der Kredite festgesetzten Auflagen mit dem veranschlagten negativen Ergebnis des Ergebnishaushaltes und dass die Einnahmen die Verpflichtungen aus den ordentlichen Kredittilgungen sowie den kreditähnlichen Geschäften nicht decken. Der weitere hieraus resultierende Abbau der Liquiditätsreserve wird besorgniserregend gesehen. Hinsichtlich der ab dem Jahr 2017 von der Stadt prognostizierten Tilgung der Kredite aus der laufenden Verwaltungstätigkeit wird auf die Unwägbarkeiten konjunktureller Prognosen für die Haushaltsplanung verwiesen. 8

9 Abschnitt 1: Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg Nach Ansicht der Rechtsaufsicht darf die weiterhin steigende Verschuldung und die nominelle Belastung aus den Öffentlich-Privaten-Partnerschafts-Projekten nicht außer Acht gelassen werden. Die Regierung weist darauf hin, dass die Stadt unter den kreisfreien Städten in Bayern (Erhebung 2014) die zweithöchste Verschuldung aufweist und 80 % des Investitionsaufwandes über Kredite finanziert werden. Mit Schreiben vom wurden die Stadtratsfraktionen und -gruppen sowie die Einzelstadträte über den Inhalt der Genehmigung durch den Kämmerer informiert. Die Haushaltssatzung trat zum Beginn des Haushaltsjahres in Kraft. Im Jahr 2016 war eine Haushaltsnachtragssatzung erforderlich. Diese Nachtragshaushaltssatzung wurde vom Stadtrat am beschlossen und im Amtsblatt Nr. 25 vom bekanntgegeben. Die Nachtragssatzung wurde der Regierung mit Schreiben vom angezeigt, welche keine Einwände gegen die Nachtragssatzung erhob. Die Notwendigkeit des Nachtragshaushalts wurde mit Mehrauszahlungen in Höhe von rd. 6,3 Mio. für die Nürnberger U-Bahn begründet. Für die U-Bahn waren Anpassungen an die aktuellen Brandschutzund Betriebssicherheitsvorschriften notwendig. Die Ansatzänderungen waren im Finanzhaushaushalt saldoneutral und wurden durch Einsparung bei anderen Investitionsmaßnahmen sowie durch zweckgebundene Mehreinzahlungen gedeckt. 1.3 Ergebnisse der Prüfung des Jahresabschlusses Vermögensrechnung (Bilanz) Formelle Prüfungsbemerkungen Der Jahresabschluss ist mit der erstmaligen Erstellung von Teilrechnungen in 2014 (Teilergebnis- und Teilfinanzrechnungen) nunmehr vollständig. Der verwendete Kontenrahmen entspricht nicht der seit geltenden KommHV-Doppik (Kommunalhaushaltsverordnung-Doppik). Mit Schreiben vom beantragte die Stadt Nürnberg eine dauerhafte Ausnahmegenehmigung nach 99 Abs. 2 KommHV-Doppik für den Kontenrahmen sowie eine einstweilige Verlängerung der Übergangsfristen für die produktorientierte Haushaltsgliederung und die Anwendung der Haushaltsmuster. Mit Regierungsschreiben vom ist der Stadt Nürnberg nach 99 Abs. 2 KommHV-Doppik hinsichtlich der Haushaltsführung der Gemeinden und Gemeindeverbände nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung (KommKR) nach VVKommH-Syst-Doppik 9

10 Abschnitt 1: Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg eine dauerhafte Ausnahmegenehmigung für ihren abweichenden Kontenplan sowie eine bis befristete Ausnahmegenehmigung für die erstmalige Erstellung der auf der örtlichen Organisation basierenden Produktbereichsgliederung rechtsaufsichtlich genehmigt worden. Zum erfolgte die Umstellung auf die produktorientierte Haushaltsgliederung. Im Rahmen der überörtlichen Prüfung kritisiert der BKPV im Bereich des Kassenwesens u. a., dass Buchungen zum Teil nicht belegt sind und das von der Stadt gewählte (durch SAP vorgegebene chronologische) Belegablagesystem nicht geeignet ist. Die ebenfalls von Rpr in Vorjahresprüfungen geforderte vollständige, einheitliche und lückenlose Belegdokumentation will die Stadt mittelfristig über die Einführung eines elektronischen Dokumentenmanagementsystems erreichen. Bei Buchungen über Vorverfahren müssen zudem allgemeine Zahlungsanordnungen zu Beginn des Kalenderjahres von den anordnenden Dienststellen angefordert werden ( 36 KommHV-Doppik). Hinsichtlich der erforderlichen Kassenanordnungen für Einzahlungen (Annahmeanordnungen) wurde mit Dienstanweisung des Kassenund Steueramtes vom eine Allgemeine Zahlungsanordnung i.s. des 36 KommHV-Doppik für mehrere Forderungsarten zugelassen. In diesem Zusammenhang hat Rpr bereits mehrmals darauf hingewiesen, dass gemäß 34 KommHV-Doppik auch Anordnungen zu erteilen sind, wenn Buchungen vorzunehmen sind, die das Ergebnis in den Büchern ändern und sich nicht in Verbindung mit einer Zahlung ergeben (Buchungsanordnungen). Die von Stk getätigten Jahresabschlussbuchungen sind demzufolge entsprechend anzuordnen. Für die Buchungsanordnungen sind zudem Regelungen in einer Dienstanweisung zu treffen. Es ist sicherzustellen, dass Anordnungsbefugte nicht mit der Buchführung betraut werden. Eine entsprechende Dienstanweisung wurde mit Datum vom durch KaSt erlassen. 10

11 Abschnitt 1: Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg Bilanzaufbau Langfristig AKTIVA TEUR % TEUR % TEUR % Immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen , , ,2 Finanzanlagen , , ,1 Kurzfristig , , ,0 Vorräte , , ,9 Forderungen , , ,5 Flüssige Mittel , , ,3 Rechnungsabgrenzungsposten , , , , , ,6 Summe , , ,3 Langfristig PASSIVA Eigenkapital , , ,1 Sonderposten , , ,0 Rückstellungen , , ,3 Verbindlichkeiten , , ,5 Kurzfristig Veränderung , , ,4 Rückstellungen , , ,7 Verbindlichkeiten , , ,3 Rechnungsabgrenzungsposten , , , , , ,0 Summe , , ,3 Im Berichtsjahr stieg die Bilanzsumme um 158,61 Mio. oder 3,3 % auf 4,9 Mrd., dabei nahm das Anlagevermögen um 45,66 Mio. zu, während das Umlaufvermögen insbesondere aufgrund gestiegener liquiden Mittel um 112,95 Mio. anstieg. Das Anlagevermögen einschließlich der Finanzanlagen prägt aufgabengemäß die Aktivseite. 11

12 Abschnitt 1: Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg Die Passivseite wird dominiert von langfristigen Bilanzposten. Dies sind überwiegend Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen und Darlehensverbindlichkeiten sowie Sonderposten (v.a. Investitionszuschüsse) und das Eigenkapital. Mit einem Anteil von 17,1 % (im Vorjahr: 18,9 %) an der Bilanzsumme stellt sich die Eigenkapitalausstattung der Stadt nach den im Berichtsjahr vorgenommenen, inventurbedingten umfangreichen wertmäßigen Korrekturen bei den Kunstgegenständen als leicht schwächer gegenüber dem Vorjahr dar. Dabei sank das Eigenkapital 2016 gegenüber dem Vorjahr um 6,1 % auf 846,00 Mio.. Zukünftig kann eine Verbesserung der Eigenkapitalausstattung im Wesentlichen nur über positive GuV-Ergebnisse erreicht werden, was in der Regel gleichzeitig die notwendige investive Eigenfinanzierung (ohne Schulden) der Stadt ausbauen würde Aktivseite A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände Lizenzen , ,00 EDV-Software , ,00 Immaterielle Vermögensgegenstände aus geleisteten Zuwendungen , ,00 Summe , ,00 Die immateriellen Vermögensgegenstände erhöhten sich im Berichtsjahr um 3,56 Mio. bzw. 2,0 %. Hierbei stehen den Zugängen in Höhe von 16,08 Mio. und Zuschreibungen in Höhe von 291 T Wertminderungen durch Abgänge und Abschreibungen in Höhe von 12,81 Mio. gegenüber. Die Unterposition EDV-Software hat sich um 1,18 Mio. auf 5,35 Mio. erhöht. Die wesentlichen Zugänge entfallen hierbei mit 1,27 Mio. auf MS-Office-Software und mit 688 T auf das Dokumentenmanagementsystem. Die Zugänge im Bereich der immateriellen Vermögensgegenstände aus geleisteten Investitionszuschüssen in Höhe von 13,37 Mio. beinhalten analog zu den Vorjahren mit 10,89 Mio. im Wesentlichen Investitionszuschüsse an freigemeinnützige Träger von Kinderbetreuungseinrichtungen (u.a. KiTa Frauenholzstraße, KiTa Herbststraße, KiTa An der Radrunde, KiTa Spitalhof). Weitere wesentliche Zugänge entfallen mit 1,06 Mio. auf Investitionszuschüsse zur Eigentumsförderung, mit 505 T auf Zuwendungen an die Hochschule für Musik, mit 310 T auf Zuschüsse an das Klinikum Nürnberg (Schule für Kranke) und mit 201 T auf Investitionszuschüsse an Sportvereine. 12

13 Abschnitt 1: Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg II. Sachanlagen Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte , ,66 2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte , ,77 3. Infrastrukturvermögen und Sachanlagen im Gemeingebrauch , ,69 4. Bauten auf fremdem Grund und Boden , ,00 5. Kunstgegenstände und Baudenkmäler , ,56 6. Fahrzeuge , ,00 7. Maschinen, technische Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung , ,64 8. Anlagen im Bau , ,20 Summe , ,52 Das Sachanlagevermögen erhöhte sich insgesamt um 41,73 Mio.. Die Erhöhung ist im Wesentlichen auf umfangreiche Bautätigkeiten zurückzuführen. Dies betrifft sowohl den Gebäudebestand (insbesondere Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen) als auch das Infrastrukturvermögen (insbesondere Straßenbau). Im städtischen Grundvermögen wurde bis zum Jahresabschluss 2014 nicht zwischen Anlagevermögen und Umlaufvermögen unterschieden. Das bayerische Staatsministerium des Inneren hatte in einer Bekanntmachung vom ergänzende Hinweise zur kommunalen doppelten Buchführung veröffentlicht. Danach sind Grundstücke einer Kommune nur dann dem Anlagevermögen zuzurechnen, wenn sie dauernd der Aufgabenerfüllung dienen ( 98 Nr. 4 KommHV-Doppik). Ist dies nicht beabsichtigt (wie z. B. bei den zur (Weiter-) Veräußerung bestimmten Grundstücken), sind sie dem Umlaufvermögen zuzuordnen. Unter Berücksichtigung der Bekanntmachung werden zum Jahresabschluss 2016 Grundstücke mit einem Gesamtwert von 48,54 Mio. im Umlaufvermögen ausgewiesen (Vorjahr: 34,95 Mio. ). Gemäß Nr der Allgemeinen Finanzwirtschaftsbestimmungen der Stadt Nürnberg (AFB) soll für alle Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens spätestens nach acht Jahren eine körperliche Bestandsaufnahme durchgeführt werden. Dies ist zum Bilanzstichtag weiterhin noch nicht erfolgt. Derzeit werden von Stk/2 vorbereitende Maßnahmen zur Erarbeitung eines Konzepts durchgeführt, das zukünftig eine ordnungsgemäße Inventur (körperliche Bestandsaufnahme) in regelmäßigen Abständen gewährleisten soll. Nach 70 Abs. 2 S.1 KommHV-Doppik können Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens, wenn sie regelmäßig ersetzt werden und ihr Gesamtwert von nachrangiger Bedeutung ist, mit einer gleichbleibenden Menge und einem gleichbleibenden Wert angesetzt werden, sofern ihr Bestand in seiner Größe, seinem Wert und seiner Zusammensetzung nur geringen Veränderungen unterliegt (Festwert). Jedoch ist auch hier in der Regel alle drei Jahre eine körperliche Bestandsaufnahme durchzuführen und der Festwert entsprechend anzupassen. Die Stadt macht von dieser Vereinfachungsregelung im Bereich Schulbücher und Medienbestand Stadtbibliothek Gebrauch. Die letzte Überprüfung der Festwerte erfolgte im Jahresabschluss 2010 (Schulbücher). Ergänzend zur körperlichen Bestandsaufnahme der Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens ist auch die Wertermittlung der Festwerte zu prüfen und ggf. anzupassen. 13

14 Abschnitt 1: Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg Die Zusammensetzung des gesamten Sachanlagevermögens und die Veränderungen sind aus den nachfolgend beschriebenen Unterpositionen ersichtlich. Zu 1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Grünflächen , ,92 Ackerland , ,05 Wald, Forst , ,95 Sonstige unbebaute Grundstücke , ,68 Ruhende und fließende Gewässer , ,06 Summe , ,66 Der Bestand an unbebauten Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten verringerte sich insgesamt um 15,46 Mio.. Hierbei stehen den Zugängen in Höhe von 1,80 Mio. Wertminderungen durch Abgänge (3,14 Mio. ), Umbuchungen (14,11 Mio. ) und Abschreibungen (3 T) gegenüber. Die Zugänge des Berichtsjahres resultieren im Wesentlichen aus Grundstückskäufen in der Anlagenklasse Ackerland (u.a. Lerchenäcker, Tiefes Feld, Schmalau). Die Unterposition Sonstige unbebaute Grundstücke reduzierte sich unter anderem aufgrund von Grundstücksverkäufen in der Gemarkung Gleißhammer. Darüber hinaus wurden Grundstücke mit einem Buchwert von 14,08 Mio. gemäß der Vermarktungsliste von LA in das Umlaufvermögen umgebucht. Zu 2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Kinderbetreuungseinrichtungen , ,00 Schulen , ,00 Wohnbauten , ,00 Verwaltungsgebäude , ,00 Betriebsgebäude , ,00 Sonstige Bauten , ,00 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte , ,77 Summe , ,77 Der Bestand der bebauten Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte erhöhte sich im Berichtsjahr um 46,32 Mio. bzw. 4,1 %. Hierbei stehen den Zugängen und Umbuchungen aus den Anlagen im Bau in Höhe von 72,40 Mio. Wertminderungen durch Abgänge (614 T), Umbuchungen (3,99 Mio. ) und Abschreibungen (21,48 Mio. ) gegenüber. 14

15 Abschnitt 1: Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg Im Vorfeld der Prüfung des Jahresabschlusses 2016 wurde schwerpunktmäßig der Gebäudebestand der Stadt Nürnberg auf Vollständigkeit und die Bewertung der Gebäude auf Plausibilität geprüft. Grundlage für die Übernahme des Gebäudebestandes war zum Zeitpunkt der Eröffnungsbilanz das Gebäudevermögen der Vermögensrechnung des kameralen Rechnungswesens. Die Ausgangsbasis für die Darstellung im kaufmännischen Rechnungswesen war das von der Projektgruppe Gebäudemanagement erstellte Verzeichnis stadteigener Gebäude (Gebäuderaumdatei/GerDa), welches auch weiterhin von den zuständigen Fachbereichen der Stadt gepflegt wird. Im Rahmen der Prüfung wurde somit der in SAP-FI-AA (Anlagenbuchhaltung) ausgewiesene Gebäudebestand mit der fortgeführten Gebäuderaumdatei abgeglichen. Der Abgleich ergab zwar grundsätzlich eine hohe Übereinstimmung, jedoch wurden auch vereinzelt Abweichungen festgestellt (einzelne Gebäude nicht in beiden Verzeichnissen enthalten). Nach Aufklärung der Sachverhalte mussten im Ergebnis im JA 2016 acht Gebäude mit einem Restbuchwert in Höhe von 526 T aufwandswirksam als Abgang verbucht werden. Im Gegenzug waren 26 bislang nicht bilanzierte Gebäude nachträglich zu erfassen. Der Großteil dieser Korrekturen wurde aus zeitlichen Gründen auf den Jahresabschluss 2017 verschoben. Da es sich bei den Gebäuden im Wesentlichen um kleinere Nebengebäude (z.b. Lagergebäude) sowie um ältere Gebäude mit nicht mehr ermittelbaren Herstellungskosten handelt, wurde zur Korrektur in den meisten Fällen aus Vereinfachungsgründen der Erinnerungswert (1 ) angesetzt. Eine wesentliche Ausnahme von dieser Vorgehensweise betrifft ein bislang nicht bilanziertes Gebäude einer Kindertagesstätte in der Siegfriedstraße. Die Einrichtung wurde im Februar 2000 eröffnet, in der kameralen Vermögensrechnung waren für die Baumaßnahme insgesamt 1,48 Mio. veranschlagt. Die nachträgliche Erfassung der Herstellungskosten erfolgt im JA In weiteren Einzelfällen waren bereits bilanzierte Gebäude nicht in der Gebäuderaumdatei bzw. mit Gebäude-ID im Geodatenservice der Stadt angelegt. Auch hier erfolgte, sofern erforderlich, eine nachträgliche Korrektur. Die Prüfung der Bewertung des Gebäudebestandes auf Plausibilität ergab in den Bereichen, in denen Gebäude und Gebäudekosten aus der kameralen Vermögensrechnung einzelnen Posten zugeordnet werden konnten, keine auffallend hohen oder niedrigen Werte. Im Rahmen der Erstellung der Eröffnungsbilanz wurden jedoch auch nicht direkt zuordenbare Kosten (rd. 15 Mio. ) auf insgesamt 58 von der Projektgruppe Gebäudemanagement ermittelte Einzelgebäude verteilt, denen keine konkrete Position aus der kameralen Vermögensrechnung zugeordnet werden konnte. Die Gebäude beinhalteten neben größeren Betriebs-/Wohn- und Geschäftsgebäuden im Wesentlichen kleinere Gebäude, wie z.b. Lagergebäude, Toilettenanlagen, Trafostationen, Garagen sowie Ställe und Hütten (Tiergarten). Gerade in Bezug auf die kleineren Gebäude sind die fiktiven Herstellungskosten in der Einzelbetrachtung kritisch zu sehen, da die über einen festen Verteilungsschlüssel zugeordneten Kosten mit hoher Wahrscheinlichkeit weit über den tatsächlichen Herstellungskosten der Gebäude liegen. Rpr empfiehlt, im Rahmen der anstehenden Inventur des kompletten Sachanlagevermögens (gemäß Nr AFB) die betreffenden Einzelgebäude hinsichtlich Größe, Zustand und voraussichtlicher Restnutzungsdauer kritisch zu prüfen und ggf. außerplanmäßige Abschreibungen vorzunehmen. Im Berichtsjahr waren Zugänge in den verschiedenen Anlageklassen aufgrund der Fertigstellung von Baumaßnahmen und der Inbetriebnahme der entsprechenden Gebäude in Höhe von 72,40 Mio. zu verzeichnen. Die wesentlichen Vorgänge entfallen mit 47,77 Mio. auf Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen, mit 18,55 Mio. auf Sonstige Bauten und mit 3,90 Mio. auf Verwaltungsgebäude. 15

16 Abschnitt 1: Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg Die Zugänge im Bereich der Schulen entfallen mit 23,62 Mio. auf die Michael-Ende-Schule in St. Leonhard und mit 7,68 Mio. auf die Grundschule Zerzabelshof in der Viatisstraße. Im Bereich der Kinderbetreuungseinrichtungen wurden unter anderem die Baumaßnahmen Kinderhort Hopfgartenweg (3,37 Mio. ), Zentralhort Welserstraße (2,89 Mio. ) und Kinderund Jugendhaus Muggenhofer Str. (2,11 Mio. ) fertiggestellt. Im Bereich der Verwaltungsgebäude wurden im Geschäftsjahr 2016 u.a. die Baumaßnahmen an den Gebäuden am Unschlittplatz (StA; 1,89 Mio. ) und in der Leyher Str. (ML; 1,17 Mio. ) fertiggestellt. Der Wertzuwachs im Bereich der Sonstigen Bauten ist u.a. auf die Fertigstellung der Kulturwerkstatt Auf AEG zurückzuführen. Insgesamt wurden für diese Baumaßnahme Herstellungskosten in Höhe von 14,37 Mio. aktiviert. Die Abgänge/Umbuchungen des Berichtsjahres resultieren im Wesentlichen aus der Umbuchung von zum Verkauf vorgesehenen Grundstücken ins Umlaufvermögen (3,99 Mio. ) und der Ausbuchung von nicht mehr vorhandenen Gebäuden mit einem Restbuchwert von 526 T. Zu 3. Infrastrukturvermögen und Sachanlagen im Gemeingebrauch Infrastrukturvermögen und Sachanlagen im Gemeingebrauch Grund und Boden des Infrastrukturvermögens , ,30 Brücken, Tunnel, sonst. Bauten d. Infrastrukturvermögens , ,39 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung , ,00 Versorgungsnetze , ,00 Straßen, Wege, Plätze und Verkehrslenkungsanlagen , ,00 Summe , ,69 Das Infrastrukturvermögen und die Sachanlagen im Gemeingebrauch erhöhten sich insgesamt um 11,13 Mio.. Die Entwicklung ergab sich wie folgt: Anfangsbestand ,69 + Zugänge ,99 - Abgänge ,23 +/- Umbuchungen ,14 - Abschreibungen ,72 + Zuschreibungen ,00 Endbestand ,87 Die Zugänge des Berichtsjahres und Umbuchungen von bereits in Vorjahren begonnenen Baumaßnahmen in Höhe von 60,31 Mio. entfallen im Wesentlichen mit 3,0 Mio. auf Grund und Boden des Infrastrukturvermögens, mit 27,22 Mio. auf Brücken, Tunnel und 16

17 Abschnitt 1: Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg sonst. Bauten des Infrastrukturvermögens, mit 9,27 Mio. auf Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und mit 20,81 Mio. auf die Unterposition Straßen/Wege/Plätze. Die Zugänge der Unterposition Grund und Boden des Infrastrukturvermögens resultieren unter anderem aus dem Erwerb von Flächen im Umfeld des Schwurgerichtsgebäudes (Memorium Nürnberger Prozesse) in der Fürther Straße (1,55 Mio. ). In der Unterposition Brücken, Tunnel und sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens waren Zugänge in Höhe von 27,22 Mio. zu verzeichnen. Die Zugänge entfallen mit 9,36 Mio. auf Baumaßnahmen im U-Bahn-Bereich (u.a. Bahnhöfe/Betriebsvorrichtungen Scharfreiterring, Langwasser Nord, Messezentrum), mit 3,75 Mio. auf die Erneuerung der Hallertorbrücke, mit 3,19 Mio. auf den Landschaftsaußenbereich des Personenschifffahrtshafens, mit 1,42 Mio. auf die Fußgängerbrücke Heistersteg sowie mit 1,23 Mio. bzw. 1,0 Mio. auf die Sportanlagen in der Deutschherrenstraße bzw. in der Michael-Ende-Schule. Darüber hinaus wurden in weiteren zahlreichen Einzelmaßnahmen Investitionen an Spielplätzen, Außenanlagen von Kinderbetreuungseinrichtungen und öffentlichen Grünanlagen getätigt. Die Zugänge der Unterposition Gleisanlagen mit Streckenausrüstung in Höhe von 9,27 Mio. entfallen im Wesentlichen auf Investitionen im Bereich Oberbau und Stromversorgung auf der Strecke der U-Bahn-Linie 1. Im Bereich Straßen, Wege, Plätze und Verkehrslenkungsanlagen waren im Berichtsjahr Zugänge in Höhe von 20,81 Mio. zu verzeichnen. Hierbei wurden unter anderem die folgenden Straßenbaumaßnahmen fertiggestellt: Am pakai/personenschifffahrt (2,73 Mio. ), Erlanger Str. (1,21 Mio. ), Uhlandstraße (747 T), Agnes-Gerlach-Ring (547 T), Am Nordostbahnhof (533 T). Die Abgänge des Berichtsjahres resultieren im Wesentlichen aus der Erneuerung von Lichtsignalanlagen. Zu 4. Bauten auf fremdem Grund und Boden Bauten auf fremdem Grund und Boden , ,00 Der Bestand der Bauten auf fremdem Grund und Boden verringerte sich um 142 T. Hierbei stehen den Zugängen in Höhe von 69 T Abschreibungen in Höhe von 213 T gegenüber. Die Zugänge des Berichtsjahres entfallen ausschließlich auf Herstellungskosten im Rahmen der Baumaßnahme Heilig-Geist-Haus. 17

18 Abschnitt 1: Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg Zu 5. Kunstgegenstände und Baudenkmäler Kunstgegenstände und Baudenkmäler Kunstgegenstände , ,63 Baudenkmäler , ,93 Summe , ,56 Die bereits in den Vorjahren begonnenen Revisionsarbeiten bzgl. des vollständigen Nachweises und der Bewertung der bilanzierten Kunstgegenstände waren zum Prüfungszeitpunkt weiterhin nicht abgeschlossen. Insbesondere steht noch die Inventarisierung und Bewertung der graphischen Sammlung und die Bewertung der Holzschuherkapelle auf dem Johannisfriedhof aus (bislang nicht im Anlagevermögen erfasst). Die weiteren Erkenntnisse der Inventarisierung werden fortlaufend in den Folgeabschlüssen verarbeitet. Die bilanzierten Kunstgegenstände im städtischen Vermögen haben sich insbesondere revisionsbedingt im Vergleich zum Vorjahr um 10,02 Mio. bzw. 2,1 % verringert (u.a. Ansatz von Echtkosten von bisher ersatzbewerteten Objekten). Im Rahmen der Generalrevision wurden zudem die bisher überwiegend in Sammelanlagen ausgewiesenen Kunstgegenstände einzeln in der Anlagenbuchhaltung erfasst. Im Geschäftsjahr 2016 waren zudem Zugänge von Kunstobjekten in Höhe von rd. 2,5 Mio. zu verzeichnen. Hiervon entfallen 2,2 Mio. auf Dürer-Holzschnitte und -Kupferstiche, die die Stadt Nürnberg als Sachspende von einem privaten Sammler erhalten hat. Darüber hinaus wurden analog zu den Vorjahren in geringerem Umfang Kunstgegenstände für städtische Museen und Ausstellungen (u.a. Spielzeugmuseum, Museum Industriekultur, Kunstvilla) beschafft. Im Bereich der Stadtbibliothek hat der BKPV in der überörtlichen Prüfung der Jahresabschlüsse 2003 bis 2009 wesentliche Teile des Wertansatzes der Drucke, Handschriften und Inkunabeln als fehlerhaft eingestuft. Diese Feststellung wurde im Rahmen der überörtlichen Prüfung der Jahresabschlüsse 2010 bis 2016 nochmals bekräftigt und auch auf die weiteren Bereiche der Kunstgegenstände ausgeweitet. Nach Auffassung des BKPV reichen die bisherigen, von städtischen Mitarbeitern erstellten Wertgutachten in vielen Fällen nicht aus, um die teilweise sehr hohen Wertansätze zu begründen. Zum Prüfungszeitpunkt der örtlichen Jahresabschlussprüfung lag der abschließende Prüfungsbericht zur überörtlichen Prüfung des BKPV noch nicht vor. Da sich umfassende Wertkorrekturen erheblich auf die Darstellung der Vermögenslage der Stadt auswirken, sollte nach Abschluss der Prüfung und endgültiger Vorlage des Prüfungsberichtes der Korrekturbedarf mit dem BKPV und ggf. der Regierung von Mittelfranken abgestimmt werden. Die Archivalien des Stadtarchivs wurden zum Zeitpunkt der Eröffnungsbilanz mit einem Gesamtwert von 89,54 Mio. erfasst. Zur damaligen Wertermittlung wurden die vorhandenen Bestände in verschiedenen Gruppen zusammengefasst (Archivalien der reichsstädtischen Zeit, Urkunden, Amtsbücher, Akten, Fotos, Plakate, Sammlungen etc.) und mit Durchschnittswerten bewertet. Auch diese Wertermittlung wurde vom BKPV im Rahmen der überörtlichen Prüfung als nicht angemessen eingestuft, da es sich bei dem überwiegenden Teil der Bestände des Stadtarchivs um Massenschriftgut handelt, für das der Stadt keine Anschaffungskosten entstanden sind und zudem die Einstufung als Kunstgegenstand nichtzutreffend ist. Darüber hinaus wurde im Rahmen der überörtlichen Prüfung der Jahresabschlüsse 2010 bis 2016 angedeutet, dass aus überörtlicher Prüfungserfahrung im interkommunalen Vergleich städtische und 18

19 Abschnitt 1: Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg staatliche Archive in der Regel in der Bilanz mit dem Erinnerungswert angesetzt werden. Aufgrund dessen empfiehlt Rpr, den Wertansatz des Stadtarchivs zum nächstmöglichen Jahresabschluss entsprechend anzupassen. Zu 6. Fahrzeuge Fahrzeuge Pkw , ,00 Lkw , ,00 Spezialfahrzeuge , ,00 Sonstige Fahrzeuge , ,00 Summe , ,00 Der Bilanzposten Fahrzeuge verringerte sich im Berichtsjahr um 1,06 Mio. bzw. 13,6 %. Hierbei stehen den Zugängen in Höhe von 1,02 Mio. und Zuschreibungen in Höhe von 7 T Wertminderungen durch Abschreibungen in Höhe von 2,07 Mio. und Abgänge in Höhe von 18 T gegenüber. Die Zugänge entfallen unter anderem mit 517 T auf den Fuhrpark der Feuerwehr (2 Löschfahrzeuge, Feldküche TFK 250) und mit 104 T auf den Bereich technisches Gebäudemanagement. Zu 7. Maschinen, technische Anlagen, BGA Maschinen, technische Anlagen, BGA Maschinen und Anlagen , ,00 Technische Anlagen , ,00 Betriebsvorrichtungen , ,00 Betriebs- und Geschäftsausstattung , ,64 GWG , ,00 Summe , ,64 Die unter der Position Maschinen, technische Anlagen und Betriebs- und Geschäftsausstattung ausgewiesenen Vermögensgegenstände erhöhten sich im Berichtsjahr um 4,64 Mio. auf 80,22 Mio.. Die wesentlichen Zugänge des Berichtsjahres entfallen analog zu den Vorjahren auf umfangreiche Beschaffungen von Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen in Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen. Darüber hinaus wurden im Rahmen der stadtweiten Umstellung auf VoIP Ausgaben für die Infrastruktur in Höhe von 2,83 Mio. getätigt. 19

20 Abschnitt 1: Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg Im Bereich der Betriebsvorrichtungen entfallen die wesentlichen Zugänge mit 1,89 Mio. auf die Wasser- und Energieversorgungsanlage am Personenschifffahrtshafen und mit 300 T auf Beschallungs- und Beleuchtungstechnik in der Kulturwerkstatt Auf AEG. Darüber hinaus waren analog zu den Vorjahren aktivierte Aufwendungen im Zusammenhang mit der Erweiterung der Brandmeldeempfangsanlage und dem Ausbau des Schwachstromkabelnetzes zu verzeichnen (1,84 Mio. ). Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) wurden mit einem Gesamtvolumen von 5,12 Mio. beschafft (Vorjahr: 4,87 Mio. ). Zu 8. Anlagen im Bau Anlagen im Bau , ,20 Der Bilanzposten Anlagen im Bau erhöhte sich um 6,32 Mio.. Hierbei stehen den Zugängen des Berichtsjahres in Höhe von 73,29 Mio. Umbuchungen fertiggestellter Baumaßnahmen in Höhe von 66,97 Mio. gegenüber. Die Zugänge des Berichtsjahres entfallen im Wesentlichen mit 29,66 Mio. auf Baumaßnahmen im U-Bahn-Bereich (u.a. Erweiterung der U-Bahn-Linie 3 mit den Bauabschnitten Nordwesten zwischen Klinikum Nord und Nordwestring sowie Südwesten zwischen Gustav- Adolf-Straße und Großreuth), mit 9,05 Mio. auf die Generalsanierung der Hochschule für Musik und mit 4,56 Mio. auf die Baumaßnahme Kreuzungsfreier Ausbau Frankenschnellweg. Weitere wesentliche Posten entfallen auf Baumaßnahmen an Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen (u.a. Kindertagesstätten van-gogh-straße und Rothenburger Straße, Realschule Adam-Kraft, Gesamtschule und Hort Thoner Espan) und auf Baumaßnahmen im Straßen- und Brückenbau. Die nach Fertigstellung der jeweiligen Investitionsmaßnahmen im Berichtsjahr in die entsprechenden Anlagenklassen umgebuchten Vermögenswerte entfallen im Wesentlichen auf die Kulturwerkstatt Auf AEG, auf den Personenschifffahrtshafen sowie auf diverse Investitionen in das Streckennetz der U-Bahn-Linien 1 und 2. Darüber hinaus wurden analog zu den Vorjahren auch im Berichtsjahr wieder zahlreiche Investitionsmaßnahmen an Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen und im Straßenbau abgeschlossen. 20

21 Abschnitt 1: Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg III. Finanzanlagen Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen , ,76 2. Wertpapiere , ,47 3. Versorgungsrücklage , ,70 4. Ausleihungen , ,47 Summe , ,40 Zu 1. Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen Verbundene Unternehmen , ,87 Beteiligungen , ,41 Sondervermögen , ,48 Summe , ,76 Verbundene Unternehmen Hinsichtlich der Beteiligungen an verbundenen Unternehmen haben sich gegenüber dem Vorjahr keine Änderungen ergeben. Die verbundenen Unternehmen setzen sich wie folgt zusammen: StWN Städtische Werke Nbg. GmbH Klinikum Nürnberg wbg Wohnungsbaugesellschaft mbh noris inklusion ggmbh Sonstige Summe , , , , , ,87 Die Werthaltigkeit der Bilanzpositionen zum hat Rpr anhand von Bilanzen, Verträgen, Verlustübernahmevereinbarungen und Wirtschaftsprüfungsberichten geprüft. Dabei haben sich keine Feststellungen ergeben. Eine Besonderheit ergibt sich hinsichtlich des Kommunalunternehmens Klinikum. In 2010 war im Stadtrat beschlossen worden, das Sondervermögen Klinikum Nürnberg in das Kommunalunternehmen Klinikum zu integrieren. Ziel war zum einen die Optimierung der rechtlichen und organisatorischen Struktur, zum anderen die Stärkung der Eigenkapitalbasis des Kommunalunternehmens Klinikum. Die Übertragung erfolgte teilentgeltlich. Aufgrund dieser Einbringung erhöhte sich der Wertansatz des Klinikums in der städtischen Bilanz zum von 15,339 Mio. auf 88,438 Mio.. Grundlage für die Werterhöhung in der 21

22 Abschnitt 1: Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg Bilanz der Stadt war ein entsprechendes Gutachten eines Beratungsunternehmens. Aufgrund von Verlusten des Klinikums und der nach wie vor unbefriedigenden wirtschaftlichen Situation erfolgte in 2015 eine außerplanmäßige Abschreibung auf die Beteiligung in Höhe von 5,936 Mio., sodass der Wertansatz derzeit 82,501 Mio. beträgt. Im Rahmen der überörtlichen Prüfung des BKPV für die Jahre 2010 bis 2016 vertritt dieser die Auffassung, dass die Erhöhung des Beteiligungswertes in 2010 im Zusammenhang mit der Einbringung des Sondervermögens unzutreffend war, da sich durch den Vorgang der Ertragswert nicht erhöht habe. Folgt man der Auffassung des BKPV, würde sich der Beteiligungswert des Klinikums auf nur 15,339 Mio. und in Folge die Position Beteiligungen auf nur 228,884 Mio. belaufen. Sie wäre damit um 67,163 Mio. zu hoch. Dem gegenüber steht aber das Gutachten des Beratungsunternehmens, so dass der Wertansatz u.e. zu Recht erfolgt ist. Eine abschließende Klärung durch die Rechtsaufsichtsbehörde steht aus. Beteiligungen Der Buchwert hat sich wie folgt entwickelt: Stand am Zugänge Stand am , , ,41 In 2016 wurde die Zollhof Betreiber GmbH errichtet, an der die Stadt Nürnberg beteiligt ist. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Digitalen Gründerzentrums zur Förderung des Wissens- und Technologietransfers sowie die Stärkung der Region Mittelfranken als Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort. Die Bewertung der Beteiligung ist zutreffend mit ihren Anschaffungskosten in Höhe von erfolgt. Die Werthaltigkeit der bereits bestehenden Beteiligungen wurde anhand der vorgelegten Wirtschaftsprüfungsberichte, Gesellschaftsverträge, Bilanzen, Buchhaltungsunterlagen sowie Mittelfristplanungen stichprobenartig geprüft. Insbesondere die wirtschaftliche Situation der beiden wertmäßig größten Beteiligungen Flughafen Nürnberg GmbH: 31,083 Mio. und Nürnberg Messe GmbH: 83,336 Mio. ist erfreulich, so dass derzeit kein Abwertungserfordernis besteht. Die Flughafen Nürnberg GmbH hat in 2016 zum zweiten Mal in Folge einen Jahresüberschuss erwirtschaftet. Dieser beläuft sich auf 1,7 Mio. nach 22 T im Vorjahr. Entscheidend dazu beigetragen haben gestiegene Umsatzerlöse aufgrund gestiegener Passagierzahlen. Die Nürnberg Messe GmbH erzielte in 2016 einen Jahresüberschuss in Höhe von 13,5 Mio. (Vorjahr: 1,8 Mio. ) war für die Nürnberg Messe GmbH das bislang erfolgreichste Jahr in ihrer Unternehmensgeschichte. Die Stiftung Internationale Akademie Nürnberger Prinzipien wurde im Vorjahr von der Bundesrepublik Deutschland, dem Freistaat Bayern sowie der Stadt Nürnberg errichtet. Die Stadt Nürnberg hat als Stifterin den von ihr geleisteten Teil des Stiftungsvermögens in Höhe von unter den Finanzanlagen zu Recht ausgewiesen. Darüber hinaus wird im Anhang des Jahresabschlusses die Beteiligungsquote mit 10 % angegeben. Dies ist nach Auffassung von Rpr unzutreffend, da die Stadt zwar eine Einlage in das Stiftungsvermögen geleistet hat, aber grundsätzlich über keinen Anspruch auf Rückzahlung des Vermögens verfügt. Es handelt 22

23 Abschnitt 1: Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg sich beim Stiftungsvermögen vielmehr um eine verselbständigte Vermögensmasse. Der Ausweis sollte daher künftig in Höhe der Kapitaleinlage, aber ohne Beteiligungsquote erfolgen. Unter den Beteiligungen sind auch die Zweckverbände erfasst. Da diese über keine Eigenkapitalausstattung verfügen, werden sie mit dem Erinnerungswert von 1,00 bilanziert. Nicht angesetzt wurde der Zweckverband Stadt-Umland-Bahn Nürnberg-Erlangen-Herzogenaurach (ZV StUB), der in 2016 gegründet worden war. Dies ist zum Jahresabschluss 2017 nachzuholen. Sondervermögen Der Buchwert hat sich wie folgt entwickelt: Stand am Zugänge Abschreibung Stand am , , , ,37 Der Zugang entfällt auf den Eigenbetrieb Service öffentlicher Raum (SÖR). Im Zusammenhang mit seiner Gründung hat SÖR ein Trägerdarlehen der Stadt Nürnberg über ursprünglich 27 Mio. erhalten. Aufgrund der finanziell angespannten Situation von SÖR wurde zum ein Teil des Trägerdarlehens 6,7 Mio. in Eigenkapital umgewandelt und in Form einer Kapitalrücklage eingebracht. Der entsprechende Beschluss wurde im Stadtrat am gefasst. In der laufenden überörtlichen Prüfung für die Jahre 2010 bis 2016 hat der BKPV allerdings Zweifel an der Erhöhung des Beteiligungsbuchwertes geäußert. Insbesondere aufgrund vergangener und künftig zu erwartender Verluste sei die Einlage nicht werthaltig. Dem ist aber entgegenzuhalten, dass die Verluste der Jahre 2010 bis 2012 bereits durch eine Rückstellung im Jahresabschluss der Stadt in Höhe von 12,06 Mio. berücksichtigt sind. Inwieweit zukünftig Verluste entstehen, die nicht durch Zuschüsse der Stadt Nürnberg ausgeglichen werden, ist derzeit nicht absehbar. Insofern wäre aus unserer Sicht der Beteiligungsbuchwert zu Recht erhöht. Eine abschließende Klärung der unterschiedlichen Rechtsauffassungen ist noch nicht erfolgt. Die Abschreibung betrifft das Sondervermögen NürnbergStift. Aufgrund der aufgelaufenen Verluste in der Vergangenheit sowie der aktuellen Ergebnissituation wurde eine außerplanmäßige Abschreibung in Höhe von 881 T wegen dauernder Wertminderung vorgenommen. Zu 2. Wertpapiere Der Bilanzposten erfasst die den nichtrechtsfähigen Stiftungen zuordenbaren Finanzanlagen. Zu 3. Versorgungsrücklage Die nach Art. 2 Abs. 4 des Gesetzes über die Bildung von Versorgungsrücklagen im Freistaat Bayern (BayVersRücklG) zu bildende Versorgungsrücklage wird in Anteilen am Bayerischen Pensionsfonds des Bayerischen Versorgungsverbandes angelegt. Es handelt sich um einen thesaurierenden Spezialfonds. Im Berichtsjahr wurden Anteile im Wert von 3,25 Mio. er- 23

24 Abschnitt 1: Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg worben. Die Versorgungsrücklage ist zum mit den Anschaffungskosten in Höhe von 31,65 Mio. bilanziert. Der Kurswert des Depots zum betrug 42,68 Mio.. Die Versorgungsrücklage umfasst neben den Anteilen für Beamte der Stadt Nürnberg selbst auch die Anteile für die Beamten der Eigenbetriebe, des Klinikums Nürnberg und des Staatstheaters Nürnberg, da sich deren Versorgungsanspruch gegen die Stadt Nürnberg richtet. Die Stadt Nürnberg erhält hierfür entsprechende Erstattungen von ihren Betrieben (2016: 89 T; 2015: 86 T). Zu 4. Ausleihungen Ausleihungen sind überwiegend Darlehen, die die Stadt Nürnberg an Dritte vergibt. Dabei handelt es sich vor allem um Wohnungsbaudarlehen sowie übrige Darlehen an städtische Eigenbetriebe oder Beteiligungsgesellschaften. Aus dem Bestand der Darlehen zum haben wir stichprobenartig die Darlehenszu- und -abgänge geprüft. Die Ausleihung an verbundene Unternehmen betrifft das Klinikum Nürnberg und resultiert aus der Auflösung des Sondervermögens im Jahr In 2016 reduzierte sich die Darlehensforderung um 530 T. Hintergrund war, dass die Stadt Nürnberg für den U-Bahn-Bereich Grundstücke vom Klinikum Nürnberg angekauft bzw. an das Klinikum verkauft hatte. Die daraus entstandene Netto-Kaufpreisschuld der Stadt Nürnberg wurde im Folgenden im Wege der Sondertilgung mit den Trägerdarlehen verrechnet. Ein entsprechender Stadtratsbeschluss vom liegt vor. Zur Erweiterung des zum gegründeten Eigenbetriebs SÖR wurden Vermögensgegenstände auf diesen übertragen. Daraus resultierte eine Nettoforderung der Stadt Nürnberg an den Eigenbetrieb SÖR, die später in ein Trägerdarlehen umgeschuldet wurde. Aufgrund planmäßiger Tilgung verringert sich dessen Wert regelmäßig um 900 T jährlich. Mit Wirkung zum wurde zudem ein Betrag in Höhe von 6,7 Mio. aus dem Trägerdarlehen in Eigenkapital von SÖR umgewandelt. Dazu wurde am ein entsprechender Stadtratsbeschluss gefasst. Infolgedessen wurden die Ausleihungen um 6,7 Mio. vermindert, gleichzeitig aber das Sondervermögen entsprechend erhöht. Da der BKPV im Rahmen der laufenden überörtlichen Prüfung der Jahre 2010 bis 2016 Zweifel an der Werthaltigkeit der Einlage geäußert hat, ist die korrespondierende Erhöhung des Sondervermögens umstritten und derzeit in Klärung. Des Weiteren werden Wohnungsbaudarlehen, verkaufte bzw. sonstige vergebene Darlehensforderungen aufgrund ihres langfristigen Charakters unter den Ausleihungen ausgewiesen. Die Wohnungsbaudarlehen haben sich in 2016 aufgrund erbrachter Tilgungsleistungen reduziert. Zugleich wurden in 2016 zwei weitere Darlehen in Höhe von insgesamt 550 T neu ausgereicht, um den Bau neuer Mietwohnungen zu finanzieren. Zum belaufen sie sich in Summe auf 14,64 Mio.. Bei den verkauften Darlehen handelt es sich um zinsverbilligte Darlehensforderungen des sozialen Wohnungsbaus, die im Jahr 1996 an eine Bank verkauft wurden. Die Verwaltung der Darlehen läuft weiterhin über die Stadt Nürnberg. Zum beläuft sich der Bestand an verkauften Darlehensforderungen auf 2,59 Mio.. Er reduzierte sich gegenüber dem Vorjahr um die von den Darlehensnehmern gezahlten Tilgungen in Höhe von 514 T. Die Forderungen aus sonstigen Darlehen bestehen vor allem gegenüber Genossenschaften, Stiftungen sowie privaten Unternehmen. Sie sind zum mit 5,95 Mio. in der Bi- 24

25 Abschnitt 1: Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg lanz ausgewiesen. Darin enthalten ist ein zinsloses Darlehen über 2,5 Mio., das über 25 Jahre mit jährlich 100 T zu tilgen ist und bei Ausreichung für Zwecke der Bilanzierung abgezinst wurde. Die im Gegenzug erforderliche Aufzinsung war in 2015 unterblieben. Dies wurde in 2016 nachgeholt. B. Umlaufvermögen I. Vorräte Rohstoffe , ,00 Betriebsstoffe , ,32 Fertige Erzeugnisse und Waren , ,10 Grundstücke des Umlaufvermögens , ,99 Summe , ,41 Der Bilanzposten Vorräte enthält unter anderem Roh- und Betriebsstoffe in Höhe von insgesamt 167 T. Wie in den Jahren zuvor setzen sich diese zusammen aus Lagerbeständen der Feuerwehr und des Hochbauamtes. Die im Freien gelagerten Baumaterialien des Hochbauamtes sind nach wie vor einer kontinuierlichen wertmäßigen Minderung durch witterungsbedingten Verschleiß ausgesetzt. Bei den fertigen Erzeugnissen und Waren in Höhe von insgesamt 612 T handelt es sich zum großen Teil um Druckschriften, Kataloge und Videos aus den Bereichen des Stadtarchivs, der Museen der Stadt und des KunstKulturQuartiers (KuKuQ). Die Bestände von KuKuQ beinhalten die Vorräte der Kunsthalle sowie der Kunstvilla. Da bei der Kunsthalle Abgänge in Höhe von 4 T und bei der Kunstvilla von rund 1 T nicht ordnungsgemäß dokumentiert wurden, mussten entsprechende Inventurdifferenzen gebucht werden. Seit dem Jahr 2015 sind bei den Handelswaren zusätzlich die Bestände der Friedhofsverwaltung ausgewiesen. Diese belaufen sich für 2016 auf rund 90 T. Dabei handelt es sich um Särge, Urnen und Sargwäsche. Die Bestandsführung der Friedhofsverwaltung wird unter anderem über das SAP Modul MM (Materialwirtschaft) abgebildet. Ähnlich wie in den beiden Vorjahren war auch für 2016 eine starke Zunahme dieser Bilanzposition um 13,56 Mio. auf nunmehr 49,32 Mio. zu verzeichnen. Dieser Wertzuwachs ist wie schon in den Jahren 2014 und 2015 auf die Erfassung von Grundstücken im Umlaufvermögen zurückzuführen. Diese Grundstücke sollen nicht dauerhaft im Vermögen der Stadt Nürnberg verbleiben, sondern sind zur Weiterveräußerung als Gewerbe- oder auch Wohnbauflächen bestimmt. In den städtischen Bewertungsrichtlinien existieren Wertgrenzen für Lagerbildungen von 5 T für Verwaltungs-, Büro- und Präsentations- sowie Reinigungsmaterial und von 10 T für Labormaterial und vergleichbare Materialien wie auch für Werkstatt- und Baumaterial. Diese Regelungen wurden vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband im Rahmen seiner überörtlichen Prüfung bei der Stadt Nürnberg kritisiert. Die Stadt Nürnberg erwiderte in der Stellungnahme hierzu, dass weder KommHV-Doppik noch BewertR eine Definition des Begriffs Lager enthalten, so dass die Stadt Nürnberg diesen Begriff selbst zu interpretieren und festzulegen hat. Daher ist die Definition von Wertgrenzen sinnvoll und auch üblich. Durch die genannten Wertgrenzen werden niedrige wertmäßige Lagerbestände nicht erfasst. 25

26 Abschnitt 1: Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg Die Inventur wurde mittels vor- bzw. nachgelagerter Stichtagsinventur durchgeführt. Eine schriftliche Inventuranweisung sowie größtenteils zweifach unterschriebene Inventurprotokolle liegen vor. II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Abgabenforderungen , ,22 2. Privatrechtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen, rechtsfähige Stiftungen 4. Forderungen gegen den öffentlichen Bereich und aus Transferleistungen , , , , , ,92 5. Sonstige Vermögensgegenstände , ,08 Summe , ,56 Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nominalwert angesetzt. Im Gegensatz zum Vorjahr erhöhten sie sich in Summe um 7,13 Mio.. Gemäß dem städtischen Wertberichtigungskonzept wurden, wie in den Vorjahren, auch für 2016 Einzel- und Pauschalwertberichtigungen zweifelhafter Forderungen vorgenommen. Die Summe aus Einzelund Pauschalwertberichtigungen der zweifelhaften Forderungen erhöhte sich zum im Vergleich zum Vorjahr um 2,29 Mio. auf insgesamt 50,14 Mio.. Davon entfiel der weitaus größte Anteil in Höhe von 48,08 Mio. wie in den Vorjahren auf Abgabenforderungen. Zudem mussten im Berichtsjahr uneinbringliche Forderungen in Höhe von 2,64 Mio. abgeschrieben werden (Vorjahr: 2,50 Mio. ). Die Abgabenforderungen beinhalten Forderungen aus Gebühren (9,39 Mio. ), Beiträgen (2,32 Mio. ), Steuern (68,19 Mio. ) sowie sonstigen öffentlich-rechtlichen Forderungen (1,35 Mio. ). Die Abgabenforderungen erhöhten sich in 2016 im Vergleich zum Vorjahr um 1,18 Mio.. Ursächlich hierfür war wie schon im Vorjahr unter anderem ein weiterer Anstieg bei den KiTa-Gebühren, die seit 2015 für alle städtischen Kindertageseinrichtungen über SAP verwaltet werden. Neben den Wertberichtigungen der Steuerforderungen zum Bilanzstichtag in Höhe von 45,70 Mio. erlangten die Zweifelhaftstellungen bei diesen Forderungen in 2016 eine Gesamthöhe von 54,80 Mio.. Die privatrechtlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (hauptsächlich aus Vermietung, Verpachtung, Erbbaurecht usw.) hatten zum einen Gesamtsaldo von insgesamt 3,86 Mio.. Der Forderungsbestand musste wie in den Vorjahren kumuliert um 1,12 Mio. wertberichtigt werden. Zweifelhaft gestellt wurden Forderungen in Höhe von 0,21 Mio.. Bei den Forderungen gegen verbundene Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen und rechtsfähige Stiftungen sind wie in den Vorjahren als bedeutsamste Posten die Kontokorrentkonten der verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Eigenbetriebe enthalten (insgesamt 12,61 Mio. ). Entsprechende Zuwächse finden sich bei den Konten der noris inklusion ggmbh (+2,03 Mio. ), der NOA (+200 T) sowie von NüSt (+1,0 Mio. ). Dem stehen Abnahmen bei SUN (-840 T), NürnbergBad (-571 T) sowie bei SÖR (-2,95 Mio. ) gegenüber. Trotz der in Summe etwas geringeren Inan- 26

27 Abschnitt 1: Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg spruchnahme der Kontokorrentkonten (-1,17 Mio. ) stiegen die hier ausgewiesenen Forderungen im Gegensatz zum Vorjahr wieder an. Die Zunahme beträgt in 2016 insgesamt 5,17 Mio. (Vorjahr: Rückgang um 684 T). Dies ist hauptsächlich auf die Neuberechnung der von den Eigenbetrieben ASN, NürnbergBad, SÖR und SUN an die Stadt zu leistenden Verwaltungskostenerstattungen zurückzuführen. Hierbei ist eine Steigerung um 6,50 Mio. im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen. Die Forderungen gegenüber dem öffentlichen Bereich und aus Transferleistungen stiegen im Vergleich zum Vorjahr nun sogar um 20,38 Mio. auf 49,74 Mio.. Wie schon im Vorjahr erhöhten sich hier die Forderungen gegen das Land im Zusammenhang mit den Erstattungen im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) nochmals um 13,95 Mio.. Auch die Forderungen gegen sonstige öffentliche Sonderrechnungen nahmen nun wieder um 11,41 Mio. zu, da die Forderungen gegen die Main-Donau Netzgesellschaft mbh sowie die N-Ergie AG aus den Konzessionsabgaben im Zusammenhang mit Strom-, Gas-, Wärmeund Wasserlieferungen für das vierte Quartal Ende 2016 noch nicht beglichen waren. Bei den Forderungen gegen Gemeinden und Gemeindeverbände war hingegen wieder ein Rückgang um 6,05 Mio. zu verzeichnen. Zum Bilanzstichtag war ein größerer Anteil der Gastschulbeiträge erstattet worden als noch im Jahr Bei den Forderungen gegen den öffentlichen Bereich und für Transferforderungen werden auch Wertkorrekturen gemäß dem städtischen Wertberichtigungskonzept vorgenommen. Diese Wertminderungen belaufen sich Ende des Jahres 2016 auf knapp 671 T. In dem Zusammenhang erfolgten bei den Transferforderungen gegen private Unternehmen und übrige Bereiche Zweifelhaftstellungen in Höhe von 981 T. Die Abstimmung zwischen Hauptbuch und Nebenbuch führte wie schon im Vorjahr auch für 2016 in fünf Fällen zu Abweichungen. Hier wurden Posten aus dem Jahr 2016 fälschlicherweise nach 2017 abgeleitet. Die Abweichungen zwischen Hauptbuch und Nebenbuch sind in folgender Übersicht dargestellt: Sachkonto Hauptbuch (SAP FI) Nebenbuch (SAP PSCD) Betragsmäßige Abweichung Gebührenforderungen , ,87 313, Steuerforderungen , , , Forderungen gegen das Land , ,31 27, Forderungen gegen sonstige öffentliche Sonderrechnung Forderungen gegen übrige Bereiche (nur Transfer) , , , , , ,42 Des Weiteren sind bezüglich kreditorischer Debitoren vereinzelt Abweichungen in geringerem Umfang zwischen Hauptbuch und Nebenbuch festgestellt worden, so zum Beispiel bei den Beitragsforderungen (27,00 ) oder auch privatrechtlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (1.090,08 ). Die bilanzielle Erfassung der Forderungen aus dem Vollzug der Jugend- und Sozialhilfe einschließlich Grundsicherung befindet sich nach wie vor in einem Optimierungsprozess. Im Bereich der Gebühren für Kindertageseinrichtungen werden seit September 2015 nun bei allen städtischen KiTas die Gebühren mittels SAP verwaltet. 27

28 Abschnitt 1: Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg Die sonstigen Vermögensgegenstände setzen sich wie folgt zusammen: Sonstige Vermögensgegenstände Forderungen gegen Mitarbeiter , ,65 Andere sonstige Vermögensgegenstände , ,39 Umsatzsteuerforderungen , ,41 Noch nicht im Zahllauf ausgeglichene Lieferantenskonti 0, ,34 Durchlaufende Gelder , ,50 Verrechnungskonten , ,79 Summe , ,08 Die Forderungen gegen Mitarbeiter enthalten unter anderem Rückforderungen aufgrund von Überzahlungen (154 T). Der größte Teil besteht für 2016 allerdings aus Vorschüssen (1,06 Mio. ). Hier wurde Ende 2016 eine Abschlagszahlung an die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern in Höhe von 944 T geleistet. Hierbei handelt es sich um Personalkostenerstattungen für Gestellungskräfte. Vom Landeskirchenamt wurden Religionslehrer für das Schuljahr 2015/2016 ausgeliehen. Dies war der hauptsächliche Grund für den Anstieg der Forderungen gegen Mitarbeiter um 1,12 Mio. im Vergleich zum Vorjahr. Die anderen sonstigen Vermögensgegenstände setzen sich größtenteils aus Forderungen aus der antizipativen Rechnungsabgrenzung zusammen. Hierbei handelt es sich um Abgrenzungsbuchungen für Erträge, die noch im Berichtsjahr realisiert werden, allerdings erst im Folgejahr zahlungswirksam zugehen. Im Gegensatz zum Vorjahr haben sie sich nun wieder um 18,87 Mio. auf 46,16 Mio. reduziert. Die im Vorjahr hier noch abgegrenzten Erstattungen im Zusammenhang mit Flüchtlingen in Summe von rund 17,81 Mio. sowie die Beteiligungsbeträge für das vierte Quartal 2015 von 1,82 Mio. auf die Anteile an der Umsatzsteuer, Einkommensteuer und Gewerbesteuerumlage aus dem Finanzausgleich wurden Anfang 2016 aufgelöst, woraus der oben genannte Rückgang resultierte. Ende 2016 entfallen die betragsmäßig bedeutsamsten Posten der antizipativen Rechnungsabgrenzung zum einen mit 40,22 Mio. auf den seit 2015 vorhandenen und anteilig für 2016 reduzierten Freistellungsanspruch der Stadt Nürnberg gegenüber dem Klinikum Nürnberg. Dieser Posten bezieht sich auf die in der städtischen Bilanz passivierten Pensionsrückstellungen für aktive Mitarbeiter und Versorgungsempfänger, für die beim Kommunalunternehmen Klinikum aufgrund der dort abgeleisteten Dienstzeiten ebenfalls Pensionsrückstellungen gebildet werden. Zum anderen sind hier Kostenerstattungen aus dem Sozialbereich von zusammen 2,93 Mio. abgegrenzt. Weitere bedeutsame Posten entfallen auf Erträge aus Gebühren, Eintrittsgeldern, Kostenerstattungen sowie Zinsen. Darüber hinaus werden in den anderen sonstigen Vermögensgegenständen analog zu den Vorjahren der konstante Vorschuss für das Beihilfecenter Erlangen (310 T), Kautionen (1 T) sowie Verrechnungen zwischen den Modulen in SAP (10 T) ausgewiesen. Die durchlaufenden Gelder enthalten nach wie vor hauptsächlich Altforderungen des Jugendamtes sowie von Dienststellen, welche zwischenzeitlich in den Eigenbetrieb Servicebetrieb Öffentlicher Raum ausgelagert wurden. Die für das Jahr 2016 hier ausgewiesenen Verrechnungskonten setzen sich aus debitorischen Verrechnungskonten zusammen. 28

29 Abschnitt 1: Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg Die Verrechnungskonten bilden eine Vielzahl unterschiedlichster Sachverhalte ab, die teilweise bereits mehrere Jahre andauern. In einigen Fällen müssen nach Abwicklung dieser Geschäftsvorfälle die damit korrespondierenden Verrechnungskonten geschlossen werden. Die betragsmäßig bedeutsamsten Verrechnungskonten beinhalten wie schon in den Vorjahren unter anderem die offenen Posten im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe mit insgesamt 551 T. Als weitere bedeutsame Sachverhalte sind die Verrechnungen mit der Staatsoberkasse für die unterschiedlichen Arten der Ausbildungsförderung von 295 T sowie die im Rahmen der Umsatzsteuer bestehenden Erstattungsansprüche gegenüber den Eigenbetrieben SUN, ASN und NüSt von zusammen 659 T zu nennen. Darüber hinaus existieren Forderungen aus der Verrechnung im Zusammenhang mit Asylleistungen für unbegleitete Jugendliche von J in Höhe von 171 T. IV. Liquide Mittel Kassenbestand , ,32 2. Bankguthaben , ,91 Summe , ,23 Im Kassenbestand ist der Barbestand des Kassen- und Steueramtes mit rd. 418 T enthalten. Die Handvorschüsse wurden mit rd. 149 T und die Bestände der Zahlstellen mit 211 T bilanziert. Unbare Bestände, z. B. in Form von Briefmarken, wurden ebenfalls unter den liquiden Mitteln mit rd. 1 T eingestellt. Darüber hinaus sind Verrechnungskonten mit rd. 1 T enthalten. Die noch im vorhergehenden Bilanzjahr nicht ausgewiesenen Bankguthaben der Schulen sind im Kassenbestand bilanziert. Diese Bankguthaben von rd. 473 T wären unter dem Bilanzposten Bankguthaben auszuweisen. Die bilanzierten Bankguthaben sind über Bankbestätigungen der Geldinstitute nachgewiesen. C. Aktive Rechnungsabgrenzung C. Aktive Rechnungsabgrenzung Disagio , ,93 2. Beamtenbezüge und Beamtenversorgung für Januar , ,26 3. Sozialhilfeleistungen nach dem SGB XII , ,33 4. Leistungen nach dem SGB II , ,58 5. sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten , ,69 Summe , ,79 Für die Bildung von Rechnungsabgrenzungsposten wurde gemäß Nr Abs. 3 AFB eine Geringfügigkeitsgrenze von für geringfügige, regelmäßig wiederkehrende Posten festgesetzt. Auf eine Aktivierung kann demnach verzichtet werden, wenn der abzugrenzende Einzelbetrag diese Grenze nicht übersteigt und das Jahresergebnis dadurch nicht wesentlich beeinflusst wird. 29

30 Abschnitt 1: Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg Der Rückgang der aktiven Rechnungsabgrenzungsposten um rund 17,55 Mio. ist insbesondere auf die um rund 18,75 Mio. gesunkenen sonstigen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten zurückzuführen. Ursache hierfür war insbesondere, dass der Betriebsmittelzuschuss für das Staatstheater Nürnberg nicht mehr vorschüssig ausgezahlt wurde. Aus den vorschüssig gezahlten Beamtenbezügen und -versorgungsleistungen für Januar 2017 wurde wie üblich der auf das Klinikum, das Staatstheater und die Eigenbetriebe entfallende Anteil von insgesamt 308 T sowie der auf die verbundenen Unternehmen (N-ERGIE, Sp, StWN, VAG) entfallende Anteil von 122 T umgebucht und als Forderung gegen diese Unternehmen ausgewiesen. Die Position Vorschüssig ausgezahlte Sozialhilfeleistungen nach dem SGB XII enthält die Sozialhilfeleistungen nach dem SGB XII, die im Dezember 2016 (PROSOZ-Läufe vom , und ) im Voraus für den Monat Januar 2017 ausbezahlt wurden. Die abgegrenzten Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) betreffen die von der Arbeitsgemeinschaft zur Arbeitsmarktintegration Nürnberg mit den täglichen Einzelnachweisen bis Ende Dezember 2016 angeforderten Mittel für Januar Bei den sonstigen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten wurde ein im Jahr 2015 gebildeter Abgrenzungsposten von 336 T für Leistungen an Asylbewerber in 2016 nicht aufgelöst, sondern versehentlich nochmals gebildet. Dadurch ist dieser Bilanzposten um rd. 673 T zu hoch und die Aufwendungen für 2016 entsprechend zu gering dargestellt. Das städtische Jahresergebnis 2016 wäre bei korrekter Verbuchung um 673 T niedriger ausgefallen. Die Auflösung dieser 673 T wurde zwischenzeitlich durchgeführt, wodurch nun das Jahresergebnis 2017 entsprechend belastet wird. Buchungsbelege lagen vor. Bis auf die nicht aufgelösten Sozialhilfeleistungen von 336 T wurden die im Vorjahr für Aufwendungen des Jahres 2016 gebildeten aktiven Rechnungsabgrenzungsposten aufgelöst Passivseite A. Eigenkapital A. Eigenkapital (nach Ergebnisverwendung) I. Basiskapital , ,45 II. Rücklagen , ,75 III. Verlustvortrag (Kostendecker Frh und ML) , ,22 Summe , ,98 30

31 Abschnitt 1: Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg Im Einzelnen ergibt sich folgende Zusammensetzung: I. Basiskapital Basiskapital Stadt , ,73 2. Kapitalzuschuss zur Versorgungsrücklage , ,28 3. Grundstockvermögen der nichtrechtsfähigen Stiftungen , ,16 4. Zustiftungen ab bei den nichtrechtsfähigen Stiftungen 5. Zuführungen aus der Ergebnisrücklage der nichtrechtsfähigen Stiftungen 6. Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen der nichtrechtsfähigen Stiftungen , , , , , ,10 Summe , ,45 Zu 1. Basiskapital Stadt Das Basiskapital Stadt verringerte sich aufgrund von mehreren erfolgsneutralen Korrekturbuchungen per Saldo um 71,53 Mio. auf 721,42 Mio.. Für das Jahr 2016 musste eine entsprechende Berichtigung im Zusammenhang mit der Revision der Kunstgegenstände erfolgen. Dadurch reduzierte sich das Basiskapital aus der Bildung von Sonderposten und der Abnahme von Vermögenswerten letztlich um 84,80 Mio.. Dieser Abnahme des Basiskapitals standen Zunahmen aus der Nachaktivierung von Anlagevermögen in Höhe von 269 T sowie aus der vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband geforderten Umbuchung der kameralen Mindestrücklage (13,0 Mio. ) von der Ergebnisrücklage ins Basiskapital entgegen. Zu 2. Kapitalzuschuss zur Versorgungsrücklage Als Kapitalzuschuss zur Versorgungsrücklage werden die anteiligen Zahlungen der Eigenbetriebe, des Klinikums sowie der Stiftung Staatstheater Nürnberg ausgewiesen, da die Stadt auch für deren Beamte die Versorgungsrücklage bildet. Die Stadt Nürnberg ist nicht Mitglied im Bayerischen Versorgungsverband und verwaltet daher ihre Versorgungsrücklage selbst. Zu 3. Grundstockvermögen der nichtrechtsfähigen Stiftungen Der Bilanzposten erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um insgesamt ,98 auf ,14 Die Erhöhung des Bilanzpostens resultiert aus der weiteren Nachlassabwicklung bei der Erich und Grete Berwind Stiftung mit ,18 und der Neubewertung von Grundstücken bei der Andreas-Winterbauer-Stiftung (70.648,00 ) sowie der Johann und Liselotte Lehner Stiftung (16.845,80 ). Zu 4. Zustiftungen ab bei den nichtrechtsfähigen Stiftungen Das Basiskapital der nichtrechtsfähigen Stiftungen erhöhte sich durch zwei Zustiftungen um ,00 auf insgesamt ,37. 31

32 Abschnitt 1: Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg Bei der Adolf-und-Gertraud-Müller-Stiftung wurden ,00 durch die Stiftungsgründer eingebracht und die Altstadtfreunde Nürnberg Stiftung erhielt eine Spende in Höhe von 1.000,00, ebenfalls als Zustiftung. Aus den zugestifteten Mitteln wurde Anlagevermögen in Form von festverzinslichen Wertpapieren erworben. Zu 5. Zuführungen aus der Ergebnisrücklage nichtrechtsfähiger Stiftungen Der Bilanzposten erhöhte sich um ,43 auf ,24. Die Stiftungsverwaltung führte aus der Kapitalerhaltungsrücklage angesparte Mittel bei Erwerb von Anlagevermögen in gleicher Höhe dem Basiskapitalposten zu. Beim Übergang von kameraler auf doppische Buchführung war bei einigen Stiftungen der kamerale Rücklagenbestand in der Berechnung der in das Anlagevermögen einzubringenden Finanzmittel nicht berücksichtigt worden. Als Folge entsprach das Anlagevermögen nicht dem Basiskapital. Um dies zu korrigieren buchte die Stiftungsverwaltung aus dem Bilanzposten Mittel in die Kapitalerhaltungsrücklage. Diese Vorgehensweise führte zwar nur zu Verlagerungen innerhalb des Eigenkapitals, stellte aber eine unzulässige Minderung von Basiskapital dar und musste daher im Bilanzjahr 2016 rückgebucht werden. Hinsichtlich der Zuführungen aus der Kapitalerhaltungsrücklage wird auf die Ausführungen zu diesem Bilanzposten verwiesen. Zu 6. Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen der nichtrechtsfähigen Stiftungen Der Bilanzposten verminderte sich um ,15 auf ,95. Berücksichtigt sind hier die auf Grund von Kursentwicklungen vorgenommenen Abwertungen und Zuschreibungen auf den Wertpapierbestand sowie die tatsächlich realisierten Gewinne und Verluste aus dem Abgang von Anlagevermögen. Der Bilanzposten beinhaltet auch die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen, welche bei Erwerb von Wertpapieren über pari, entsprechend der den stiftungsrechtlichen Vorgaben entwickelten Buchungssystematik gebildet wurden. II. Rücklagen Ergebnisrücklage , ,44 2. Rücklage für Gebührenausgleich externer Kostendecker (Friedhofsverwaltung) 3. Kapitalerhaltungsrücklage der nichtrechtsfähigen Stiftungen ,32 0, , ,31 Summe , ,75 Zu 1. Ergebnisrücklage Die Ergebnisrücklage verändert sich nach Behandlung des Jahresüberschusses 2016 auf einen Stand von 102,51 Mio.. Die Erhöhung um 3,26 Mio. entspricht zum einen dem positiven Ergebnis, das dem Kernhaushalt (inklusive der Ergebnisse der sogenannten Betriebe gewerblicher Art U-Bahn, Ordnungsamt-Kennzeichenverkauf sowie Telekommunikationsnetz ) in 2016 in Höhe von 30,71 Mio. zuzuordnen ist ohne die Ergebnisse der nichtrechtsfähigen Stiftungen (+423 T), der Kostendecker Marktamt (+16 T) und Friedhofsverwaltung (-1,76 Mio. ). Zum anderen resultieren Verminderungen der Ergebnisrücklage aus der Umbuchung der kameralen Mindestrücklage (13,0 Mio. ) von der Ergebnisrücklage ins Basis- 32

33 Abschnitt 1: Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg kapital sowie aus der Verrechnung des bis einschließlich 2016 entstandenen Verlustvortrags der Friedhofsverwaltung mit der Ergebnisrücklage (14,45 Mio. ). Dabei wurde nur der Anteil des Verlustvortrags mit der Ergebnisrücklage verrechnet, der keiner Zweckbindung unterliegt. Zu 2. Rücklage für Gebührenausgleich externer Kostendecker (Friedhofsverwaltung) Diese Sonderrücklage in Höhe von 676 T wurde gebildet für die Zahngolderlöse der Friedhofsverwaltung. Die hierbei in den Vorjahren realisierten und noch nicht verbrauchten Mittel wurden in 2016 aus dem Verlustvortrag der Friedhofsverwaltung umgebucht, da die Zahngolderlöse einer satzungsmäßigen Zweckbindung unterliegen. Zu 3. Kapitalerhaltungsrücklage der nichtrechtsfähigen Stiftungen Zur Sicherstellung des Kapitalerhalts werden aus den Jahresteilergebnissen die steuerlich unschädlich höchstmöglichen Einstellungen in die Kapitalerhaltungsrücklage vorgenommen. Insgesamt wurden so rd. 204,6 T aus den Teiljahresergebnissen eingestellt. Aus der Rücklage wurden rd. 274,8 T in Folge des Erwerbs von Anlagevermögen und notwendiger Korrekturbuchungen aus Vorperioden in das Basiskapital übertragen. Durch vollständig vorgenommene o.g. Einstellungen konnte in 2016 für 27 der 28 nichtrechtsfähigen Stiftungen der Kapitalerhalt als erwirtschaftet angenommen werden. Bei der Andreas-Staudt-Stiftung wäre aus dem Jahr 2014 noch ein Betrag von 1.305,06 nachholbar gewesen. Im Jahr 2016 konnte hier noch ein Teilbetrag nachgeholt werden. Der Differenzbetrag von 1.014,74 darf nachfolgend im Jahr 2017 steuerrechtlich nicht mehr eingestellt werden. Bei weiteren sechs Stiftungen konnte die nicht voll erreichte höchstmögliche Rücklage des Jahres 2014 nunmehr rückwirkend nachgeholt werden. Die nicht vollständig erreichten höchstmöglichen Rückstellungen des Jahres 2015 konnten bei vier Stiftungen vollständig und bei zwei Stiftungen in Teilbeträgen nachgeholt werden. Eine entsprechende Einstellung wäre hier aus künftigen Ergebnissen des Folgejahres 2017 noch zulässig. Eine Beurteilung der Erwirtschaftung des Kapitalerhalts für die Erich und Grete Berwind Stiftung wäre nicht aussagekräftig. Die Stiftung wurde erst Ende November 2015 gegründet. Zum Jahresende 2015 wurden Zinserträge gutgeschrieben, so dass für dieses Jahr anhand der gebildeten Rücklage der Kapitalerhalt angenommen wurde. Im Jahr 2016 war dies nicht mehr möglich. Im der Stiftung zugrundeliegenden Nachlass befand sich eine Wohnimmobilie, welche instandgesetzt werden musste. Für das Jahr 2016 konnte durch die damit verbundenen Aufwendungen somit keine Kapitalerhaltungsrücklage mehr gebildet werden. Inzwischen ist die Immobilie jedoch vermietet und für die Folgeperioden ist auf Grund der zu erwartenden Miet- und Zinserträge von einer guten Leistungsfähigkeit für die Ausrichtungen und zur Sicherstellung des Kapitalerhalts auszugehen. 33

34 Abschnitt 1: Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg III. Verlustvortrag Verlustvortrag nichtrechtsfähige Stiftungen 0,00 0,00 Verlustvortrag externer Kostendecker (ML) , ,22 Verlustvortrag externer Kostendecker (Frh) 0, ,00 Summe , ,22 Der Verlustvortrag externer Kostendecker Marktamt reduzierte sich aufgrund des Überschusses in 2016 um knapp 16 T auf 1,80 Mio.. Der Verlustvortrag externer Kostendecker Friedhofsverwaltung (12,02 Mio. ) wurde zusammen mit dem Ergebnis für das Jahr 2016, aber ohne die Zahngolderlöse mit der Ergebnisrücklage verrechnet. Die noch nicht verbrauchten Mittel aus den Zahngolderlösen werden als Sonderrücklage ausgewiesen. B. Sonderposten B. Sonderposten Sonderposten aus Zuwendungen , ,00 2. Sonderposten aus Beiträgen , ,09 3. Sonderposten aus Kostenerstattungen , ,21 4. Sonstige Sonderposten , ,32 Summe , ,62 Die Sonderposten erhöhten sich im Berichtsjahr um insgesamt 87,26 Mio. bzw. 10,0 %. Im Einzelnen beruht dies auf Zugängen in Höhe von 138,17 Mio., Auflösungen in Höhe von 48,46 Mio. sowie Abgängen in Höhe von 2,44 Mio.. Der Anstieg der Sonderposten ist im Wesentlichen auf den erhöhten Wertansatz der Sonderposten aus Zuwendungen zurückzuführen. In diesem Bereich wurden die Ergebnisse der Generalrevision der Kunstgegenstände verarbeitet. Für Kunstgegenstände, die nachweislich unentgeltlich (Schenkungen, Nachlässe etc.) in das Eigentum der Stadt gelangten, wurde nachträglich ein Sonderposten gebildet. Die Korrektur folgt einer Prüfungsfeststellung des BKPV aus der überörtlichen Prüfung der Jahresabschlüsse 2003 bis Die Stadt hatte bislang die Bildung von Sonderposten abgelehnt und in Erwägung gezogen, die erhaltenen Sachzuwendungen als Rücklage auszuweisen (Nr Satz 2 BewertR i. V. m. 23 Satz 1 KommHV-Doppik). Im Ergebnis wurden nach den bisherigen Erkenntnissen der Generalrevision Sonderposten für unentgeltlich erworbene Kunstgegenstände in Höhe von 74,53 Mio. nachträglich erfasst. Insgesamt erhöhten sich die Sonderposten aus Zuwendungen im Berichtsjahr um 85,17 Mio. auf 814,35 Mio.. Hierbei stehen den Zugängen in Höhe von 128,0 Mio. Wertminderungen durch Auflösungen (41,06 Mio. ) und Abgänge (1,74 Mio. ) gegenüber. Innerhalb der Sonderposten aus Zuwendungen entfallen die wesentlichen Posten mit 570,42 Mio. auf Zuwendungen des Landes (Freistaat Bayern) und mit 112,64 Mio. auf Investitionszuschüsse des Bundes. 34

35 Abschnitt 1: Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg Im Bereich der Sonderposten aus Zuwendungen enthalten die Zugänge des Berichtsjahres neben der nachträglichen Erfassung von Sonderposten für unentgeltlich erworbene Kunstgegenstände als bedeutsame Posten mit 11,73 Mio. Zuweisungen nach Art. 10 FAG (insbesondere für Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen), mit 7,95 Mio. die Investitionspauschale nach Art. 12 FAG und mit 7,30 Mio. Fördermittel von Bund und Land für die Kulturwerkstatt Auf AEG. Darüber hinaus entfallen Fördermittel in Höhe von 6,02 Mio. auf Zuwendungen nach dem GVFG (Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden) und dem BayÖPNVG (Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern) für im Berichtsjahr fertiggestellte Baumaßnahmen im U-Bahn- Bereich/Straßenbau. Die Sonderposten aus Beiträgen verringerten sich um 2,84 Mio. bzw. 2,5 % auf 108,42 Mio.. Hierbei stehen sich Zugänge für passivierte Stellplatzgelder und Straßenausbau- und Erschließungsbeiträge in Höhe von 3,0 Mio. und Auflösungen/Abgänge in Höhe von 5,35 Mio. gegenüber. Seit dem Jahresabschluss 2011 werden Erschließungs- und Straßenausbaubeiträge als Sammelanlagen einzelnen Anlageklassen zugeordnet (Straßengrundstück, Straßenkörper, Begleitgrün und Beleuchtung), eine Zuordnung zu einzelnen Vermögensgegenständen bzw. Straßen erfolgte bislang jedoch nicht. Eine Korrektur dieser Vorgehensweise ist in den Folgeabschlüssen geplant (rückwirkend zum ). Die Sonderposten aus Kostenerstattungen erhöhten sich im abgelaufenen Geschäftsjahr um 3,91 Mio. auf 28,04 Mio.. Hierbei stehen den Zugängen in Höhe von 5,76 Mio. Auflösungen/Abgänge in Höhe von 1,65 Mio. gegenüber. Der wesentliche Teil der Sonderposten aus Kostenerstattungen beruht auf Kostenbeteiligungen von privaten Unternehmen für Erschließungs- und Straßenbaumaßnahmen im Rahmen von städtebaulichen Verträgen. Erhaltene Zuwendungen werden erst seit Einführung des kaufmännischen Rechnungswesens zum nach Zuschussgebern getrennt und den geförderten Vermögensgegenständen zugeordnet. Die Altbestände aus der Vermögensrechnung wurden zum Zeitpunkt der Eröffnungsbilanz nicht separat erfasst, es erfolgte lediglich eine pauschale Übernahme als sonstiger Sonderposten. Durch das Projekt zur Überprüfung des städtischen Grundvermögens konnten die Zuwendungen für Grund und Boden den einzelnen Maßnahmen/Vermögensgegenständen sachgerecht zugeordnet werden und der Bestand der sonstigen Sonderposten in den Vorjahren erheblich vermindert werden. Zum werden noch Altbestände aus der kameralen Vermögensrechnung in Höhe von 3,89 Mio. ausgewiesen. Darüber hinaus enthalten die Sonstigen Sonderposten mit 7,41 Mio. Sonderposten für nicht verwendete Mittel (ehemals kamerale Rücklagen). Diese enthalten u.a. zweckgebundene Gelder aus Stell- und Kinderspielplatzablösungen, Ablösungen für Öko-Ausgleichsflächen, Ausgleichszahlungen nach dem BayNatSchG und Gelder aus dem Verkauf von Sozialimmobilien. 35

36 Abschnitt 1: Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg C. Rückstellungen C. Rückstellungen Pensionsrückstellungen , ,00 2. Rückstellungen für Altersteilzeit , ,00 3. Beihilfe- und Urlaubsrückstellungen , ,36 4. Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung , ,00 5. Rückstellungen für Altlasten , ,00 6. Bezirksumlagerückstellungen ,00 0,00 7. Steuerrückstellungen , ,82 8. Rückstellungen für Haftungs- und Prozessrisiken , ,17 9. Rückstellungen für Verlustausgleiche an verbundene Unternehmen , , Rückstellungen für Zweckausrichtungsverpflichtungen , , Rückstellung für nicht ausgereichte Leistungsentgelte , , Sonstige Rückstellungen nach 74 Abs. 1 S. 2 KommHV- Doppik , ,58 Summe , ,30 Die Rückstellungen haben sich gegenüber dem Vorjahr erhöht. In Summe belaufen sich die Rückstellungen auf 1,477 Mrd. und sind damit um 21,024 Mio. höher als per Ende Dies entspricht einem Anstieg um 1,44 %. Dem Anstieg bei den Pensions- und Beihilferückstellungen (+16,50 Mio. bzw. +8,58 Mio. ) sowie den sonstigen Rückstellungen (+3,40 Mio. ) steht ein Rückgang bei den Rückstellungen für Altersteilzeit (-7,45 Mio. ) gegenüber. Der Anteil der Pensionsrückstellungen ist gegenüber dem Vorjahr nahezu unverändert. Diese umfassen 83,4 % der gesamten Rückstellungen, gefolgt von den Beihilfe- und Urlaubsrückstellungen (13,2 %) sowie den Rückstellungen für Altersteilzeit (0,95 %). Diese drei Positionen decken 97,5 % der gebildeten Rückstellungen ab. 36

37 Abschnitt 1: Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg Zu 1. Pensionsrückstellungen Pensionsrückstellungen Rückstellung für aktive Beamte , ,00 Rückstellung für aktive Beamte Lehrkräfte , ,00 Rückstellung für Beamte im Ruhestand , ,00 Rückstellung für ehemals städtische Beamte , ,00 Rückstellung für Beamte Lehrkräfte im Ruhestand , ,00 Rückstellung für die Versorgung von aktiven Beschäftigten , ,00 Rückstellung für die Versorgung von Beschäftigten im Ruhestand , ,00 Summe , ,00 Die Pensionsrückstellungen erhöhten sich in 2016 in Summe um 16,50 Mio. bzw. um 1,36 %. Dies ist maßgeblich auf die Erhöhung der Versorgungsbezüge zum (2,3 %) zurückzuführen. Für die aktiven Beamten war diese Erhöhung bereits in 2015 in die Bewertung der Pensionsrückstellungen eingeflossen. Die Rückstellungen umfassen die Versorgungsverpflichtung gegenüber städtischen Beamten und die Verpflichtungen aus tarifvertraglichen Vereinbarungen (Zusatzversorgung). Zudem wurden die Verpflichtungen gegenüber Eigenbetriebsbeschäftigten aus Vordienstzeiten bei der Kernverwaltung ermittelt und berücksichtigt. Soweit die Stadt Nürnberg gemäß Art. 107 b BeamtVG als frühere Dienstherrin für ehemalige Beamte verpflichtet ist, die Versorgungsbezüge im Versorgungsfall anteilig zu tragen, sind diese ebenfalls in den Pensionsrückstellungen berücksichtigt. Dies ist der Fall, wenn Beamte von der Stadt Nürnberg versetzt oder nach vorheriger Zustimmung beider Dienstherren in den Dienst eines anderen Dienstherren übernommen wurden. Betroffen davon sind ehemalige städtische Polizisten sowie von der Stadt zum Kommunalunternehmen Verkehrsüberwachung (KVÜ) gewechselte Beamte. Neu aufgenommen wurde in 2015 die Rückstellung für Pensionsverpflichtungen gegenüber ehemaligen Klinikums-Mitarbeitern, die Ansprüche aus der Arbeiteraltversorgung haben. Soweit diese Mitarbeiter Vordienstzeiten bei der Stadt Nürnberg haben, beteiligt sich diese gegenüber dem Klinikum an den Pensionszahlungen. Diese Verpflichtung beläuft sich zum auf Im Einzelnen entfallen die Pensionsrückstellungen wie folgt auf die einzelnen Gruppen: 37

38 Abschnitt 1: Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg Pensionsrückstellungen nach Beschäftigungsgruppen Pensionsrückstellungen für städtische Mitarbeiter , ,00 Rückstellung für ehemalige städtische Beamte (zur Polizei bzw. zur KVÜ gewechselt) Rückstellung für Pensionsverpflichtungen gegenüber ehemaligen Klinikums-Mitarbeitern , , , ,00 Summe , ,00 Der Großteil der Pensionsrückstellung entfällt auf städtische Mitarbeiter. Die Höhe dieser Rückstellung wurde wie in den Vorjahren auch durch eine Berechnung mit Hilfe der zertifizierten Software HPR Kommunal der Firma Haessler nach dem Teilwertverfahren mit dem Barwert unter Verwendung der von der Finanzverwaltung allgemein anerkannten Heubeck schen Richttafeln (2005G) ermittelt. Bei der Ermittlung wurde gem. Ziff BewertR ein Zinssatz von 6 % (entsprechend den Vorgaben des EStG) zugrunde gelegt. Zukünftige Gehalts- oder Rententrends wurden nicht berücksichtigt. Durch die Abzinsung der Pensionsverpflichtungen mit 6 % sind die Pensionsrückstellungen vor dem Hintergrund des derzeitigen Zinsniveaus unterbewertet. Dies ist aber der gesetzlichen Regelung geschuldet. Die Höhe der Rückstellungen für ehemalige städtische Polizisten sowie ehemalige Klinikumsmitarbeiter wurden aus den geleisteten Erstattungszahlungen abgeleitet. Für die zur KVÜ gewechselten Beamten wurden die Rückstellungswerte aus dem dort erstellten Pensionsgutachten zugrunde gelegt und entsprechend der Dienstzeiten aufgeteilt. Des Weiteren werden seit Gründung des Kommunalunternehmens Klinikum immer wieder Mitarbeiter der Stadt Nürnberg zeitweise dorthin abgeordnet. Für diese Mitarbeiter ist die Stadt Nürnberg grundsätzlich verpflichtet, die Pensionszahlungen zu übernehmen. Allerdings wurde vertraglich vereinbart, dass sich das Klinikum an diesen Zahlungen beteiligt. Bei der Stadt wurde insoweit in 2015 erstmalig ein entsprechender Freistellungsanspruch aktiviert und in 2016 fortgeschrieben. Dieser beläuft sich zum auf 40,215 Mio.. Die Veränderung gegenüber dem Vorjahr (-1,24 Mio. ) wurde aufwandswirksam als Abschreibung auf Forderungen behandelt. Nicht in der Bilanz auszuweisen sind Verpflichtungen aus der Zusatzversorgung von Arbeitnehmern, da es sich nur um mittelbare Pensionsverpflichtungen handelt. Für diese wurden Angaben zur Art und Ausgestaltung der Versorgungszusagen, zur Höhe des Umlagesatzes sowie zur Summe der umlagepflichtigen Gehälter im Anhang gemacht. 38

39 Abschnitt 1: Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg Zu 2. Rückstellungen für Altersteilzeit Rückstellungen für Altersteilzeit Beamte , ,00 Beamte Lehrkräfte , ,00 Arbeitnehmer , ,00 Summe , ,00 Die Rückstellungen wurden durch eigene Berechnungen mit Hilfe der versicherungsmathematischen Rechensoftware Haessler Pensionsrückstellung HPR Kommunal ermittelt. Die für die Berechnung erforderlichen Daten wurden über eine Auswertung des SAP Moduls HCM erzeugt und über eine Schnittstelle in die Berechnungssoftware übernommen. Die Gesamthöhe der Rückstellungen ist weiterhin stark rückläufig (-7,45 Mio. bzw. -35 %). Verantwortlich dafür ist vor allem der Tarifbereich. Dort sind gemäß Tarifvertrag Altersteilzeitverträge nur unter engen Voraussetzungen und im Rahmen einer Quote möglich. Nachdem diese Quote derzeit überschritten ist, konnten in 2016 keine neuen Altersteizeitverträge abgeschlossen werden. Gegenläufig ist der Trend im Beamten- und Lehrbereich. Dort kann Altersteilzeit künftig leichter beantragt werden, so dass dort wieder vermehrt neue Verträge abgeschlossen wurden. Zu 3. Beihilfe- und Urlaubsrückstellungen Beihilfe- und Urlaubsrückstellungen Rückstellungen für Beihilfen Beamte , ,00 Rückstellungen für Beihilfen Beamte Lehrkräfte , ,00 Rückstellungen für Beihilfen Versorgungsempfänger Beamte Rückstellungen für Beihilfen Versorgungsempfänger Beamte Lehrkräfte , , , ,00 Rückstellungen für Beihilfen Arbeitnehmer , ,00 Rückstellungen für Beihilfen Versorgungsempfänger AN , ,00 Zwischensumme Beihilferückstellungen , ,00 Rückstellungen für Urlaub Beamte , ,24 Rückstellungen für Urlaub Arbeitnehmer , ,12 Zwischensumme Urlaubsrückstellungen , ,36 Summe , ,36 Die Beihilferückstellungen werden als prozentualer Anteil der jeweiligen Pensions- bzw. Versorgungsrückstellungen berechnet. Die zugrundeliegenden Prozentsätze ermitteln sich aus dem Verhältnis der angefallenen Beihilfeaufwendungen für Versorgungsempfänger zu den Pensionsbzw. Versorgungszahlungen pro Beschäftigtengruppe (im Durchschnitt der letzten drei Jahre). 39

40 Abschnitt 1: Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg Auch in 2016 sind die Beihilferückstellungen wieder deutlich gestiegen und zwar um 8,16 Mio. bzw. 4,60 % (im Vorjahr: 6,01 Mio. bzw. 3,51 %). Veränderung der Beihilferückstellungen im Zeitablauf: Beihilferückstellung Beihilferückstellung Veränderung zum Vorjahr Veränderung zum Vorjahr % , ,00 4, , ,00 3, , ,00 3, , ,00 4,60 Die deutliche Erhöhung der Beihilferückstellung um 8,16 Mio. ist vor allem auf die stark gestiegenen Beihilfe- und Versorgungszahlungen in den Jahren 2014 und 2015 zurückzuführen. In 2016 hingegen waren diese Zahlungen wieder leicht rückläufig. Die Urlaubsrückstellungen sind um 421 T gestiegen. Für die Ermittlung wurden 220 Arbeitstage zugrunde gelegt. Neben laufenden Zahlungen wurden erstmalig auch Einmalzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld sowie Zuführungen zu Pensionsrückstellungen berücksichtigt. Zu 4. Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungen Die neu eingestellten Rückstellungen von 13,57 Mio. betreffen mit 7,85 Mio. den Hoch- und mit 4,90 Mio. den Tiefbaubereich. Die entsprechenden Meldungen der Dienststellen für die geplanten Maßnahmen und deren voraussichtlichen Kosten wurden vorgelegt. Die zugrundeliegenden Maßnahmen konnten gemäß den Angaben im Anhang infolge fehlender Finanzmittel und mangelnder Personalkapazität im Berichtsjahr nicht durchgeführt werden. Der Anstieg der Rückstellungen um 2,13 Mio. ist im Wesentlichen auf die Ausweitung der zugrundeliegenden Hochbaupauschale zurückzuführen. Im Tiefbaubereich wurden einzelne, bereits in den Vorjahren aufgeführte Maßnahmen mit einer aktualisierten Kostenschätzung im Jahresabschluss 2016 neu bewertet. Zu 5. Rückstellungen für Altlasten Die Rückstellungen für die Sanierung von Altlasten erhöhten sich im Berichtsjahr um 705 T auf 6,80 Mio.. Die Erhöhung ist auf die Bildung einer Rückstellung in Höhe von 900 T für ein belastetes Deponie-Grundstück in Nürnberg-Buchenbühl/Ziegelstein zurückzuführen. Demgegenüber konnte die Rückstellung für Sanierungsmaßnahmen in der Flachslander Straße in Großreuth aufgrund von durchgeführten Maßnahmen und einer aktualisierten Kostenschätzung um 190 T reduziert werden. Beim Großteil der weiteren Sanierungsfälle ist der Status unverändert geblieben, es stehen weitere Untersuchungen und vorbereitende Maßnahmen an. Die Wertansätze der Rückstellungen wurden in diesen Fällen beibehalten. 40

41 Abschnitt 1: Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg Zu 6. Bezirksumlagerückstellungen Für die Bezirksumlage 2017 war im Vorjahr aufgrund der vergleichsweise geringen Umlagekraftentwicklung der Stadt Nürnberg keine Rückstellung zu bilden gewesen. Anders stellt sich die Situation für die Bezirksumlage 2018 dar. Da sich die Umlagekraft Nürnbergs 2018 erwartungsgemäß besser entwickelt als für Rest-Mittelfranken, ist mit einer Nachzahlung in Höhe von 942 T zu rechnen. In dieser Höhe wurde deshalb eine Rückstellung aufwandswirksam gebildet. Zu 7. Steuerrückstellungen Die Steuerrückstellungen belaufen sich auf 545 T. Sie entfallen zu 224 T auf voraussichtliche Umsatzsteuernachzahlungen bei den Betrieben gewerblicher Art und umfassen vorwiegend die Erkenntnisse aus der Betriebsprüfung. Für zu erwartende Ertragssteuernachzahlungen der Jahre 2014 bis 2016 wurden 321 T zurückgestellt. Davon entfallen auf die Betriebe gewerblicher Art Krematorium 145 T, Personenschifffahrt 24 T sowie Theaterparkhaus 152 T. Zugleich bestehen Steuererstattungsansprüche in Höhe von 115 T, die unter der Position sonstige Vermögensgegenstände aktiviert wurden und die Veranlagungszeiträume 2015 und 2016 betreffen. Zu 8. Rückstellungen für Haftungs- und Prozessrisiken Die Prozessrisiken wurden vom Rechtsamt der Stadt mittels einer Prozessliste für anhängige Verfahren ermittelt (284 T). Weitere Rückstellungen für drohende Verpflichtungen wurden vom Jugend- und Sozialamt (60 T) gemeldet. In Summe belaufen sich die Rückstellungen für drohende Prozessrisiken auf 344 T. Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung wurden für alle vom Rechtsamt übermittelten Prozesskostenrisiken hinterfragt, welcher Sachverhalt der Rückstellungsbildung zugrunde lag, d.h. ob ein entsprechender Rückstellungsgrund gegeben war. Um die Rückstellungshöhe zu beurteilen, wurde das Vorgehen bei der Rückstellungsermittlung nachvollzogen und mit den gesetzlichen Vorgaben abgeglichen. Des Weiteren wurden stichprobenartig die jeweiligen Kostenberechnungen bzw. -schätzungen eingesehen. Dabei ergaben sich keine Beanstandungen. Des Weiteren wurden mittels Rückstellung auch drohende Haftungsrisiken abgebildet. Dieser Betrag ist gegenüber dem Vorjahr unverändert und betrifft die Bürgschaft in Höhe von 145 T für den in Not geratenen Sportverein DJK Sportfreunde Langwasser. Unter der Vermögensrechnung sind gem. 75 KommHV-Doppik unter anderem auch Bürgschaften als Eventualverbindlichkeiten auszuweisen. Zum wurden unter der Bilanz Bürgschaften in Höhe von 236 Mio. (-78 Mio. ) ausgewiesen. Die Abnahme bei den Bürgschaften resultiert insbesondere aus den Tilgungen bei der NürnbergMesse GmbH (49,8 Mio. ) sowie aus der Rückabwicklung von Bürgschaftsverpflichtungen für die wbg kommunal GmbH für das fertiggestellte ÖPP-Projekt Michael-Ende-Schule St. Leonhard (22,9 Mio. ). 41

42 Abschnitt 1: Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg Zu 9. Rückstellungen für Verlustausgleiche an verbundene Unternehmen Die Rückstellungen enthalten die bei Aufstellung des städtischen Abschlusses voraussichtlichen Verlustausgleiche für folgende Unternehmen: Rückstellung für Verlustausgleiche noris inklusion ggmbh für ,00 Noris inklusion ggmbh für ,00 - Servicebetrieb öffentlicher Raum (SÖR) , ,00 Summe , ,00 Die Rückstellung für den Verlustausgleich 2015 für die noris inklusion konnte in die Position Verbindlichkeiten umgegliedert werden, da der entsprechende Gesellschafterbeschluss zur Verlustübernahme zwischenzeitlich erfolgt ist. Für den Verlustausgleich 2016 der noris inklusion wurden 1,28 Mio. zurückgestellt. Tatsächlich belief sich der Verlust der noris inklusion in 2016 nur auf 166 T. Im Ergebnis ist die Verlustausgleichsrückstellung um 1,12 Mio. zu hoch und in Folge das Jahresergebnis 2016 um diesen Betrag zu niedrig ausgewiesen. Im Folgejahr ist die Verlustausgleichsrückstellung in Höhe von 1,12 Mio. ertragserhöhend aufzulösen. Die Verlustausgleichsrückstellung SÖR in Höhe von 12,07 Mio. betrifft die Verluste der Jahre 2010 bis Da absehbar ist, dass SÖR diese Verluste nicht innerhalb von fünf Jahren durch eigene Gewinne bzw. Rücklagen ausgleichen kann, ist die Stadt gem. 8 der Eigenbetriebsverordnung verpflichtet, diese Verluste zu übernehmen. Im Jahresabschluss 2014 wurde daher erstmals eine Rückstellung für diese Verluste gebildet. Sie besteht auch in 2016 fort. Zu 10. Rückstellung für Zweckausrichtungsverpflichtungen Die Ausreichungen der nichtrechtsfähigen Stiftungen erfolgten aus den erwirtschafteten Überschüssen des laufenden Wirtschaftsjahres sowie aus Mitteln der Vorjahre. Gemäß 55 Abs.1 Nr. 5 AO i.v.m. AEAO zu 55 Abs. 1 Nr. 5 sind zur Ausrichtung vorgesehene und nicht verwendete Mittel innerhalb von zwei Jahren auszurichten. Bei einer Stiftung bestanden noch Zweckausrichtungsrückstellungen, welche im Jahr 2014 gebildet worden waren. Diese wurden nunmehr entsprechend der steuerlichen Vorschriften rechtzeitig aufgelöst (bzw. ausgereicht). Bei einer weiteren Stiftung ist eine im Jahr 2015 gebildete Zweckausrichtungsrückstellung nicht ausgereicht sowie eine neue Einstellung in die Zweckausrichtungsrücklage vorgenommen worden. Dieser Rückstellungsbetrag ist innerhalb des Jahres 2017 auszureichen. Bei allen weiteren Stiftungen wurden die aus den Vorperioden vorhandenen Zweckausrichtungsrückstellungen aufgelöst, bzw. waren keine Anfangsbestände ausgewiesen. Bei 14 Stiftungen wurde ein höherer End- als der Anfangsbestand bilanziert. Bei 8 Stiftungen ergab sich im Vergleich zur Eröffnungsbilanz ein niedrigerer Betrag. Bei sechs Stiftungen wurde weder Anfangs- noch Schlussbestand ausgewiesen. 42

43 Abschnitt 1: Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg Insgesamt hat sich der Bestand an Zweckausrichtungsrückstellungen im Vergleich zum Vorjahr von ,08 um 9.463,22 auf ,30 erhöht. Zu 11. Rückstellungen für nicht ausgereichte Leistungsentgelte Gem. 18 TVÖD besteht die grundsätzliche Verpflichtung zur jährlichen Auszahlung des festgestellten Leistungsentgeltvolumens. Diese Verpflichtung besteht in analoger Anwendung erstmals auch für nicht ausgeschüttete Leistungsbezüge im Beamtenbereich. Für noch nicht vollständig ausgeschüttete Leistungsentgelte und -bezüge wurde in 2016 eine Rückstellung in Höhe von 42 T gebildet. Zu 12. Sonstige Rückstellungen Sonstige Rückstellungen Verpflichtungsüberschuss Anwesen Holsteiner Straße , ,00 Wertpapierkäufe bei nicht rechtsfähigen Stiftungen über dem Nennwert (über pari) Nachforderung Evangelische Landeskirche wegen Gestellungskräften , , ,00 Überörtliche Prüfungskosten BKPV , ,00 Summe , ,58 Die Drohverlustrückstellung in Höhe von 66 T betrifft, wie in den Vorjahren, ein mit einem Nutzungsrecht belastetes Wohnobjekt. Der daraus resultierende Verpflichtungsüberschuss ist über die Laufzeit als Drohverlustrückstellung zu berücksichtigen. Für die nichtrechtsfähigen Stiftungen ist ein Anteil an den sonstigen Rückstellungen von 133 T enthalten. Die Rückstellung für Nachforderungen der Evangelischen Landeskirche in 2015 betraf Gestellungskräfte, die an Schulen in Nürnberg Religionsunterricht erteilen. Für diese Mitarbeiter lagen für den Zeitraum 09/2014 bis 12/2015 keine bzw. fehlerhafte Abrechnungen vor. Diese Abrechnungen wurden in 2016 nachgeholt bzw. berichtigt, so dass die Auszahlungen erfolgen konnten. Infolgedessen konnte die Rückstellung aufgelöst bzw. verbraucht werden. Die Rückstellungen für zu erwartende Kosten der überörtlichen Prüfung durch den BKPV wurde um 200 T erhöht. Davon entfallen 60 T auf die Jahre 2010 bis 2014 und 140 T auf das Jahr Zugleich wurden 96 T für die laufende BKPV-Prüfung verbraucht. 43

44 Abschnitt 1: Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg D. Verbindlichkeiten 1. Anleihen Gemeinschaftsanleihe Nürnberg/Würzburg , ,00 Summe , ,00 Zur Umschuldung und zur Finanzierung von Investitionen wurde am zusammen mit der Stadt Würzburg eine Anleihe über 100 Millionen erfolgreich am Kapitalmarkt platziert. Dies ist die erste Anleihe in Deutschland, die zwei Städte gemeinsam emittiert haben. Die Anleihe richtet sich ausschließlich an institutionelle Anleger, insbesondere Versicherungen. Der Anteil der Stadt Nürnberg beträgt 80 Mio., wobei die Laufzeit 10 Jahre beträgt. 2. Verbindlichkeiten aus Krediten Investitionskredite ο vom Land 3.730, ,67 ο von Kreditinstituten , ,23 ο vom sonstigen inländischen Bereich , ,37 Kassenkredite 0,00 0,00 Zwischensumme , ,27 Kontokorrentkonten , ,98 Kontokorrent der verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen und rechtsfähigen Stiftungen , ,86 Summe , ,11 Die Verbindlichkeiten aus Krediten vom Land i.h.v. 3,7 T betreffen ein Darlehen des Bayerischen Landesamtes für Steuern (Staatsschuldenverwaltung). Das Darlehen ist durch Saldenmitteilung nachgewiesen. Die Verbindlichkeiten aus Krediten von Kreditinstituten mit einem Gesamtbetrag von 1,02 Mrd. betreffen Darlehen verschiedener Bankinstitute, die anhand von Saldenmitteilungen/-bestätigungen nachgewiesen wurden. Die Erhöhung der Verbindlichkeiten aus Krediten im Vergleich zum Vorjahr erfolgte insbesondere im Bereich der sonstigen inländischen Investitionskredite. Bei dem dort ausgewiesenen Kreditvolumen in Höhe von 188,07 Mio. handelt es sich um arrangierte Schuldscheindarlehen gegenüber Versicherungen. Die Darlehen sind durch Saldenmitteilungen bzw. Tilgungspläne nachgewiesen wurden drei Kassenkredite über jeweils 25 Mio. aufgenommen. Der durch die Haushaltssatzung der Stadt Nürnberg für das Haushaltsjahr 2016 festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite von 280 Mio. wurde stets eingehalten. Zum Bilanzstichtag mussten Kassenkredite nicht aufgenommen werden. 44

45 Abschnitt 1: Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg Die Position Kontokorrentkonten beinhaltet die Bankverrechnungskonten, die zum Stichtag einen kreditorischen Saldo aufweisen. Nachgewiesen sind die Salden dieser Konten mittels Kontoauszüge. Der Posten Kontokorrentkonten der verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen und rechtsfähige Stiftungen weist in Höhe von 68,55 Mio. die Betriebsmittelkonten der verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen sowie die Guthaben der rechtsfähigen Stiftungen aus. Der Bestand der Kontokorrentkonten wird durch das Kassen- und Steueramt (KaSt/3) monatlich an die verbundenen Unternehmen, Eigenbetriebe und Stiftungen gemeldet. Der Bestand zum ist mittels Rückmeldungen der verbundenen Unternehmen bestätigt. Auch die Überprüfung der Bestände der rechtsfähigen Stiftungen ergab Übereinstimmung mit den von den Stiftungen geführten Konten liquide Mittel Stadtkasse. Kreditwirtschaft Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Verschuldung der Stadt Nürnberg im Kernhaushalt und ohne ÖPP-Verbindlichkeiten lt. Schuldenstatistik seit 2005: HJ Schuldenstand Mio. Netto- Neuverschuldung Mio. Schuldenstand Mio. Veränderung in % ,3 10,5 946,8 +1, ,8-7,5 939,3-0, ,3 25,3 964,6 +2, ,6 41, ,7 +4, ,7 49, ,1 +4, ,1 71, ,2 +6, ,2 87, ,0 +7, ,0 2, ,0 +0, ,0-8, ,2-0, ,2 28, ,1 +2, ,1 10, ,1 +0, ,1 39, ,9 +3,2 Im Vergleich zum Vorjahr ist die Verschuldung lt. o. g. Schuldenstatistik im Kernhaushalt um 39,8 Mio. angestiegen, einschließlich ÖPP-Verbindlichkeiten um 59,8 Mio. auf insgesamt 1.363,8 Mio.. Aufgrund der weiterhin hohen Investitionstätigkeit ist für die kommenden Jahre mit einem weiteren Anstieg der Verschuldung zu rechnen. 45

46 Abschnitt 1: Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg Umfangreiche und nachhaltige Haushaltsverbesserungen sowie das wirksame Priorisieren der außerordentlich hohen Investitionsplanungen nach kommunalen Pflichtaufgaben und freiwilligen Leistungen sind deshalb, auch im Hinblick auf künftige Haushaltsgenehmigungen, unabdingbar. Wie in den Vorjahren wurde ein Kommunalschulden-Vergleich deutscher Großstädte aufgestellt. Lt. Daten der deutschen Landesämter für Statistik ergibt sich für die Jahre 2014 bis 2016 (ohne Eigenbetriebe) folgendes Bild der Gemeindeschulden ausgewählter Städte je Einwohner: Schulden 2014 Schulden 2015 Schulden 2016 pro Einw pro Einw pro Einw München Nürnberg Augsburg Regensburg Würzburg Fürth Erlangen Hannover Braunschweig Dortmund Essen Leipzig Dresden Frankfurt Kassel Stuttgart Mannheim Mainz Ludwigshafen Im Vergleich zu den bayerischen Großstädten schneidet Nürnberg weiterhin schlecht ab und hat hier die mit Abstand höchste Verschuldung pro Einwohner zu verzeichnen. So entspricht die Verschuldung der Stadt Nürnberg in etwa der Summe der addierten Schulden der Städte München, Augsburg, Fürth und Erlangen. Die Pro-Kopf-Verschuldung in Nürnberg ist ca. 5-mal so hoch wie in München und mehr als doppelt so hoch als in Augsburg. 46

47 Abschnitt 1: Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg Laut einer Studie der Bertelsmann Stiftung sind die kommunalen Verbindlichkeiten im Jahr 2016 bundesweit um 30 je Einwohner gesunken, wobei der Schuldenrückgang in den ostdeutschen Kommunen mit 93 je Einwohner deutlich über dem Rückgang im Westen (- 17 ) lag. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes betrugen die Schulden der Gemeinden und Gemeindeverbände bundesweit 141,96 Mrd., was zum einer Verschuldung von je Einwohner entspricht. Mit einer Pro-Kopf-Verschuldung von gehört Nürnberg auch im bundesweiten Ranking zu den überdurchschnittlich hoch verschuldeten Städten. Lediglich die durch hohe Kassenkredite belasteten Städte der Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz weisen ein höheres Schuldenniveau aus. Da für die Folgejahre mit einer weiteren Ausweitung der städtischen Verschuldung geplant wird, ist davon auszugehen, dass Nürnberg im bayernweiten Vergleich weiterhin das Schlusslicht bildet und im bundesweiten Vergleich weiter zurückfallen wird. 3. Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen gleichkommen Verbindlichkeiten aus verkauften Darlehen , ,33 Leibrentenverpflichtungen , ,82 Sonstige kreditähnliche Rechtsgeschäfte , ,54 Summe , ,69 Bei den verkauften Darlehen handelt es sich um zinsverbilligte Darlehensforderungen des sozialen Wohnungsbaus, welche im Jahr 1996 an eine Bank verkauft wurden. Da vertraglich vereinbart wurde, dass die Stadt die Darlehen weiterhin verwaltet, wurde für jedes Darlehen eine Forderung sowie eine Verbindlichkeit in gleicher Höhe erfasst. Tilgungsbedingt sind die Verbindlichkeiten aus verkauften Darlehen um rd. 514 T zurückgegangen, der Stand zum ist durch Saldenmitteilung nachgewiesen. Die Leibrentenverpflichtungen betreffen Grundstückskäufe der Stadt. Der Erwerb erfolgte ganz oder teilweise auf Leibrentenbasis. Insgesamt bestehen zum Bilanzstichtag vier Leibrentenverpflichtungen. Die Bewertung erfolgte gemäß Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom zum Kapitalwert entsprechend dem Bewertungsgesetz in Verbindung mit der Veröffentlichung der Vervielfältiger vom Die Position der sonstigen kreditähnlichen Rechtsgeschäfte wird maßgeblich durch 14 kreditähnliche Rechtsgeschäfte aus der Forfaitierung mit Einredeverzicht im Rahmen von Public- Private-Partnership (PPP bzw. ÖPP) -Projekten im Schulbereich geprägt. Der Anstieg dieser Verbindlichkeiten um rund 20 Mio. ist auf die Fertigstellung eines neuen Schulprojektes zurückzuführen (24,2 Mio. ). Die erforderlichen rechtsaufsichtlichen Genehmigungen liegen für alle Einzelprojekte vor. Unter Berücksichtigung des neuen Projektes und der laufenden Tilgung ergab sich zum Bilanzstichtag ein Saldo von 77,99 Mio., der durch Tilgungspläne nachgewiesen ist. Daneben werden unter sonstigen kreditähnlichen Rechtsgeschäften noch Verbindlichkeiten ausgewiesen, die daraus entstehen, dass Mieter städtischer Gebäude Reparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen an den Mietobjekten auf eigene Kosten wahrnehmen und dafür im Gegenzug über einen vorgegebenen Zeitraum mietfrei wohnen dürfen (123 T). 47

48 Abschnitt 1: Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg 4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber inländischen Kreditoren , ,64 2. verbundenen Unternehmen , ,29 3. Beteiligungen 991, ,00 4. Sondervermögen , ,91 5. ausländischen Kreditoren , ,17 Summe , ,01 Die Bestände zum geben die offenen Posten bei den jeweiligen Kreditoren wieder. Der Gesamtsaldo der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ist im Gegensatz zum Vorjahr nun wieder um 22,80 Mio. gesunken. Hier waren nur bei den Verbindlichkeiten gegenüber inländischen Kreditoren ein geringer Zuwachs um 54 T sowie gegenüber Sondervermögen ein Anstieg um 961 T verzeichnen. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen reduzierten sich jedoch bedeutsam um 23,42 Mio.. Die Verbindlichkeiten gegenüber ausländischen Kreditoren sanken um 403 T. Zum Prüfungszeitpunkt waren die zum vorhandenen und fälligen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zu 99,98 % ausgeglichen. Zu 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber inländischen Kreditoren In diesem Posten werden zum knapp Kreditoren (Vorjahr rund 4.200) ausgewiesen. Aus dem U-Bahnbau sind als betragsmäßig bedeutsamste Posten die Verbindlichkeiten gegenüber der Firma Implenia Construction GmbH in Höhe von 906 T, gegenüber der Firma Siemens AG mit 2,39 Mio. sowie gegenüber der VAG in Höhe von 1,32 Mio. enthalten. Die Summe aller im Zusammenhang mit der U-Bahn ausgewiesenen Verbindlichkeiten belief sich zum auf 5,97 Mio.. Des Weiteren wurden in diesem Posten Verbindlichkeiten im Rahmen der Unterbringung von Flüchtlingen in Höhe von 4,07 Mio. ausgewiesen. Darüber hinaus sind unter anderem Verbindlichkeiten gegenüber der Firma CANCOM GmbH aus der stadtweiten Beschaffung von Microsoft Office Lizenzen in Höhe von 1,27 Mio. zu nennen. Zu 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber verbundenen Unternehmen Dieser Bilanzposten nahm im Gegensatz zum Vorjahr in Summe nun wieder um 23,42 Mio. ab. Während der Betriebsmittelzuschuss gegenüber dem Staatstheater Nürnberg zum Bilanzstichtag 2015 noch für das gesamte Jahr 2016 von insgesamt 18,77 Mio. offen war, waren die entsprechenden Zuschüsse zum bereits vollständig beglichen. Ende 2015 waren in dieser Position zudem noch Verbindlichkeiten aus Verlustübernahmen aus Vorjahren der NOA, der noris inklusion sowie der StWN von zusammen 5,46 Mio. verbucht. Zum Bilanzstichtag 2016 hingegen reduzierten sich diese Verlustübernahmen auf 280 T. In dieser Position waren zudem die Verbindlichkeiten gegenüber der WBG Kommunal GmbH aus den Grundstücksarbeiten im Rahmen der ÖPP-Maßnahme Bertolt-Brecht-Schule von 904 T vorhanden. 48

49 Abschnitt 1: Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg Zu 4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Sondervermögen Zum Bilanzstichtag 2016 sind hier Verbindlichkeiten gegenüber SÖR in Höhe von 1,23 Mio. vorhanden (u.a. die Erstattung für den Stadtanteil an der Straßenreinigung im zweiten Halbjahr 2016 in Höhe von 763 T). Darüber hinaus sind analog zu den Vorjahren Verbindlichkeiten gegenüber NürnbergBad aus der Benutzung der Hallenbäder im Jahr 2016 im Rahmen des Schulschwimmens enthalten. Diese Zahlungsverpflichtungen erhöhten sich jedoch im Vergleich zum Vorjahr um knapp 919 T aufgrund der zusätzlichen Nutzung des neuen Langwasserbades seit dem Jahr Zu 5. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber ausländischen Kreditoren In diesem Posten sind wie im Vorjahr unter anderem Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Fa. Hoffmann Montagen GmbH in Höhe von 85 T aus Erneuerungsarbeiten im Rahmen des U-Bahnbaus ausgewiesen. 5. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen , ,56 Die unter dem Bilanzposten Verbindlichkeiten aus Transferleistungen ausgewiesenen Posten enthalten Zahlungsverpflichtungen für konsumtive, weitgehend soziale Zwecke. Dabei handelt es sich zu einem großen Teil um Leistungen im Gesundheitsbereich sowie im Rahmen der Flüchtlingshilfe. Die Verbindlichkeiten aus Transferleistungen nahmen im Vergleich zum Vorjahr um 756 T ab. 6. Sonstige Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten aus Förderung von Bund und Land , ,29 2. Verbindlichkeiten aus Sozialversicherung und Lohnsteuer , ,99 3. Sonstige Verbindlichkeiten gegen Mitarbeiter , ,91 4. Durchlaufende Gelder , ,35 5. Sicherheitseinbehalte , ,08 6. Antizipative Rechnungsabgrenzungsposten , ,10 7. Verbindlichkeiten aus Ratengeschäften 0, ,00 8. Verbindlichkeiten aus Förderung von sonstigen Bereichen , ,46 9. Verbindlichkeiten aus zweckgebundenen Spenden und Zuweisungen , , Verbindlichkeiten aus Sonderposten , , Verbindlichkeiten aus Darlehen für Stellplatzgelder , , Verrechnungskonten , , Verbindlichkeiten aus Nachlässen , , Verbindlichkeiten aus Kautionen , ,47 49

50 Abschnitt 1: Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg 6. Sonstige Verbindlichkeiten Andere sonstige Verbindlichkeiten , , Clearingkonten 1.341,86 0,00 Summe , ,63 Unter den Sonstigen Verbindlichkeiten werden Verrechnungskonten mit kreditorischem Saldo ausgewiesen. Die Posten mit einem debitorischen Saldo werden auf der Aktivseite der Bilanz unter B.II.5. Sonstige Vermögensgegenstände gezeigt. Zu 1. Verbindlichkeiten aus Förderung von Bund und Land Unter den Verbindlichkeiten aus Förderung von Bund und Land werden Zuwendungen und Zuschüsse für investive Zwecke ausgewiesen, die nach Fertigstellung der jeweiligen Baumaßnahmen den entsprechenden Sonderposten zugeordnet werden. Der zum ausgewiesene Saldo in Höhe von 70,32 Mio. (Vorjahr: 65,02 Mio. ) entfällt mit 1,20 Mio. (Vorjahr: 3,97 Mio. ) auf Verbindlichkeiten gegenüber dem Bund und mit 69,12 Mio. (Vorjahr: 61,05 Mio. ) auf Verbindlichkeiten gegenüber dem Land. Die Verbindlichkeiten aus Förderung gegenüber dem Bund haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 2,77 Mio. verringert. Dies ist u.a. auf die Fertigstellung der Baumaßnahmen Kulturwerkstatt Auf AEG und Anlegestelle für die Personenschifffahrt zurückzuführen. Die zum ausgewiesenen Verbindlichkeiten beinhalten im Wesentlichen Fördermittel für den Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen. Die Verbindlichkeiten aus Förderung gegenüber dem Land haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 8,07 Mio. auf 69,12 Mio. erhöht. Dies ist im Wesentlichen auf erhaltene Zuwendungen für die weiteren Bauabschnitte der U-Bahn-Linie 3 (Bauabschnitt Nordwesten zwischen Klinikum Nord und Nordwestring sowie Bauabschnitt Südwesten zwischen Gustav-Adolf- Straße und Großreuth) zurückzuführen. Die Baumaßnahmen werden nach dem GVFG (Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden) und dem BayÖPNVG (Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern) gefördert. Im Berichtszeitraum hat die Stadt für die Bauabschnitte der U3 insgesamt 18,63 Mio. an Fördermitteln erhalten. Im Gegenzug wurden Fördermittel des Landes für die Kulturwerkstatt Auf AEG (4,56 Mio. ) und den Personenschifffahrtshafen (2,11 Mio. ) nach Fertigstellung der Baumaßnahmen den entsprechenden Sonderposten zugeordnet. Zu 2. Verbindlichkeiten aus Sozialversicherung und Lohnsteuer Diese Position enthält analog zu den Vorjahren größtenteils Lohn- und Kirchensteuer von Angestellten und Arbeitern für Dezember Des Weiteren werden hier zu einem kleineren Teil noch Verbindlichkeiten gegenüber Sozialversicherungsträgern ausgewiesen. Zu 3. Sonstige Verbindlichkeiten gegen Mitarbeiter Wie in den Vorjahren werden in diesem Bilanzposten zu einem bedeutenden Teil Reise- und Fahrtkosten ausgewiesen, die von Mitarbeitern verauslagt wurden und deswegen an sie zu erstatten sind. 50

51 Abschnitt 1: Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg Zu 4. Durchlaufende Gelder Die Verbindlichkeiten aus durchlaufenden Geldern werden über spezielle Abstimmkonten in sog. Durchlaufdebitoren erfasst. Dabei handelt es sich um ehemalige kamerale Verwahrgeldkonten sowie Spendenkonten. Der Gesamtsaldo der Durchlaufdebitoren setzt sich hauptsächlich aus Projektmitteln, Spenden und Verwahrgeldern zusammen. Im Gegensatz zum Vorjahr erhöhte er sich zum bedeutsam um 9,17 Mio. auf 13,71 Mio.. Der Anstieg resultiert hauptsächlich daraus, dass die Konzessionsabgaben des vierten Quartals 2016 der Main-Donau Netzgesellschaft und der N-Ergie AG bezüglich Strom (5,77 Mio. ) und Gas (554 T) sowie für Wärme und Wasser (2,80 Mio. ) nicht im Jahr 2016, sondern erst Anfang 2017 ausgeglichen wurden. Wie bereits bei den Forderungen und in dieser Bilanzposition im Vorjahr dargestellt wurde, war auch bei den Durchlaufdebitoren die Abstimmung zwischen dem Hauptbuch und dem Nebenbuch für 2016 nicht möglich, da hier Posten aus dem Jahr 2016 fälschlicherweise nach 2017 abgeleitet wurden. Während im Nebenbuch (SAP PSCD) kreditorische Posten in Höhe von ,32 verbucht sind, beläuft sich der kreditorische Saldo im Hauptbuch (SAP FI) auf ,27, wodurch eine Abweichung von 1.264,95 resultiert. Zu 5. Sicherheitseinbehalte Analog zu den Vorjahren bestehen die Verbindlichkeiten aus Sicherheitseinbehalten zu einem wesentlichen Teil aus einbehaltenen Beträgen im Zusammenhang mit Erweiterungs- und Unterhaltsmaßnahmen von Schulgebäuden sowie Umbaumaßnahmen im Kulturbereich (Fränkische Galerie). Zudem sind Sicherheitseinbehalte für Neubaumaßnahmen im Jugendhilfebereich zu nennen. Zu 6. Antizipative Rechnungsabgrenzungsposten In diesem Bilanzposten werden zum rund Aufwandspositionen periodisch abgegrenzt, die erst nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam werden. Der Saldo der antizipativen Rechnungsabgrenzung nahm für 2016 im Gegensatz zum Vorjahr nun wieder um 1,59 Mio. auf insgesamt 26,51 Mio. zu. Während im Vorjahr hier noch ein Anteil an der Einkommensteuer in Höhe von 2,18 Mio. vorhanden war, wurden hier Ende 2016 hingegen Beteiligungsbeträge für das vierte Quartal 2016 in Höhe von insgesamt 3,31 Mio. hauptsächlich aufgrund des Anteils an der Gewerbesteuerumlage abgegrenzt. Wie in den Vorjahren sind in dieser Position zudem abgegrenzte Zinsaufwendungen für Darlehen und Derivate in Höhe von 5,88 Mio. enthalten. Diese Summe ist um 580 T niedriger als noch im Jahr 2015 (6,46 Mio. ). Zu 7. Verbindlichkeiten aus Ratengeschäften Die letzte offene Rate im Zusammenhang mit dem Kauf von Software für die zentrale Informationstechnologie der Stadt Nürnberg wurde beglichen, wodurch zum Bilanzstichtag 2016 ein Nullsaldo resultiert. 51

52 Abschnitt 1: Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg Zu 8. Verbindlichkeiten aus Förderung von sonstigen Bereichen Die Verbindlichkeiten aus investiven Fördermitteln sonstiger Zuschussgeber (u.a. Zweckverbände, kommunale Sonderrechnungen, EU, private Unternehmen etc.) verringerten sich im Berichtsjahr um 3,89 Mio. auf 8,52 Mio.. Analog zu den Vorjahren beinhalten die Verbindlichkeiten mit 5,76 Mio. im Wesentlichen erhaltene Zuwendungen bzw. Kostenbeteiligungen von privaten Unternehmen für Straßenumbau- und Erschließungsmaßnahmen. Ein weiterer wesentlicher Posten entfällt mit 1,56 Mio. auf Zuwendungen der Zukunftsstiftung der Sparkasse Nürnberg für die Hochschule für Musik. Zu 9. Verbindlichkeiten aus zweckgebundenen Spenden und Zuweisungen Die bis zum Bilanzstichtag 2016 zugeführten Gelder sind wie auch in Vorjahren hauptsächlich für schulische, soziale und kulturelle Zwecke vorgesehen. Der Bestand der zweckgebundenen Spenden ist im Gegensatz zum Vorjahr nun doch wieder um 1,03 Mio. auf 4,72 Mio. gestiegen. Der Zuwachs erklärt sich hauptsächlich durch Zuführung von Geldern für Erstorientierungskurse im Bereich der Erwachsenenbildung (505 T) sowie von Stiftungsmitteln für die musikalische Bildung von Kindern und Jugendlichen in Nürnberg (244 T). Bei den bislang vereinnahmten Mitteln sind zudem noch nennenswerte Spenden für das Spielzeugmuseum und für den Tiergarten enthalten. Die zugeflossenen Spenden und Zuweisungen werden gemäß der im Spendenkonzept der Stadt Nürnberg geregelten Buchungslogik erst nach zweckentsprechender Verwendung erfolgswirksam in der Ergebnisrechnung erfasst. Dies kann unter Umständen erst in späteren Haushaltsjahren der Fall sein. Zu 10. Verbindlichkeiten aus Sonderposten Enthalten sind in den sonstigen Verbindlichkeiten auch verschiedene Verbindlichkeiten aus Sonderposten. Diese entfallen mit 2,88 Mio. auf noch nicht zu Sonderposten umgebuchte Straßenausbau- und Erschließungsbeiträge, mit 98 T auf Ablösebeträge für Stellplätze/Spielplätze für noch im Bau befindliche Anlagen und mit 1,71 Mio. auf Einzahlungen aus der Einräumung von grundstücksgleichen Rechten auf städtischen Grundstücken. Zu 11. Verbindlichkeiten aus Darlehen für Stellplatzgelder Bereits vor dem wurden an Dritte Darlehen für den Bau von Tiefgaragen ausgereicht. Diese in der Bilanz unter dem Punkt A.III.4 Ausleihungen als Forderungen ausgewiesenen Mittel belaufen sich zum Bilanzstichtag auf insgesamt 4,95 Mio.. Die Finanzierung der Darlehen erfolgte jedoch aus Stellplatzablösen, welche nach der Bayerischen Bauordnung zweckgebunden sind für den Bau von Stellplätzen. Somit musste den genannten Forderungen als Korrektur zur Eröffnungsbilanz eine Verbindlichkeit in gleicher Höhe gegenübergestellt werden. Die rückfließenden Tilgungen müssen für den Bau von Stellplätzen verwendet werden. Für das Jahr 2016 betragen die Tilgungen rund 94 T. 52

53 Abschnitt 1: Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg Zu 12. Verrechnungskonten Die zahlreichen über Verrechnungskonten abgebildeten Geschäftsvorfälle beinhalten in vielen Fällen lediglich die Weiterleitung bestimmter Gelder. Diese Posten sind somit ergebnisneutral. Unter dem Bilanzposten Passiva D.6. Sonstige Verbindlichkeiten sind die Verrechnungskonten mit kreditorischem Saldo zu finden. Deren Gesamtsaldo beläuft sich zum auf insgesamt 4,82 Mio.. Wie im Vorjahr sind zum die betragsmäßig bedeutsamsten Posten das Verrechnungskonto der Friedhofsverwaltung zur Sterbevorsorge und Grabpflege in Höhe von nach wie vor 1,71 Mio. sowie die Verrechnungskonten des Jugendamtes hinsichtlich Mündelgelder (794 T), wirtschaftlicher Jugendhilfe (313 T) und Unterhaltsvorschussleistungen (339 T). Zudem ist hier die Abwicklung von Alt-Posten im Rahmen der Grundabgaben mit immerhin noch 105 T zu nennen. Im Jahr 2016 neu hinzugekommen ist das Verrechnungskonto für Girokonten von Schulen und Stiftungen, die außerhalb von SAP geführt werden (412 T). Eine Vielzahl von Buchungsvorgängen auf den Verrechnungskonten ist bezüglich ihrer Sachkontenzuordnung weiterhin zu klären, ggf. sind die entsprechenden Sachverhalte sachgerechter auf anderen Bilanz-/Ergebnisrechnungskonten abzubilden. In zahlreichen Fällen stammen Sachverhalte noch aus Zeiten der Kameralistik (vor 2005). Die vorgenannten Bestände sollten nun sehr zeitnah sowie umfassend bereinigt und die betreffenden Verrechnungskonten, sofern möglich, im Anschluss geschlossen werden. Zusammenfassend ist festzustellen, dass bei mehreren, auch betragsmäßig bedeutsamen Verrechnungskonten ein Ausgleich von offenen Posten nach wie vor nicht stattfindet. Dies ist selbst dann der Fall, wenn beispielsweise die betreffenden Debitoren bzw. Kreditoren bereits ausgeglichen sind. Die Bestände an offenen Posten auf den Verrechnungskonten nehmen infolgedessen im Laufe der Zeit immer weiter zu. Dies führt dazu, dass diese Konten keine Transparenz und Kontrolle über die jeweiligen Sachverhalte mehr gewährleisten können. Hierzu wären beispielsweise der Jugendhilfe- oder auch der Kulturbereich (Verrechnungskonten Showsoft und Kulturinfo) hervorzuheben. Hier sollten baldmöglichst entsprechende systemseitige Anpassungen vorgenommen werden. Die Neukonzipierung von Abläufen und der Buchungslogik bei der Friedhofsverwaltung im Rahmen der Sterbevorsorge sollte nun endlich auch zeitnah bei der Grabpflege umgesetzt werden. Hiermit sollte der Bestand auf dem bisherigen Verrechnungskonto letztlich bereinigt werden können und künftig eine transparentere Erfassung im System erfolgen. Neben den genannten Strukturanpassungen sollten zudem die bei zahlreichen Verrechnungskonten bereits seit vielen Jahren vorhandenen, nennenswerten kameralen Altbestände in den Fokus einbezogen werden. Der Großteil hierbei sind kreditorische Posten. In den meisten Fällen dürfte u.e. keine Zahlungsverpflichtung mehr bestehen, weswegen eine konsequente Bereinigung der Posten notwendig erscheint. Zu 13. Verbindlichkeiten aus Nachlässen Die Einzahlungen aus Nachlässen werden bis zu deren vollständigen Abwicklung auf entsprechenden Konten verbucht. Etliche Nachlässe sind bereits seit vielen Jahren auf diesen Konten vorhanden. Auch deswegen hat sich der Gesamtsaldo der Nachlässe im Vergleich zum Vorjahr um 1,59 Mio. auf mittlerweile 5,53 Mio. erhöht. 53

54 Abschnitt 1: Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg Zu 14. Verbindlichkeiten aus Kautionen Hier werden hauptsächlich Sicherheitsleistungen für unterschiedliche von SÖR veranlasste Baumaßnahmen ausgewiesen. Der Gesamtsaldo reduzierte sich im Berichtsjahr um 174 T auf 744 T. Zu 15. Andere sonstige Verbindlichkeiten Diese Position enthält hauptsächlich Verrechnungen zwischen den Modulen in SAP sowie Posten aus vorläufigen Pfändungen. E. Passive Rechnungsabgrenzung E. Passive Rechnungsabgrenzung , ,01 Unter dem passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Einnahmen vor dem Bilanzstichtag erfasst, soweit sie einen Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Vorwiegend handelt es sich dabei um Gewerbesteuervorauszahlungen (11,71 Mio. ), Gebühren für Kindertagesstätten (6,65 Mio. ) und Zweitwohnungssteuer (1,25 Mio. ). Bei der Gewerbesteuervorauszahlung handelt es sich um Vorauszahlungsanforderungen von Unternehmen, die ein vom Kalenderjahr abweichendes Geschäftsjahr besitzen. Der Anstieg der passiven Rechnungsabgrenzungsposten um rd. 2,59 Mio. ist insbesondere auf die neu hinzugekommene Abgrenzung der Mieterträge für die Räume der Meistersingerhalle zurückzuführen. Diese Anmietungen erfolgen oftmals bereits ein Jahr im Voraus. Die im Vorjahr gebildeten passiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden, soweit sie das Haushaltsjahr 2016 betrafen, ertragswirksam aufgelöst. 54

55 Abschnitt 1: Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg Ergebnisrechnung Gesamtergebnisrechnung Veränderung absolut in % 1 Steuern und ähnliche Abgaben , , ,65 7,6 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen , , ,25 5,2 3 Sonstige Transfererträge , , ,88 4,1 4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte , , ,75 1,0 5 Auflösung von Sonderposten , , ,43 2,1 6 Privatrechtliche Leistungsentgelte , , ,58 0,7 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen , , ,15 43,0 8 Sonstige ordentliche Erträge , , ,41 1,7 9 Aktivierte Eigenleistungen , , ,88 33,0 10 Bestandsveränderungen , , ,74-90,7 Ordentliche Erträge , , ,24 11,1 11 Personalaufwendungen , , ,31 2,6 12 Versorgungsaufwendungen , , ,25 10,9 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen , , ,86 5,0 14 Planmäßige Abschreibungen , , ,84-3,0 15 Transferaufwendungen , , ,76 17,8 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen , , ,12 23,9 Ordentliche Aufwendungen , , ,46 10,4 Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit , , ,78 40,5 17 Finanzerträge , , ,31 26,1 18 Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen , , ,26 4,2 Finanzergebnis , , ,05 4,3 Ordentliches Jahresergebnis , , ,83 >100,0 19 Außerordentliche Erträge , , ,95 72,4 20 Außerordentliche Aufwendungen , , ,10-65,9 Außerordentliches Ergebnis , , ,05 >100,0 Jahresergebnis , , ,88 313,4 Mit einem Jahresüberschuss von 29,39 Mio. wurde 2016 ein positives Ergebnis erzielt. Im Vergleich zum Vorjahr verbesserte sich das Ergebnis um rund 22,28 Mio.. Ursächlich hierfür war insbesondere die Ergebnisverbesserung bei der laufenden Verwaltungstätigkeit von 55

56 Abschnitt 1: Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg 15,39 Mio.. Auch das Finanzergebnis (+1,24 Mio. ) sowie das außerordentliche Ergebnis (+5,64 Mio. ) konnten im Vergleich zum Vorjahr verbessert werden. Im Berichtsjahr sind sowohl die ordentlichen Erträge (+190,22 Mio. ) als auch die ordentlichen Aufwendungen (+174,83 Mio. ) angestiegen. So führte insbesondere die Betreuung von Asylbewerbern, aufgrund deren im Berichtsjahr weiter angestiegenen Anzahl, zu höheren Aufwendungen und Erträgen (+73 Mio. ). Daneben waren noch die gestiegene Gewerbesteuer (+45,74 Mio. ), höhere Einkommensteueranteile (+13,06 Mio. ) sowie bedingt durch Nachzahlungen höhere Zuweisungen vom Land für Lehr- und Kinderbetreuungspersonal (+15,5 Mio. ) verantwortlich für den Anstieg der ordentlichen Erträge. Das städtische Finanzergebnis (-27,70 Mio. ) ist aufgrund des hohen Schuldenstandes grundsätzlich negativ. Die Verbesserung gegenüber dem Vorjahr (+1,24 Mio. ) konnte insbesondere durch höhere Finanzerträge (+2,92 Mio. ) erzielt werden. Dieser Anstieg war insbesondere auf eine Gewinnausschüttung der Sparkasse Nürnberg i.h.v. 3,3 Mio. zurückzuführen, welche im Vorjahr aus abgrenzungstechnischen Gründen gefehlt hat. Im Gegensatz zum Vorjahr weist der Saldo des außerordentlichen Jahresergebnisses 2016 wieder einen positiven Saldo von 3,71 Mio. aus, was im Vergleich zum Vorjahr eine Ergebnisverbesserung von rd. 5,64 Mio. bedeutet. Zurückzuführen ist dies insbesondere auf einen Anstieg der periodenfremden Erträge bei gleichzeitigem Rückgang der periodenfremden Aufwendungen. Wie bereits im Vorjahr sind die Teilergebnisrechnungen für die Geschäftsbereiche der Stadt Nürnberg auch im Rahmen des Jahresabschlusses für 2016 ausgewiesen. Die Summe der Teilergebnisse der jeweiligen Teilhaushalte ergibt für 2016 den gesamten Jahresüberschuss von 29,39 Mio. (Vorjahr: Jahresüberschuss 7,11 Mio. ), wie in nachfolgender Übersicht zu sehen ist: Teilhaushalt/Geschäftsbereich Geschäftsbereich Oberbürgermeister , ,86 Geschäftsbereich 2. Bürgermeister , ,40 Geschäftsbereich 3. Bürgermeister , ,83 Geschäftsbereich Referat für allgemeine Verwaltung (Referat I) , ,88 Geschäftsbereich Finanzreferat (Referat II) , ,35 Geschäftsbereich Referat für Umwelt und Gesundheit (Referat III) , ,77 Geschäftsbereich Kulturreferat (Referat IV) , ,09 Geschäftsbereich Referat für Jugend, Familie und Soziales (Referat V) , ,39 Geschäftsbereich Planungs- und Baureferat (Referat VI) , ,29 Geschäftsbereich Wirtschaftsreferat (Referat VII) , ,03 Allgemeines/ Geschäftsbereichsübergreifendes , ,56 Gesamt , ,67 56

57 Abschnitt 1: Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg Die Ist- und auch die Plan-Daten zu den Erträgen und Aufwendungen sowie jeweiligen Ergebnissen der oben aufgeführten Teilhaushalte wurden mit den entsprechenden Posten der Gesamtergebnisrechnung und den betreffenden Buchungsdaten im SAP abgeglichen. Hierbei wurde für das Jahr 2016 Übereinstimmung festgestellt. Hinsichtlich der obigen Teilergebnisse wäre anzumerken, dass sämtliche Steuererträge sowie ein großer Teil der Erträge aus Zuwendungen und allgemeinen Umlagen beim Teilhaushalt Allgemeines/ Geschäftsbereichsübergreifendes ausgewiesen werden. Im Folgenden werden die Ertrags- und Aufwandsposten der Ergebnisrechnung näher beleuchtet Ordentliche Erträge Die Ertragslage der Stadt wird maßgeblich vom Steueraufkommen geprägt, welches rund die Hälfte der städtischen Erträge ausmacht. Mit Abstand folgen die Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen (hierin Schlüsselzuweisungen), die Kostenerstattungen und -umlagen (u.a. Erstattungen Grundsicherung und Asylbewerberleistungen) sowie die Leistungsentgelte. Ordentliche Erträge 6,47% Steuern und ähnliche Abgaben 2,30% 3,40% 17,71% 46,20% Zuweisungen und allgemeine Umlagen Öffentlich rechtliche Leistungsentgelte Privatrechtliche Leistungsentgelte 23,91% Kostenerstattungen und Kostenumlagen Sonstige Erträge 57

58 Abschnitt 1: Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg 1 Steuern und ähnliche Abgaben je Einwohner in 2016 Stadt 2016 LD 2 Grundsteuer A , ,16 0,54 0,46 Grundsteuer B , ,26 224,12 210,54 Gewerbesteuer , ,95 854, ,16 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer Andere Steuern und steuerähnliche Einnahmen , ,00 534,19 648, , ,00 102,78 108, , ,93 4,87 5,12 Summe , , , ,72 Die maßgeblichen Steuererträge stammen aus der Gewerbesteuer sowie aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, welche zusammen rd. 80,6 % der städtischen Steuererträge ergeben stiegen die städtischen Steuererträge um rund 7,6 %. Der durchschnittliche Anstieg der Steuereinnahmen bayerischer kreisfreier Städte von 6,2 % wurde damit überschritten, wodurch der bestehende Rückstand zum Pro-Kopf-Steueraufkommen dieser Städte verringert werden konnte. Die Entwicklung bei den Steuererträgen aus der Grundsteuer, Umsatzsteuer und Hundesteuer entspricht weitestgehend der landesweiten Entwicklung in den bayerischen kreisfreien Gemeinden. Das Gewerbesteueraufkommen 2016 ist im bayerweiten Vergleich überdurchschnittlich um 11,1 % angestiegen und für 2017 kann erfreulicherweise mit weiter steigenden Erträgen aus der Gewerbesteuer gerechnet werden. So sind zum Buchungsstand Erträge von 446,79 Mio. (+9,84 Mio. ) in der Ergebnisrechnung 2016 ausgewiesen. Auch bei den Erträgen aus dem Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer (+13,06 Mio. ) erfolgten beachtliche, überdurchschnittliche Mehreinnahmen. Lediglich bei der Zweitwohnungssteuer lag der Ertragsanstieg unter dem landesweiten Durchschnitt. Bei den Erträgen pro Einwohner zeigt sich eine ähnliche Entwicklung. Hier liegen die Nürnberger Kennzahlen bei dem Umsatzsteueranteil und den sonstigen Steuern im landesweiten Durchschnitt (LD). Bei den maßgeblichen Erträgen aus der Gewerbesteuer und den Anteilen an der Einkommensteuer sind auch im Jahr 2016 Rückstände zum Landesdurchschnitt feststellbar, auch wenn hier der Rückstand verringert werden konnte. Lediglich bei den Grundsteuern liegen seit der letzten Hebesatzerhöhung die städtischen Kennzahlen über dem Landesdurchschnitt. 2 Landesdurchschnitt der bayerischen kreisfreien Gemeinden ab Einwohner, Ergebnisse der Jahresrechnungsstatistik 58

59 Abschnitt 1: Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg Realsteuerkraft, Finanzkraft, Realsteuerhebesätze LD 5 Realsteuerkraft 6 Grundsteuer A 0,17 0,17 0,12 Grundsteuer B 43,16 42,46 40,47 Gewerbesteuer 238,61 175,01 282,56 insgesamt 281,94 217,63 323,15 Finanzkraft Hebesätze 8 Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer Insbesondere der weitere Anstieg der Gewerbesteuererträge führte im Vergleich zum Vorjahr zu einer höheren Realsteuerkraft. Die durchschnittliche Realsteuerkraft der bayerischen kreisfreien Städte über Einwohner konnte weiterhin nicht erreicht werden, allerdings wurde der bestehende Rückstand verringert. Auch bei der Finanzkraft, in der neben der Realsteuerkraft auch die Einkommensteuer- und die Umsatzsteuerbeteiligung, die Schlüsselzuweisungen, die Bezirksumlage, die Krankenhausumlage und die bereinigte Solidarumlage berücksichtigt werden, ist aufgrund der überdurchschnittlichen Finanzkraft der Städte München (1375), Ingolstadt (1321) und Regensburg (1313) ein Rückstand zum Landesdurchschnitt zu verzeichnen. Trotz eines Anstiegs der Finanzkraft um 96 Punkte konnte dieser Rückstand im Berichtsjahr nicht reduziert werden. Die Realsteuerhebesätze blieben im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Außer bei der 2012 angehobenen Grundsteuer B liegen die Hebesätze jeweils unter dem Landesdurchschnitt der bayerischen Städte mit mehr als Einwohnern. Insbesondere der Gewerbesteuerhebesatz lag 2016 um 21 Prozentpunkte unter dem Landesdurchschnitt, weshalb hier u. E. die zum beschlossene Hebesatzerhöhung um 20 Prozentpunkte, insbesondere im Hinblick auf die städtischen Verbindlichkeiten, angemessen ist. 3 Ergebnisse der Finanzrechnung 4 Ergebnisse der Finanzrechnung 5 Ergebnisse der Jahresrechnungsstatistik 6 Grundbeträge in je Einwohner 7 in je Einwohner 8 in v. H. 59

60 Abschnitt 1: Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg 2 Zuweisungen und allgemeine Umlagen Schlüsselzuweisungen , ,00 Verwaltungsaufwand , ,80 Grunderwerbsteuer , ,02 Familienleistungsausgleich , ,00 Gesundheitsamt , ,60 Öffentlicher Personennahverkehr , ,37 Kraftfahrzeugsteuer , ,00 Lehr-/Kinderbetreuungspersonal , ,99 Schülerbeförderung , ,00 Kindertageseinrichtungen , ,80 Belastungsausgleich Hartz IV , ,00 sonstige Zuweisungen und Zuschüsse , ,88 Summe , ,46 Der Anstieg bei den Zuweisungen und allgemeinen Umlagen um insgesamt rd. 22,35 Mio. ist, neben den um 7,85 Mio. höheren Schlüsselzuweisungen, insbesondere auf höhere Zuweisungen für Lehr- und Kinderbetreuungspersonal (+5,72 Mio. ) sowie gestiegenen Zuweisungen für Kindertageseinrichtungen (+3,04 Mio. ) zurückzuführen. Der Anstieg der Schlüsselzuweisungen ist dabei auf die Erhöhung der zu verteilenden Schlüsselmasse zurückzuführen, von welcher alle Gemeinden profitieren. So erhöhten sich die hierfür landesweit zur Verfügung stehenden Finanzausgleichsmittel 2016 um rund 2 % auf knapp 3,2 Mrd.. Aufgrund des beim Ausgabenbedarf neu eingeführten Kriteriums der Zahl der Kinder in Tageseinrichtungen, stiegen die der Stadt Nürnberg zustehenden Mittel überproportional um 4,5 % an. Bei den Zuweisungen für Lehr- und Kinderbetreuungspersonal konnten 2016 nochmals Ertragsmehrungen verzeichnet werden, die wie im Vorjahr auf Nachzahlungen aus Vorjahren zurückzuführen waren. Der Anstieg der Zuwendungen für Kindertageseinrichtungen beruht auf dem weiter voranschreitenden Ausbau der Kinderbetreuung. Auch bei den Zuweisungen aus der Grunderwerbsteuer ergab sich aufgrund der hohen Umsätze am Immobilienmarkt eine Ertragssteigerung (+4,02 Mio. ). Keine erwähnenswerten Veränderungen waren 2016 bei den anderen Zuweisungen und allgemeinen Umlagen zu verzeichnen. 60

61 Abschnitt 1: Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg 3 Sonstige Transfererträge Transfererträge außerhalb von Einrichtungen , ,21 Transfererträge innerhalb von Einrichtungen , ,43 Schuldendiensthilfen und sonstige Transfererträge , ,48 Summe , ,12 Die sonstigen Transfererträge betreffen Erstattungen im Sozialleistungsbereich (Sozialamt, Jobcenter und Jugendamt). Insgesamt erhöhten sich die Transfererträge 2016 um 234 T, was insbesondere auf eine höhere Kostenerstattung für Asylbewerberaufwendungen (+558 T) zurückzuführen war. 4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Verwaltungsgebühren , ,68 Gebühren für öffentlich-rechtliche Nutzungen , ,53 Bestattungsgebühren , ,34 Wohn- und /oder Verpflegungsgebühren , ,09 Eintrittsgelder , ,41 Sonstige Benutzungsgebühren , ,83 Summe , ,88 Die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr um rd. 635 T. Diese Steigerung beruht insbesondere auf Mehrerträgen bei den Gebühren für öffentlich-rechtliche Nutzungen sowie gestiegene Verwaltungsgebühren. Bei den weiteren öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten war dagegen ein Rückgang festzustellen. Ursache für den Anstieg bei den Verwaltungsgebühren (+1,15 Mio. ) waren insbesondere die um rund 0,6 Mio. höheren Erträge aus bauordnungsrechtlichen Verfahren. Auch bei den Gebühren für öffentlich-rechtliche Nutzungen konnte eine Ertragssteigerung (+2,22 Mio. ) erzielt werden. Neben dem allgemeinen Anstieg der Verwaltungsgebühren sind hier Mehrerträge von rd. 213 T bei der Friedhofsverwaltung erwähnenswert. Im Gegensatz dazu ergaben sich bei den Wohn- und Verpflegungsgebühren (-1,10 Mio. ) und den Eintrittsgeldern (-0,59 Mio. ) Ertragsrückgänge. So führte insbesondere die neu beschlossene Quotenregelung bei der Verteilung von neu angekommenen unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen auf das gesamte Bundesgebiet zu einem erheblichen Ertragsrückgang (-1,23 Mio. ). Diesen Mindererträgen stehen allerdings auch entsprechende Minderaufwendungen im Bereich der Jugendhilfe gegenüber. Ursache für den Rückgang der Eintrittsgelder waren insbesondere geringere Erträge beim Tiergarten. So verringerten sich dort die Einnahmen von 7,86 Mio. im Vorjahr um rd. 587 T auf nunmehr 7,27 Mio.. Bei den Bestattungsgebühren und den sonstigen Benutzungsgebühren waren ebenfalls geringere Erträge zu verzeichnen, wobei sich der Rückgang allerdings in den üblichen Schwankungsbereichen bewegte. 61

62 Abschnitt 1: Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg 5 Auflösung von Sonderposten Zuwendungen , ,729,60 Beiträge , ,33 Kostenerstattungen , ,40 sonstige Sonderposten , ,44 Summe , ,77 Die Auflösung der Sonderposten erfolgte entsprechend der Abschreibung der jeweiligen Anlagengüter. Grundlage für den Anstieg im Vergleich zum Vorjahr waren die weiter steigenden Investitionen. 6 Privatrechtliche Leistungsentgelte Erträge aus Verkauf , ,54 Miet- und Pachterträge inkl. Erbbauzinsen , ,37 Werbeerträge , ,92 Ersatzleistungen , ,50 Eintrittsgelder und Erträge aus Veranstaltungen , ,19 Teilnehmerbeiträge , ,51 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte , ,95 Summe , ,98 Im Vergleich zum Vorjahr sind die Erträge aus privatrechtlichen Leistungsentgelten nahezu unverändert (+318 T). Während sich bei den Miet- und Pachterträgen ein Anstieg von rund 455 T ergab, war bei den Eintrittsgeldern und Erträgen aus Veranstaltungen ein Rückgang von 193 T zu verzeichnen. Die leichten Ertragssteigerungen bei den Miet- und Pachterträgen inkl. Erbbauzinsen resultieren insbesondere aus gestiegenen Liegeentgelten des Personenschifffahrtshafens (+197 T) sowie höheren Erträgen des Marktamtes (+172 T), insbesondere aus Erbpachtzahlungen für den Fleischmarkt. Die geringeren Erträge aus Eintrittsgeldern und Veranstaltungen beruhen darauf, dass das Silvestival nur alle 2 Jahre stattfindet. Während hierfür 2015 Eintrittsgelder von rd. 135 T vereinnahmt werden konnten, fehlen entsprechende Erträge im Berichtsjahr. Wie in den Vorjahren war auch bei den Werbeerträgen ein Rückgang (-71 T) zu verzeichnen, weshalb hier u. E. gezielt versucht werden sollte diesen Trend zu stoppen, damit künftig wieder höhere Werbeerträge erwirtschaftet werden können. 62

63 Abschnitt 1: Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 2016 Erstattung vom Bund 2015 o Grundsicherung im Alter , ,68 o Grundsicherung bei Erwerbsminderung , ,69 o Kosten der Unterkunft (SGB II) , ,36 o sonstige , ,13 Erstattung vom Land o Sozialleistungen für Asylbewerber , ,70 o Kinderbetreuung , ,21 o sonstige , ,83 Gastschulbeiträge und Kostenersätze für Schüler , ,35 Erstattungen vom Bezirk (Sozialleistungen) , ,32 Kostenersatz für Jobcenter , ,64 Erstattungen o Verbundene Unternehmen/Beteiligungen , ,12 o Klinikum , ,83 o Eigenbetriebe (SUN, NüSt, ASN, FSN, NüBad, SÖR) , ,43 o Verwaltungskostenerstattung der Eigenbetriebe , ,00 o Sonderrechnungen , ,51 o Staatstheater Nürnberg , ,79 andere Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen , ,95 Summe , ,25 Der enorme Anstieg bei den Erträgen aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen von rd. 101,61 Mio. ist insbesondere auf höhere Erstattungen des Landes (+74,23 Mio. ) zurückzuführen. Bedingt durch höhere Fallzahlen ergaben sich höhere Aufwendungen für Asylbewerber (siehe Transferaufwendungen). Da diese Aufwendungen vollständig erstattet werden, erhöhten sich die Erträge aus der Kostenerstattung für Asylbewerber um 74,75 Mio.. Auch bei den Erstattungen des Bundes (+7,40 Mio. ) konnten steigende Erträge verzeichnet werden. Diese Mehrerträge resultieren insbesondere aus um rd. 5,49 Mio. höheren Erstattungen für die Kosten der Unterkunft (Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II). Dies ist größtenteils auf eine 6 %ige Zusatzerstattung des Bundes zur Refinanzierung der Unterkunftskosten von anerkannten Geflüchteten zurückzuführen. Daneben ergaben sich noch bei der Grundsicherung im Alter (+1,81 Mio. ) höhere Kostenerstattungen. Bei den Gastschulbeiträgen war im Vergleich zum Vorjahr ein Rückgang von 1,25 Mio. zu verzeichnen, welcher insbesondere auf geringere Berufsschulbeiträge zurückzuführen war. Der Anstieg bei den Erstattungen vom Bezirk (+4,95 Mio. ) ist insbesondere auf höhere Kostenerstattungen im Zusammenhang mit der Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (+4,01 Mio. ) zurückzuführen. Aufgrund einer Neuvereinbarung über die Kostener- 63

64 Abschnitt 1: Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg stattungen für seitens der Stadt erbrachte Dienstleistungen erhöhten sich die Verwaltungskostenerstattungen durch die Eigenbetriebe (+1,79 Mio. ). Bei den anderen Kostenerstattungen und Kostenumlagen ergaben sich ebenfalls nennenswerte Ertragszuwächse von rund 12,12 Mio.. Hauptursachen für diesen Anstieg waren Gebührenerstattungen für anerkannte Flüchtlinge die noch in Sammelunterkünften untergebracht waren (+8,60 Mio. ) sowie der Realsteuerausgleich für den Gewerbepark Nürnberg-Feucht- Wendelstein von 0,87 Mio.. 8 Sonstige ordentliche Erträge Konzessionsabgabe , ,66 Erträge aus dem Abgang von Vermögensgegenständen , ,98 Erträge aus der Auflösung/Herabsetzung von Rückstellungen , ,79 Aktivierte Bauzeitzinsen , ,70 andere sonstige ordentliche Erträge , ,83 Umsatzsteuerkorrektur ILV 3.223, ,42 Summe , ,54 Die sonstigen ordentlichen Erträge sind um rund 1,08 Mio. angestiegen. Die höheren Erträge resultieren insbesondere aus höheren Konzessionsabgaben (+1,29 Mio. ) sowie Erträgen aus dem Abgang von Vermögensgegenständen (+1,04 Mio. ), welche insbesondere auf Ertragsmehrungen aus Grundstücksverkäufen (+2,96 Mio. ) beruhen. Im Gegensatz dazu verminderten sich die anderen sonstigen ordentlichen Erträge um rund 3,00 Mio.. Dieser Rückgang ist vor allem durch geringere Ausgleichszahlungen (-1,76 Mio. ) sowie einer rückläufigen Neutralisation für Aufwandrückstellungen (-1,96 Mio. ) bedingt. 9 Aktivierte Eigenleistungen Aktivierte Eigenleistungen , ,34 Die aktivierten Eigenleistungen unterliegen großen jährlichen Schwankungen, aus diesem Grund hat ein Vergleich mit Vorjahreswerten generell wenig Aussagekraft. 10 Bestandsveränderungen Bestandsveränderungen , ,09 Die Bestandsveränderungen beruhen auf Entnahmen aus den städtischen Lägern. Im Vorjahr war hier durch eine kostenlose Übernahme von 300 m³ Altsandsteinen durch das Hochbauamt ein sprunghafter Anstieg zu verzeichnen. Im Berichtsjahr ergaben sich hier wieder Erträge in üblicher Höhe. 64

65 Abschnitt 1: Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg Ordentliche Aufwendungen Die ordentlichen Aufwendungen sind geprägt durch die Transfer- sowie die Personal- und Versorgungsaufwendungen. Diese beiden Positionen umfassen zusammen rd. 76,4 % der gesamten ordentlichen Aufwendungen. Die ordentlichen Aufwendungen haben sich im Vergleich zum Vorjahr um rd. 174,83 Mio. erhöht. Verursacht haben diesen Anstieg insbesondere die weiter ansteigenden Transferaufwendungen (+127,70 Mio. ). Daneben erhöhten sich die Personal- und Versorgungsaufwendungen um ca. 21,16 Mio. sowie die Sach- und Dienstleistungsaufwendungen um 11,44 Mio.. OrdentlichelAufwendungen 4,95% 30,78% Personal und Versorgungsaufwendungen Aufwendungen f. Sach u. Dienstleistungen Abschreibungen 45,66% Transferaufwendungen 5,60% 13,00% Sonstige ordentliche Aufwendungen 11 Personalaufwendungen Personalaufwendungen , ,45 Im Vergleich zum Vorjahr sind die Personalaufwendungen um rd. 12,15 Mio. angestiegen. Ursache hierfür war insbesondere die Besoldungs- und Tariferhöhung zum von 2,3 % bzw. 2,4 %. 12 Versorgungsaufwendungen Versorgungsaufwendungen , ,04 Der Anstieg der Versorgungsaufwendungen um rd. 9,00 Mio. ist insbesondere auf höhere Zuführungen zu Pensions- (+5,70 Mio. ) und Beihilferückstellungen (+3,32 Mio. ) für Versorgungsempfänger zurückzuführen. 65

66 Abschnitt 1: Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg Stellen Tatsächlich besetzte Stellen am Zahl der VK 2016 Kämmereihaushalt Beamte 2.567, , ,43 Tarifbeschäftigte 4.509, , ,66 Lohnbeschäftigte 7,76 7,76 11,18 Stellen insgesamt 7.084, , ,27 Stadtentwässerung und Umweltanalytik Beamte 18,51 19,51 18,87 Tarifbeschäftigte 343,21 341,37 373,10 Stellen insgesamt 361,72 360,88 391,97 NürnbergStift Beamte 6,39 6,13 7,26 Tarifbeschäftigte 439,58 432,47 456,11 Lohnbeschäftigte 2,00 2,00 2,00 Stellen insgesamt 445,97 440,60 465,37 Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg Beamte 9,51 7,83 11,00 Tarifbeschäftigte 395,20 401,30 428,91 Stellen insgesamt 404,71 409,13 439,91 NürnbergBad Beamte 2,00 2,00 2,00 Tarifbeschäftigte 75,81 54,64 82,69 Stellen insgesamt 77,81 73,99 84,69 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg Beamte 59,61 60,57 64,76 Tarifbeschäftigte 834,73 829,49 871,40 Stellen insgesamt 894,34 890,06 936,16 Klinikum Beamte 35,71 39,81 40,02 Staatstheater Beamte 4,80 4,80 4,50 Gesamtsumme 9.309, , ,89 Im Zeitraum vom bis hat sich die Zahl der tatsächlich besetzten Vollkraftstellen (VK) um 181,99 Stellen erhöht. Der Stellenplan 2016 weist inkl. der dem Klinikum und dem Staatstheater zugewiesenen Beamten nunmehr ,89 VK aus und hat sich damit im Vergleich zum Vorjahr um 130,83 VK ausgeweitet. Ursächlich hierfür waren, neben dem weiteren Ausbau der Kinderbetreuung (+32,40 VK), insbesondere die Stellenschaffungen im Zusammenhang mit der Flüchtlingsarbeit (+15,75 VK). Erwähnenswert sind darüber hinaus noch Stellenschaffungen beim Jobcenter (+12,00 VK) sowie der Aufbau des städtischen Servicecenters im Umfang von 9,50 VK. 66

67 Abschnitt 1: Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg Personalausgaben im bayernweiten Vergleich Stadt je Einwohner LD je Einwohner Die städtischen Personalausgaben je Einwohner lagen 2016 weiterhin unter dem Landesdurchschnitt vergleichbarer Städte. Während sich bayernweit in den kreisfreien Städten mit über Einwohnern die Personalausgaben je Einwohner um rd. 4,84 % erhöhten, lag die Steigerungsrate der städtischen Personalausgaben lediglich bei 3,43 %. Der Anstieg der Personalkosten war neben der Besoldungs- und Tariferhöhung (+2,3%/+2,4%) insbesondere auf bayernweite Stellenschaffungen im Zuge der Flüchtlingsarbeit zurückzuführen. 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Fertigung, Vertrieb, Wareneinkauf , ,04 Energie, Wasser, Abwasser , ,09 Gebäudeunterhalt , ,82 Unterhalt unbebauter Grundstücke , ,45 Sonstiger Unterhalts- und Betriebsaufwand Grundstücke , ,52 Zuführung zu Rückstellungen , ,91 Schulische Aufwendungen , ,86 Weiterer Verwaltungs- und Betriebsaufwand , ,24 Kostenerstattungen , ,88 Summe , ,81 Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sind im Berichtszeitraum um rd. 11,44 Mio. (+5,0 %) auf 241,16 Mio. angestiegen. Wesentliche Ursachen hierfür waren der Anstieg der Kostenerstattungen um rund 6,82 Mio., höhere Aufwendungen für den Gebäudeunterhalt (+4,04 Mio. ) sowie vermehrte Zuführungen zu Rückstellungen (+2,16 Mio. ). Der Anstieg der Kostenerstattungen beruht insbesondere auf dem erstmaligen Ausweis der Erstattung von Dienstleistungen der Umweltanalytik (1,76 Mio. ), welche bislang als Verlustausgleich SUN ausgewiesen wurden. Daneben erhöhten sich aufgrund Kostensteigerungen beim dortigen Personalbereich die Erstattungen an SÖR um rund 1,21 Mio.. Auch im Bereich der Berufsintegrationsklassen waren erhöhte Aufwendungen (+0,6 Mio. ) zu verzeichnen. Ursache für die um rund 2,16 Mio. angestiegenen Aufwendungen für die Zuführung zu Rückstellungen waren höhere Zuführungen zur Instandhaltungsrückstellung. Außerdem sind im Berichtsjahr, wie bereits im Vorjahr, die Aufwendungen für den Gebäudeunterhalt erneut angestiegen. 9 Durchschnittliche Personalausgaben der bayerischen kreisfreien Städte über Einwohner gemäß Veröffentlichung des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung 67

68 Abschnitt 1: Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg Im Gegensatz dazu war bei den Aufwendungen für Fertigung, Vertrieb und Wareneinkauf ein Rückgang von ca. 5,25 Mio. feststellbar. Ursache hierfür war insbesondere, dass der Betrieb der erweiterten Notunterkunft in der Tillystraße zwischenzeitlich differenziert verbucht wird und die entsprechenden Aufwendungen im Berichtsjahr unter Mietnebenkosten sowie als sonstigen Aufwendungen ausgewiesen wurden. 14 Planmäßige Abschreibungen Forderungen , ,51 Immaterielle Vermögensgegenstände , ,13 Grundstücke, Gebäude und Gebäudeeinrichtungen , ,44 Infrastrukturvermögen , ,50 Maschinen, techn. Anlagen und Betriebsvorrichtungen , ,79 Fahrzeuge , ,73 Betriebs- und Geschäftsausstattung , ,91 Geringwertige Wirtschaftsgüter , ,58 Wertpapiere und Finanzanlagen , ,13 Summe , ,72 Die Aufwendungen aus Abschreibungen sind im Vergleich zum Vorjahr um 3,19 Mio. zurückgegangen. Maßgeblichen Anteil daran haben die Abschreibungen auf Wertpapiere und Finanzanlagen (-5,56 Mio. ). Im Gegensatz dazu sind die Abschreibungen auf Infrastrukturvermögen um rd. 1,21 Mio. angestiegen. Während im Vorjahr bei den Abschreibungen auf Wertpapiere und Finanzanlagen Altverluste aus den Jahren 2007 bis 2009 beim Klinikum (5,94 Mio. ) zu kompensieren waren, war im Berichtsjahr lediglich eine Wertkorrektur beim NürnbergStift (-0,88 Mio. ) durchzuführen. 15 Transferaufwendungen Zuschüsse an soziale oder ähnliche Einrichtungen , ,60 Betriebsmittelzuschuss Staatstheater Nürnberg , ,00 Zuschüsse an kommunale Sonderrechnungen , ,74 Krankenhausumlage , ,00 Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) , ,55 Grundsicherung im Alter/bei Erwerbsminderung (SGB XII) , ,32 Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII) , ,85 Hilfe zur Pflege (SGB XII) , ,49 Hilfe zur Gesundheit (SGB XII) , ,51 Asylbewerberleistungen , ,31 Bildungs- und Teilhabepaket , ,97 68

69 Abschnitt 1: Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg 15 Transferaufwendungen Jugendhilfe , ,00 Gewerbesteuerumlage (Grundbetrag) , ,00 Gewerbesteuerumlage (Deutsche Einheit) , ,00 Bezirksumlage , ,55 Zuführung verschiedene Rückstellungen , ,91 sonstige Transferleistungen , ,24 Auflösung Rückstellungen Verlustausgleiche , ,00 Summe , ,04 Im Vergleich zum Vorjahr stiegen die Transferaufwendungen um 127,70 Mio. (+17,8 %) auf insgesamt 846,94 Mio. an. Maßgeblich verantwortlich für den Anstieg waren die um 79,54 Mio. gestiegenen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, höhere Aufwendungen für Zuschüsse an soziale oder ähnliche Einrichtungen (+26,15 Mio. ) sowie Mehraufwendungen der Gewerbesteuerumlagen und der Bezirksumlage. Auch die im Vergleich zum Vorjahr um rund 19,71 Mio. geringere Auflösung der Rückstellungen für Verlustausgleiche trug zur Steigerung der Transferaufwendungen bei. Der Anstieg der Zuschüsse an soziale oder ähnliche Einrichtungen ist insbesondere auf den weiteren Ausbau der Kinderbetreuung zurückzuführen. So sind insbesondere die Zuschüsse für Kindertageseinrichtungen der freien Träger im Vergleich zum Vorjahr um rund 21,73 Mio. angestiegen. Im Gegensatz dazu sind die Zuschüsse an kommunale Sonderrechnungen deutlich (- 19,54 Mio. ) auf 21,31 Mio. zurückgegangen. Dieser Rückgang ist hauptsächlich auf eine geringere Bareinlage für den Flughafen zurückzuführen. Während im Vorjahr durch Bareinlagen in Höhe von 23,75 Mio. die Kapitalrücklage des Flughafens gestärkt wurde, wurden im Berichtsjahr hierfür lediglich nochmals 5,00 Mio. aufgewendet. Zudem wurde erstmals die Erstattung der Leistungen der Umweltanalytik (1,76 Mio. ) als Kostenerstattung und nicht wie bislang als Verlustausgleich dargestellt. Auch im Berichtsjahr sind die Aufwendungen für Asylbewerber enorm (+153%) angestiegen. So erhöhten sich die Leistungen für Asylbewerber um 79,54 Mio. auf nunmehr 129,80 Mio.. Ursache hierfür war insbesondere, dass aufgrund der hohen Anzahl von Leistungsberechtigten in erheblichem Umfang kommunale Gemeinschaftsunterkünfte bereitgestellt werden mussten. Anders als bei staatlichen Unterkünften sind die Aufwendungen für diese Unterkünfte im städtischen Rechnungswesen auszuweisen. Da diese Aufwendungen vom Freistaat Bayern erstattet werden, ergeben sich dadurch keine negativen Auswirkungen auf das Jahresergebnis. Jugendhilfe Leistungen außerhalb von Einrichtungen , ,13 Leistungen in Einrichtungen , ,87 Summe , ,00 69

70 Abschnitt 1: Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg Die Aufwendungen im Bereich der Jugendhilfe sind nach dem enormen Anstieg im Vorjahr im Berichtsjahr nahezu unverändert (+50 T). Während die Aufwendungen bei den Leistungen außerhalb von Einrichtungen um 480 T angestiegen sind, war bei den Jugendhilfeleistungen innerhalb von Einrichtungen ein Rückgang von 431 T zu verzeichnen. Die Mehraufwendungen bei den Jugendhilfeleistungen außerhalb von Einrichtungen resultieren dabei insbesondere aus erneut gestiegenen Kosten bei der Vollzeitpflege (+648 T). Der Rückgang bei den Leistungen innerhalb von Einrichtungen beruht maßgeblich auf Minderaufwendungen im Bereich der Inobhutnahme (-2,03 Mio. ). Nachdem dort im Vorjahr aufgrund der hohen Anzahl von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen ein Kostenanstieg von 172 % zu verzeichnen war, konnte durch den Beschluss einer Quotenregelung zur Verteilung ankommender unbegleiteter Flüchtlinge hier eine teilweise Entlastung erzielt werden. Insbesondere aufgrund gleichzeitiger Kostensteigerungen bei der Eingliederungshilfe in Einrichtungen und Vater-, Mutter-, Kindkuren reduzierten sich die Minderaufwendungen im Bereich der Jugendhilfe in Einrichtungen auf 431 T. Neben den aufgrund von Mehrerträgen bei der Gewerbesteuer angestiegenen Gewerbesteuerumlagen (+6,13 Mio. ) und einer höheren Bezirksumlage (+6,87 Mio. ) waren vermehrte Zuführungen zu Rückstellungen (+2,74 Mio. ) festzustellen. Während dort im Vorjahr für den Jahresverlust der Noris Inklusion 280 T zurückgestellt wurden, war im Berichtsjahr ein Verlust von 1,28 Mio. zu berücksichtigen. Außerdem führte noch eine Rückstellung für die weiter ansteigende Bezirksumlage (942 T) zu dem Anstieg der Zuführung zu Rückstellungen. 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen Inanspruchnahme von Rechten und Diensten , ,59 Geschäftsaufwendungen , ,62 Aufwendungen für Beiträge , ,81 Aufwand aus dem Abgang von immateriellen Vermögensgegenständen und Sachanlagen , ,79 Verluste aus Finanzanlagen , ,14 Einzel- & Pauschalwertberichtigungen auf Forderungen , ,08 Betriebliche Steueraufwendungen , ,02 Aufwendungen für Steuern vom Einkommen/Ertrag , ,73 andere sonstige ordentliche Aufwendungen , ,38 Summe , ,16 Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen sind im Vergleich zum Vorjahr um 17,74 Mio. angestiegen. Ausschlaggebend für diesen Anstieg waren insbesondere Mehraufwendungen von 16,18 Mio. bei der Inanspruchnahme von Rechten und Diensten. Daneben erhöhten sich noch die Geschäftsaufwendungen (+7,80 Mio. ) sowie die anderen sonstigen Aufwendungen (+1,49 Mio. ) leicht. Der Anstieg der Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten um 16,18 Mio. war maßgeblich auf höhere Aufwendungen für Miete und Nebenkosten von 70

71 Abschnitt 1: Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg Flüchtlingsunterkünften zurückzuführen. So waren erstmals Aufwendungen von 10,77 Mio. für die Unterbringung von anerkannten Asylbewerbern in kommunalen Gemeinschaftsunterkünften zu berücksichtigen. Außerdem stiegen die Aufwendungen für die Notunterbringung von Asylbewerbern um rund 6,00 Mio. an. Für die in den kommunalen Gemeinschaftsunterkünften untergebrachten Fehlbeleger muss mit weiter steigenden Aufwendungen gerechnet werden. So betragen diese für 2017 (Buchungsstand: ) bereits 25,56 Mio., was einen weiteren Anstieg von 14,79 Mio. bedeutet. Auch bei den Geschäftsaufwendungen waren die Mehraufwendungen zum Teil auf die Flüchtlingsbetreuung zurückzuführen. So stiegen hier insbesondere die Vergütungen für Leistungen Dritter um 1,93 Mio. an, wobei hierfür insbesondere Aufwendungen für die Inobhutnahme unbegleiteter, minderjähriger Flüchtlinge sowie der Jugendschutzstelle ausschlaggebend waren. Beim Aufwand aus dem Abgang von immateriellen Vermögensgegenständen und Sachanlagen waren Minderaufwendungen (-1,18 Mio. ) festzustellen. Nachdem im Vorjahr aufgrund der Übertragung von Infrastrukturvermögen an den Eigenbetrieb SÖR (1,30 Mio. ) die entsprechenden Aufwendungen außergewöhnlich hoch waren, erfolgte im Berichtsjahr ein erwarteter Rückgang. Bei den anderen sonstigen ordentlichen Aufwendungen waren dagegen Minderaufwendungen von 542 T festzustellen. Beim Sachkonto vermischte Ausgaben werden weiterhin zahlreiche Geschäftsvorgänge gebucht, die unter eigenen Sachkonten darzustellen sind Finanzergebnis Finanzergebnis Zinserträge , ,38 Verzinsung Gewerbesteuernachzahlungen , ,98 Gewinnanteile aus Beteiligungen , ,50 Sonstige Finanzerträge , ,69 17 Finanzerträge , ,55 Zinsaufwendungen , ,25 Sonstige Kreditbeschaffungskosten , ,97 Zinsaufwand für Kassenkredite , ,17 Zinsaufwand für Gewerbesteuererstattungen , ,00 Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen , ,89 18 Zinsen und ähnliche Aufwendungen , ,28 Finanzergebnis , ,73 Aufgrund des städtischen Schuldenstandes und der damit verbundenen Zinsaufwendungen ist das Finanzergebnis grundsätzlich negativ. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich das Finanzergebnis um 1,24 Mio. verbessert. Während die Finanzerträge um 2,92 Mio. auf rd. 14,10 Mio. angestiegen sind, stiegen die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen lediglich um 1,68 Mio.. 71

72 Abschnitt 1: Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg Ursache für die wieder gestiegenen Finanzerträge sind insbesondere die höheren Gewinnanteile aus Beteiligungen (+1,81 Mio. ) sowie die um rund 1,00 Mio. gestiegenen sonstigen Finanzerträge. Die Gewinnausschüttung der Sparkasse Nürnberg (3,28 Mio. ) konnte im Berichtsjahr wieder bei den Gewinnanteilen aus Beteiligungen berücksichtigt werden. Im Vorjahr fehlte sie aus abgrenzungstechnischen Gründen. Im Gegensatz dazu verringerte sich die Ausschüttung des Zweckverbandes Kommunale Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg um 0,58 Mio. auf 1,79 Mio.. Der enorme Anstieg der sonstigen Finanzerträge war insbesondere durch die Festsetzung von umfangreichen Aussetzungszinsen von rd. 0,85 Mio. in einem Gewerbesteuerfall verursacht. Obwohl bei den Zinsaufwendungen für Investitionskredite ein erneuter Rückgang (- 2,88 Mio. ) festzustellen war, sind die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen insgesamt leicht auf nunmehr 41,80 Mio. angestiegen. Ursache hierfür waren hauptsächlich die um rd. 4,29 Mio. höheren Zinsaufwendungen für Gewerbesteuererstattungen Außerordentliches Jahresergebnis Außerordentliches Jahresergebnis 2016 Schadenersatzleistungen und andere 2015 außerordentliche Erträge , ,57 periodenfremde Erträge , ,39 19 außerordentliche Erträge , ,96 Schadenersatzleistungen und andere außerordentliche Aufwendungen , ,84 periodenfremde Aufwendungen , ,23 20 außerordentliche Aufwendungen , ,07 außerordentliches Jahresergebnis , ,11 Die außerordentlichen Erträge sind im Vergleich zu 2015 um rd. 2,29 Mio. angestiegen. Dies ist insbesondere auf höhere periodenfremde Erträge zurückzuführen, welche durch Konzessionsabgaben der N-Ergie aus Vorjahren (2,97 Mio. ) bedingt waren. Bei den außerordentlichen Aufwendungen war ein Rückgang von 3,36 Mio. zu verzeichnen, was auf geringere periodenfremde Aufwendungen zurückzuführen ist Finanzrechnung In der Finanzrechnung werden die im Haushaltsjahr eingegangenen Einzahlungen und geleisteten Auszahlungen für die laufende Verwaltungstätigkeit sowie für die Investitions- und auch für die Finanzierungstätigkeit ausgewiesen. Darüber hinaus sind hier auch haushaltsunwirksame Ein- und Auszahlungen enthalten (insbesondere der Kontokorrentbereich mit den städtischen Unternehmen und durchlaufende Gelder). Die Finanzrechnung wird seit dem Jahr 2015 gemäß den betreffenden Vorgaben der KommHV- Doppik dargestellt. Dadurch weisen die Inhalte der Finanzrechnung einen höheren Detaillie- 72

73 Abschnitt 1: Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg rungsgrad auf. Diese ausführlicheren Darstellungen sind bei der laufenden Verwaltungstätigkeit, wie auch bei den Bereichen Investition und Finanzierung sowie bei den haushaltsfremden und durchlaufenden Posten vorzufinden. So werden unter anderem bezüglich des Cash-Flows aus Investitions- und auch aus Finanzierungstätigkeit jeweils getrennte Salden für Ein- und Auszahlungen ausgewiesen. Des Weiteren wird der Saldo aus nicht haushaltswirksamen Vorgängen dargestellt. Darin werden Ein- und Auszahlungen für Kassenkredite sowie für fremde Finanzmittel beziehungsweise durchlaufende Posten gezeigt. Die folgende Tabelle stellt einen Auszug aus der Finanzrechnung dar: Finanzrechnung T T +/- Cash-Flow aus der laufenden Verwaltungstätigkeit /- Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit /- Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit = Finanzmittelfehlbetrag vor Verrechnung nicht haushaltswirksamer Vorgänge /- Saldo aus nicht haushaltswirksamen Vorgängen = Finanzmittelbestand nach Verrechnung nicht haushaltswirksamer Vorgänge /- Finanzmittelbestand am Anfang der Periode = Finanzmittelbestand am Ende der Periode Der im Ergebnis ausgewiesene Finanzmittelbestand ist um 55,35 Mio. auf 117,66 Mio. gestiegen. Hierfür sind mehrere Sachverhalte ausschlaggebend: Im Gegensatz zu den beiden Vorjahren stieg der Cash-Flow aus der laufenden Verwaltungstätigkeit im Berichtsjahr nun wieder um 47,02 Mio. auf 66,35 Mio.. Dieser Einzahlungsüberschuss resultiert aus einem Zuwachs der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit um 192,66 Mio., dem eine Steigerung der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit um 145,64 Mio. entgegensteht. Auf Seiten der Einzahlungen wären die Zuwächse bei der Gewerbesteuer (+42,04 Mio. ) und bei den Anteilen an der Einkommensteuer (+8,40 Mio. ) zu nennen. Außerdem nahmen auch die Schlüsselzuweisungen nach dem Anstieg des Vorjahres nochmal um 7,85 Mio. zu. Des Weiteren stiegen die Zuweisungen vom Land im Rahmen der Grunderwerbsteuer (+4,02 Mio. ) sowie im Rahmen des Sozialtransfers (+3,04 Mio. ). Zudem waren weitere Zuwächse bei den Kostenerstattungen (+130,92 Mio. ) zu verzeichnen. Darin sind hauptsächlich Steigerungen bei den Erstattungen vom Bund für Hartz IV (+5,42 Mio. ), vom Land hauptsächlich für Asylbewerberleistungen (+98,09 Mio. ) sowie von Gemeinden (vor allem Gastschulbeiträge, +11,35 Mio. ) enthalten. Bei den sonstigen Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit war wie schon im Vorjahr eine Reduzierung um 12,74 Mio. festzustellen. Dieser Rückgang beruht weitestgehend auf geringeren Einzahlungen bei den Konzessionsabgaben für Gas, Strom, Wärme und Wasser (-10,21 Mio. ) sowie um 2,30 Mio. niedrigeren Gewinnanteilen von Beteiligungen. Die Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit werden wie schon im Vorjahr maßgeblich beeinflusst von der Zunahme im Transferbereich (+87,65 Mio. ). Die Zuschüsse für soziale oder ähnliche Einrichtungen nahmen im Vergleich zum Vorjahr nochmal um 6,18 Mio. zu. Dabei handelt es sich wieder größtenteils um Zahlungen von Personal- und Betriebskostenzuschüssen an freie Träger von KiTas. Die Leistungen für die Hilfe von Jugendli- 73

74 Abschnitt 1: Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg chen in Einrichtungen verzeichneten eine Steigerung von 5,78 Mio.. Die Asylbewerberleistungen erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr sogar nochmals um 72,44 Mio.. Weitere Sozialhilfeleistungen, hauptsächlich im Rahmen der Versorgung von Flüchtlingen stiegen um 6,53 Mio.. Die Auszahlungen der Gewerbesteuerumlage nahmen im Gegensatz zum Vorjahr nun wieder um insgesamt 2,92 Mio. zu. Während hier im Vorjahr noch Erstattungen für die Gewerbesteuerumlage aus 2014 in Höhe von 3,88 Mio. enthalten waren, beliefen sich die entsprechenden Erstattungsbeträge in 2016 lediglich auf 1,41 Mio.. Für das Jahr 2016 erhöhten sich auch die Auszahlungen für die Bezirksumlage um 6,87 Mio.. Lediglich die im Vorjahr noch stark gestiegenen Zuschüsse an kommunale Sonderrechnungen aufgrund einer Kapitalzuführung sowie einer Bareinlage für die Flughafen Nürnberg GmbH nahmen im Berichtsjahr wieder bedeutsam um 19,55 Mio. ab. Neben den Transferauszahlungen verzeichneten auch die Auszahlungen für Personal sowie für Versorgungsempfänger einen kräftigen Zuwachs um insgesamt 25,88 Mio.. Zudem erhöhten sich die Auszahlungen für Sachund Dienstleistungen in Summe um 11,57 Mio. hauptsächlich aufgrund von Unterhaltsmaßnahmen für Grundstücke und Gebäude sowie durch Erstattungen an andere Gemeinden und an SÖR. Des Weiteren verzeichneten auch die sonstigen Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit im Wesentlichen aus gestiegenen Mietzahlungen eine Zunahme um 18,82 Mio.. Der Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit sank im Berichtsjahr von 72,20 Mio. um 10,29 Mio. auf insgesamt 61,92 Mio.. Die Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit nahmen in Summe um 1,59 Mio. zu. Hier fielen einerseits die Einzahlungen aus Investitionszuweisungen und -beiträgen um 7,90 Mio. geringer aus, unter anderem wegen geringerer Mittel des Bundes für den Bau von Kinderbetreuungseinrichtungen (-4,26 Mio. ) sowie des Freistaates Bayern für den Bau von Schulen (-5,53 Mio. ). Andererseits stiegen die Einzahlungen aus der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden um 9,30 Mio.. Die Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit sanken im Vergleich zum Vorjahr insgesamt um 8,69 Mio.. Hierbei waren die Baumaßnahmen im Tiefbaubereich (Straßen, U-Bahn) insgesamt um 3,59 Mio. rückläufig. Zudem sanken auch die Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen um 5,52 Mio. (Hochschule für Musik, Eisenbahnüberführungen An den Rampen). Beim Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit ist wie auch in den beiden Vorjahren wieder ein Einzahlungsüberschuss zu verzeichnen, da mehr Kredite aufgenommen als getilgt wurden. Dieser beläuft sich für das Jahr 2016 auf 35,69 Mio. (Vorjahr: 2,65 Mio. ). Der Saldo aus nicht haushaltswirksamen Vorgängen beläuft sich für das Jahr 2016 auf insgesamt 15,23 Mio.. Darin sind Ein- und Auszahlungen aus der Inanspruchnahme von Kassenkrediten (jeweils 39,80 Mio. ) sowie für fremde Finanzmittel beziehungsweise durchlaufende Posten (jeweils rund 6,4 Mrd. ) enthalten. Letztgenannte Posten werden auf die einzelnen Geschäftsbereiche der Stadtverwaltung verteilt. Hierbei sind allerdings noch in Einzelfällen Zuordnungsprobleme zu beseitigen. Beim Vergleich der Planansätze und der zugehörigen Ist-Werte im Jahr 2016 war festzustellen, dass zum einen der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit mit einem Einzahlungsüberschuss von 66,35 Mio. um 16,24 Mio. über dem Planwert blieb. Dies lag hauptsächlich an höher als erwartet ausgefallenen Steuern (+21,86 Mio. ), Zuwendungen (+30,17 Mio. ) sowie Kostenerstattungen (+25,63 Mio. ), welche die um 21,58 Mio. niedriger ausgefallenen sonstigen Einzahlungen und die um 13,80 Mio. höher ausgefallenen sonstigen Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit kompensiert haben. Auch im Rahmen der Investitionstätigkeit kam es zu einer bedeutsamen Abweichung 74

75 Abschnitt 1: Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg zwischen Plan-und Ist-Werten. Die Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen waren um 10,60 Mio. höher als gedacht. Des Weiteren blieben die Auszahlungen für Baumaßnahmen um 36,19 Mio. sowie die Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen um 13,36 Mio. unter dem Ansatz. Dies wirkte sich folglich auch beim Saldo aus Investitionstätigkeit aus. Dieser Auszahlungsüberschuss war mit 61,92 Mio. um 70,22 Mio. niedriger als geplant. In der Finanzrechnung waren in den Vorjahren verschiedene Differenzen vorhanden. Diese mussten mittlerweile zu einem bedeutsamen Teil nicht mehr festgestellt werden. Im Gegensatz zum Vorjahr korrespondiert nun der Endbestand der Finanzmittel aus 2015 mit dem Anfangsbestand der Finanzmittel des Jahres Lediglich beim Abgleich des Finanzmittelbestands, der vom Kassen- und Steueramt gemeldet wurde, und dem im SAP verbuchten Bestand wurde wie in den Vorjahren wieder eine Differenz festgestellt. Für das Jahr 2016 beträgt diese 160 T. Auch die fraglichen Zuordnungen von Buchungen aus der Finanzbuchhaltung zu den jeweiligen Finanzpositionsintervallen bei den Personalauszahlungen, Zinsauszahlungen sowie Auszahlungen für eigene Investitionen in der Finanzrechnung mussten erst noch geklärt werden. Wie bereits in den beiden Vorjahren sind zur Finanzrechnung für die gesamte Stadtverwaltung im Rahmen des Jahresabschlusses des Jahres 2016 auch Teilfinanzrechnungen für die einzelnen Geschäftsbereiche der Stadt Nürnberg ausgewiesen. Diese Teilfinanzrechnungen wurden mit der Gesamtfinanzrechnung abgeglichen. Bei dieser Prüfung wurden auch sämtliche Finanzpositionsintervalle in die Betrachtung mit einbezogen. Hier war festzustellen, dass die einzelnen Teilfinanzrechnungen rechnerisch richtig ermittelt wurden. Die Summen der jeweiligen Finanzpositionsintervalle, Zwischen- und Gesamtergebnisse aus den einzelnen Teilfinanzrechnungen stimmen auch mit den entsprechenden Posten der Gesamtfinanzrechnung des Jahres 2016 überein. Die Summe der Finanzmittelbestände der jeweiligen Teilhaushalte ergibt den gesamten Endbestand an Finanzmitteln von 117,66 Mio., wie in nachfolgender Übersicht zu sehen ist. Teilfinanzrechnung/Geschäftsbereich Geschäftsbereich Oberbürgermeister , ,20 Geschäftsbereich 2. Bürgermeister , ,59 Geschäftsbereich 3. Bürgermeister , ,84 Geschäftsbereich Referat für allgemeine Verwaltung (Referat I) , ,70 Geschäftsbereich Finanzreferat (Referat II) , ,38 Geschäftsbereich Referat für Umwelt und Gesundheit (Referat III) , ,72 Geschäftsbereich Kulturreferat (Referat IV) , ,34 Geschäftsbereich Referat für Jugend, Familie und Soziales (Referat V) , ,91 Geschäftsbereich Planungs- und Baureferat (Referat VI) , ,30 Geschäftsbereich Wirtschaftsreferat (Referat VII) , ,81 Allgemeines/ Geschäftsbereichsübergreifendes , ,66 Gesamt , ,87 75

76 Abschnitt 1: Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg Im Geschäftsbereich Referat für Jugend, Familie und Soziales (Referat V) sind die Transferauszahlungen mit 554,13 Mio. (Vorjahr: 459,64 Mio. ) die maßgebliche Größe für den letztlich resultierenden Finanzmittelbestand. Sämtliche Steuereinzahlungen (878,09 Mio. ) sowie ein großer Teil der Einzahlungen aus Zuwendungen (60 % von 452,91 Mio. ) sind in der Teilfinanzrechnung Allgemeines/Geschäftsbereichsübergreifendes ausgewiesen. Dieser enthält ebenso mit 260,53 Mio. Transferauszahlungen in maßgeblicher Höhe Verpflichtungsermächtigungen Durch die Haushaltssatzung 2016 wurden neue Ermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen für Investitionsmaßnahmen in künftigen Jahren (VE) in Höhe von festgesetzt. Die Regierung von Mittelfranken bestimmte in ihrem Genehmigungsbescheid, dass die Verpflichtungsermächtigungen nur bis zur Hälfte der Gesamtbeträge freigegeben werden dürfen. Ausgenommen von dieser Beschränkung wurden hiervon die Ansätze für die U-Bahn, die Schulen und Kindertagesstätten, sowie für den kreuzungsfreien Ausbau des Frankenschnellweges (genehmigte Ausnahmen). Zusammen mit Verpflichtungsermächtigungen aus Vorjahren standen insgesamt bzw ohne o.g. genehmigte Ausnahmen zur Verfügung. Hiervon wurden (= 6,0 %) bzw (= 9,2 %) ohne o.g. genehmigte Ausnahmen freigegeben. Im Vorjahr wurden 10,7 % des Gesamtbetrages freigegeben. Damit wurde sowohl dem Stadtratsbeschluss vom , die VE ohne die genehmigten Ausnahmeansätze nur bis zur Hälfte freizugeben, als auch der entsprechenden Auflage der Regierung von Mittelfranken entsprochen. Die Freigaben erfolgten vorwiegend für Bauvorhaben. Für die genehmigten Ausnahmeansätze wurden 2,3 % freigegeben. 76

77 Abschnitt 1: Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg Bürgschaften Die Übersicht zeigt den Stand und die Entwicklung der von der Stadt übernommenen Bürgschaften, und zwar nach Anzahl und Bürgschaftssummen: HJ Anzahl Stand Verpflichtungsbetrag Mio. urspr. verbürgter Gesamtbetrag Mio , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,279 Die noch im Jahr 2015 betragsmäßig höchste Bürgschaftssumme für die NürnbergMesse GmbH wurde vollständig aufgelöst. Aus diesem Sachverhalt resultiert hauptsächlich auch die Reduzierung der Anzahl an Bürgschaften sowie der Gesamtbürgschaftssumme. Der höchste Gesamtbetrag für einen einzelnen Dritten (160,0 Mio. ) besteht nunmehr für die VAG. Auf diese Beteiligung der Stadt Nürnberg entfallen rd. 60 % der ursprünglich verbürgten Gesamtbeträge. Von der Stadt Nürnberg waren im Rahmen der Sozialhilfe anstelle der Zahlung von Mietkautionen Bürgschaften übernommen worden. Zum (letzter erfasster Stichtag) bestanden noch 276 Einzelbürgschaften, welche in der Vergangenheit statistisch als eine Bürgschaft erfasst waren. Es handelt sich hier um Altfälle vor dem Jahr Eine genaue Ermittlung des Bestandes an Mietverhältnissen, für welche die Stadt Nürnberg bei einem Zahlungsausfall eintreten muss, kann laut Sozialamt nicht mehr geleistet werden, da die Beendigung von Mietverhältnissen nicht immer gemeldet wurde bzw. überwacht werden konnte. Aus diesen Bürgschaften wurde die Stadt in zwei Fällen mit 1.878,00 in Anspruch genommen. 77

78 Abschnitt 1: Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg Bildung der Haushaltsreste 2016 Aus der Bewirtschaftung des städtischen Haushaltes 2016 hätten auf Grund nicht ausgeschöpfter Mittelansätze folgende Haushaltsreste gebildet werden können: Aufwendungen (Ergebnishaushalt/konsumtiv) (davon Baupauschale und konsumtive MIP-Maßnahmen 97,5 % / sonstige konsumtive Aufwendungen 2,5 %) Auszahlungen (Finanzhaushalt/investiv) ,7 Mit dringlicher Anordnung des Oberbürgermeisters vom und wurden durch Mittelübertragung gemäß Art. 37. Abs. 3 GO folgende Beträge auf das Haushaltsjahr 2016 übertragen: Aufwendungen (Ergebnishaushalt/konsumtiv) ,10 (davon Baupauschale und konsumtive MIP-Maßnahmen 98,1 % / sonstige konsumtive Aufwendungen 1,9 %) Auszahlungen (Finanzhaushalt/investiv) ,57 Generell beeinflussen die Haushaltsreste nicht mehr das Ergebnis des Jahres, in dem sie gebildet werden Anhang Der Anhang entspricht im Wesentlichen 86 KommHV-Doppik Rechenschaftsbericht Der Rechenschaftsbericht steht mit dem Jahresabschluss sowie den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen im Einklang; er vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Haushaltslage. Risiken der künftigen Entwicklung wurden dargestellt. Der Rechenschaftsbericht entspricht 87 KommHV-Doppik. 78

79 Abschnitt 2:Jahresabschlüsse 2016 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen 2 Jahresabschlüsse 2016 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen 2.1 Vorbemerkungen Im Prüfungsjahr 2016 wurde eine neue rechtsfähige allgemeine Stiftung gegründet, welche von der Stadt Nürnberg verwaltet wird. Bei den nichtrechtsfähigen Stiftungen erfolgte keine Neugründung. Damit bestanden zum Jahresende 28 nichtrechtsfähige und 22 selbständige, rechtsfähige Stiftungen. Die nichtrechtsfähigen Stiftungen werden im Rahmen des städtischen Haushaltes geführt und sind im städtischen Abschluss mit abgebildet. Die rechtsfähigen Stiftungen sind in folgende Gruppen gegliedert: Gruppe A kommunal verwaltete kommunale Stiftungen o o o o o o o Heilig-Geist-Spital-Stiftung Findel- und Waisenhausstiftungen Georg Matthias und Karoline Klein`sche Brennmaterialienstiftung Kost-Pocher`sche Stiftung Fritz-Hintermayr-Stiftung Johanna Sofie Wallner`sche Blinden- und Stipendienstiftung Rudolf und Berta Mathes Wohltätigkeitsstiftung Gruppe B allgemeine Stiftungen, die kommunal verwaltet sind o o o o o o o o Sigmund-Schuckert-Stiftung Stiftung Lokalstudienfonds Nürnberg Stiftung für Bildung und Unterricht Nürnberg Stiftung zur Förderung der Sechsten Fakultät der Universität Erlangen-Nürnberg Heinrich Gröschel Stiftung Heinz und Inge Tschech Stiftung Dr. Hans und Dr. Elisabeth Birkner Stiftung Rudolf Volland Stiftung 79

80 Abschnitt 2:Jahresabschlüsse 2016 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen o o o o Leo und Trude Denecke Stiftung Max und Rosemarie Hübschmann Stiftung Frieda und Helmut Schweimer-Stiftung Ursula-Fischer-Schwanhäußer-und-Gebhard-Schönfelder-Stiftung Gruppe C andere kommunale Stiftungen, die nicht kommunal verwaltet sind o o o Friedrich Freiherr von Haller`sche Forschungsstiftung in Nürnberg Hedwig Linnhuber Dr. Hans Saar-Stiftung Bäume für Nürnberg Stiftung Die Stiftungen verfügten per über ein Eigenkapital von insgesamt rd. 260 Mio. (Vorjahr rd. 235 Mio. ). Aus der Bewirtschaftung dieser Vermögen konnten 2016 Ausrichtungen (Stiftungsgaben, Stipendien, Zuschüsse) von ca. 4,7 Mio. realisiert werden. Die Erhöhung des Eigenkapitals bei den Stiftungen war teilweise nicht nur rein auf deren Bewirtschaftung, sondern auch auf die Neubewertung von Grundstücksvermögen zurückzuführen. Haushaltssatzung, Haushaltspläne Für die Stiftungen der Gruppe A sind aufgrund Art. 20 Abs. 3 BayStG und in sinngemäßer Anwendung der Art. 63 ff. GO für das Jahr 2016 eigene Haushaltspläne aufgestellt und jeweils eine Haushaltssatzung erlassen worden. Diese Sonderhaushaltspläne wurden in der Sitzung des Stadtrates am beschlossen. Für die übrigen rechtsfähigen Stiftungen (Gruppen B und C) sind entsprechende Sonderhaushaltspläne aufgestellt worden. Für die Haushaltssatzungen 2016 der kommunal verwalteten kommunalen Stiftungen (Gruppe A), die keine genehmigungspflichtigen Bestandteile enthielten, wurde die rechtsaufsichtliche Würdigung mit Schreiben der Regierung von Mittelfranken vom bestätigt. Die Stiftungshaushalte sind damit sachlich und formal ordnungsgemäß zustande gekommen. 2.2 Jahresabschlüsse 2016 Die Jahresabschlüsse der B und C Stiftungen der Jahre 2012 bis 2014 wurden für die Stiftungsaufsicht durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) geprüft. Die Prüfberichte hierüber (je Stiftung) gingen am bei der Stadt Nürnberg ein. Die überörtliche Prüfung dieser Stiftungen für die Jahre 2015 und 2016 steht noch aus und wird voraussichtlich noch im Jahr 2018 erfolgen. Die Bestätigungsvermerke für die nichtrechtsfähigen Stiftungen nach 4 Abs. 2 Nr. 3 AVBayStG enthalten nach wie vor durchgehend Einschränkungen hinsichtlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung. Der BKPV monierte hier, dass bei Einzahlungen keine schriftlichen Kassenanordnungen vorlagen. Dieser Sachverhalt traf auch auf die von Rpr örtlich geprüften Jahresabschlüsse 2016 der A-Stiftungen zu. Da hiervon das gesamte städti- 80

81 Abschnitt 2:Jahresabschlüsse 2016 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen sche Kassenwesen betroffen ist, in welchem die Buchhaltungsprozesse aller rechtsfähigen Stiftungen integriert sind, ist ein Lösungsansatz nur im gesamtstädtischen Kontext zu erreichen. Der Sachverhalt wurde daher in diesem Prüfbericht thematisch nicht mehr aufgegriffen. Ansonsten hat die Stiftungsverwaltung Feststellungen und Anmerkungen aus den vorhergehenden Prüfberichten des BKPV und des Rpr in den Jahresabschlüssen 2016 weitgehend berücksichtigt. Rpr lagen zum Zeitpunkt der Prüfung die Entwürfe des BKPV (vom ) zur Prüfung der Jahresabschlüsse der Stiftungen der Kategorie A vor. In diesen Prüfberichtsentwürfen wurden alle Feststellungen der vorherigen Berichte (vom ) als erledigt betrachtet und keine neuen Prüfungsfeststellungen getroffen. Hinsichtlich der unerledigten Feststellungen der örtlichen Prüfung der Vorjahre zu den Miet- und Pachtverhältnissen wird auf die Ausführungen in den Einzelfeststellungen verwiesen. Für die Stiftungen der Gruppe A erfolgte die Prüfung der kaufmännischen Jahresabschlüsse 2016 gemäß Art. 20 Abs. 3 BayStG i.v.m. Art. 103 Abs. 1 und 3 GO durch Rpr. Die Jahresabschlüsse 2016 der rechtsfähigen Stiftungen wurden auf Grundlage der Verordnung über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinden, der Landkreise und der Bezirke nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung (Kommunalhaushaltsverordnung-Doppik KommHV-Doppik) erstellt. Die nachfolgend zusammengestellten Werte wurden dabei ausgewiesen und geprüft: Stiftung Bilanzsumme zum Bilanzsumme zum Jahresergebnis 2016 Heilig-Geist-Spital-Stiftung , , ,93 Findel- und Waisenhausstiftungen , , ,80 Georg Matthias und Karoline Klein`sche Brennmaterialienstiftung , , ,51 Kost-Pocher`sche Stiftung , , ,82 Fritz-Hintermayr-Stiftung , , ,20 Johanna Sofie Wallner`sche Blindenund Stipendienstiftung Rudolf und Berta Mathes Wohltätigkeitsstiftung , , , , , ,65 Summe , , ,97 Die Ergebnisse der stiftungsaufsichtlichen Prüfungen wurden von Rpr im Zuge der Prüfung der Jahresabschlüsse 2016 bis auf o.g. Sachverhalt der fehlenden Kassenannahmeanordnungen berücksichtigt. Die Feststellung der Abschlüsse der A-Stiftungen erfolgt durch den Stadtrat. 81

82 Abschnitt 2:Jahresabschlüsse 2016 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen 2.3 Prüfungsergebnisse des Jahres 2016 Für die nach den Grundsätzen der doppelten kaufmännischen Buchführung erstellten Jahresabschlüsse der Stiftungen der Gruppe A ergaben sich folgende Prüfungsergebnisse: Die Buchführung und die Jahresabschlüsse entsprachen den Vorschriften. Die Jahresabschlüsse vermittelten unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stiftungen. Im Rahmen der Prüfung der Jahresabschlüsse 2016 ergaben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass die Ordnungsmäßigkeit der Haushaltsführung in Frage gestellt werden müsste. Um den Erhalt der Stiftungsvermögen zu gewährleisten, ermittelte die Stiftungsverwaltung die gemäß 62 Nr.3 AO (Abgabenordnung) steuerlich unschädlich höchstmögliche Einstellung in die Kapitalerhaltungsrücklage (höchstmögliche Einstellung). Bei tatsächlicher Zuführung dieses berechneten Wertes kann der Erhalt des jeweiligen Stiftungsvermögens als im Berichtsjahr erwirtschaftet betrachtet werden. Wäre dies bei einer Stiftung nicht erreicht worden, so wäre der Anfangsbestand des Eigenkapitals mit dem Verbraucherpreisindex für Deutschland indexiert und mit dem Jahresendbestand verglichen worden. Bei erreichtem Inflationsausgleich wäre ebenfalls von einem erwirtschafteten Kapitalerhalt ausgegangen worden. Da bei allen Stiftungen der Kapitalerhalt über die höchstmögliche Einstellung in die Kapitalerhaltungsrücklage möglich war, musste diese Berechnung nicht durchgeführt werden. Einzelfeststellungen Vortragsprüfung und Abgleich Daten Finanzbuchhaltung Die in den Bilanzen ausgewiesenen Anfangsbestände konnten mit den Jahresendbeständen des Vorjahresabschlusses abgeglichen werden. Ebenso entsprachen die Daten der Bilanzen den Werten der Saldenbilanzen, welche aus der Finanzbuchhaltung generiert wurden. Abgleich Sachanlagevermögen und Immaterielle Vermögensgegenstände / Abschreibungen Die in der Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Abschreibungen des Sachanlagevermögens waren mit den bilanzierten Veränderungen und durchgeführten Wertberichtigungen abgleichbar. Ebenso war eine Abstimmung der bilanzierten Anfangs- und Endbestände mit den im Anlagespiegel ausgewiesenen Werten möglich. Forderungen Miet- und Pachterträge / Verwaltung durch externe Immobilienverwalter Stiftungseigene Immobilien werden durch das Liegenschaftsamt (LA) sowie durch externe Immobilienverwaltungen betreut. Die aus der Vermietung der Liegenschaften erzielten Überschüsse werden von den Immobilienverwaltern jährlich an die Stadt überwiesen. Die Stadt erhält hierfür Jahresabrechnungen, in welchen die Mieteinahmen und Ausgaben aufgeführt werden (bei einem Unternehmen wurde die Abrechnung nicht zeitnah erstellt bisher mit 1 Jahr Verzug). Die Abrechnungen der externen Immobilienverwaltungen gingen bei LA ein und wären dort als zuständige Fachdienststelle zu prüfen gewesen. Die fachliche Prüfung der Abrechnung wurde (wie in den Vorjahren) auch für das Geschäftsjahr 2016 durch LA als Fachdienststelle wieder nicht vorgenommen. Auch für die weiter zurückliegenden monierten Geschäftsjahre wurde keine Kontrolle der Abrechnungen der externen Hausverwalter durchgeführt. Der Forderung des Rpr nach einer fachlichen Prüfung gegenüber den stadtexternen Hausverwaltern wird seit Jahren nicht nachgekommen. 82

83 Abschnitt 2:Jahresabschlüsse 2016 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Forderungen Miet- und Pachterträge / Verwaltung durch städtisches Liegenschaftsamt Den Beanstandungen von Rpr aus den Vorjahren war für den Bilanzzeitraum 2016 ebenfalls immer noch nicht abgeholfen. Von LA wurden keine nachprüfbaren Jahresabrechnungen zu den Miet- und Pachterträgen erstellt. Die Stiftungsverwaltung selbst konnte diese Beträge nicht prüfen, da keine Zugriffe auf die Daten der Mieter (Geschäftspartner) in der Finanzbuchhaltung angelegt waren. Wertpapiere Im Bereich der nichtrechtsfähigen Stiftungen entsprach das Verfahren zur Bewertung des Wertpapierbestandes der für die A-Stiftungen praktizierten Vorgehensweise. Es wurden bei den nichtrechtsfähigen Stiftungen vier Stiftungen als Stichprobe selektiert und bei diesen ausführlich und vollständig der ausgewiesene Wertpapierbestand geprüft. Bestandteil dieser Prüfung war die korrekte Aktivierung, Ermittlung des Ertrages bzw. Verlustes aus dem Abgang von Finanzanlagen sowie die Abwertungen und Zuschreibungen. Außerdem wurde die Bildung und Auflösung von Drohverlustrückstellungen für Wertpapiere, welche über-pari erworben wurden geprüft. Überwiegend werden dieselben Finanzanlagen wie bei den nichtrechtsfähigen Stiftungen vorgehalten. Bei den untersuchten Stiftungen wurde der gesamte Wertpapierbestand geprüft und keine Fehler festgestellt. Des Weiteren wurden in der von der Stiftungsverwaltung aus der Wertpapierkartei generierten Aufstellung keine offensichtlichen Fehler festgestellt. Rpr geht hier aus einem systembezogenen Ansatz davon aus, dass in den Bilanzen 2016 der A-Stiftungen die korrekten Werte für den vorgehaltenen Wertpapierbestand ausgewiesen werden. Maßgebend für Finanzanlagen im Bereich der A-Stiftungen war bisher, dass diese gemäß Art. 20 Abs. 3 BayStG i.v.m. Art. 74 Abs. 2 Satz 2 GO sicher sein müssen und ausreichend Ertrag erzielen sollen. Damit stand der Aspekt der Sicherheit vor dem des Ertrags. Eine Anlage von Stiftungsvermögen in Aktien wurde für diese Stiftungskategorie daher als nicht ausreichend sicher angesehen. In seinem Schreiben an die Regierungen vom sieht das Bayerische Staatsministerium des Inneren, für Bau und Verkehr nunmehr die Regelungen aus Art. 6 Abs. 1 BayStG auch für die A-Stiftungen als vorrangig anwendbar. Das Ministerium hält es daher unter den derzeitigen Rahmenbedingungen für nicht zu beanstanden, wenn den üblichen sicheren Anlageformen auch Aktien mit Ertrag bringenden Dividenden beigemischt werden. Aktuell sind in den Wertpapierdepots bis auf wenige Ausnahmen festverzinsliche Anleihen deutscher Kreditinstitute (überwiegend Landesbanken Sparkassen etc.) enthalten. Andere vorgehaltene Wertpapiere waren bisher bereits stiftungsrechtlich zulässig und erscheinen augenscheinlich ausreichend sicher (z.b. Anleihe eines großen Sportartikelherstellers). Die Stiftungsverwaltung hat hier vor Kaufentscheidungen Informationen zur Sicherheit der Finanzanlage eruiert und ihre Recherchen (z.b. Rating) dokumentiert. Liquide Mittel Der Zahlungsverkehr aller Stiftungen wird (bis auf ein stiftungseigenes Bankkonto des Forstbetriebes der Heilig-Geist-Spital-Stiftung Nürnberg) über das Kassen- und Steueramt (KaSt) abgewickelt. Hierzu wurde für die anfallenden Ein- und Auszahlungen der Stiftungen jeweils ein Kontokorrentkonto eingerichtet. Der hier in der städtischen Finanzbuchhaltung gebuchte Saldo muss dem bei der jeweiligen Stiftung ausgewiesenen Wert entsprechen. Rpr nahm hier einen Abgleich zwischen dem Jahresendsaldo des Bilanzpostens bei der Stadt und den Stiftungen vor. 83

84 Abschnitt 2:Jahresabschlüsse 2016 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Die in der städtischen Buchhaltung per insgesamt aufgeführten Werte der liquiden Mittel in Höhe von ,40 stimmten mit der Summe aller A-Stiftungen überein. Für das Bankguthaben zum der Heilig-Geist-Spital-Stiftung war der Abgleich des Kontoauszuges mit dem in der Bilanz ausgewiesenen Wert möglich (19.816,55 ). Stiftung Liquide Mittel zum Liquide Mittel zum Heilig-Geist-Spital-Stiftung , ,17 Findel- und Waisenhausstiftungen , ,31 Georg Matthias und Karoline Klein`sche Brennmaterialienstiftung , ,75 Kost-Pocher`sche Stiftung , ,69 Fritz-Hintermayr-Stiftung , ,51 Johanna Sofie Wallner`sche Blinden- und Stipendienstiftung , ,76 Rudolf und Berta Mathes Wohltätigkeitsstiftung , ,81 Summe , ,00 Der für die Berechnung der Verzinsung der Kontokorrentkonten vereinbarte Basiszinssatz (Euribor) ergab auf Grund der aktuellen Situation auf dem Kreditmarkt keine Zinserträge. Alternative kurzfristige und sichere Anlagen der liquiden Mittel wären nicht wirtschaftlich möglich gewesen (nur geringe Zinserträge bei hohem Verwaltungsaufwand). Prüfungsergebnisse zu den einzelnen Stiftungen Für die Jahresabschlüsse 2016 wurde für alle A-Stiftungen die geforderte Sicherstellung des Kapitalerhalts, die erwirtschaftete Rentabilität, sowie die zeitlich vorgeschriebene Verwendung der gebildeten Zweckausrichtungsrückstellungen geprüft. Heilig-Geist-Spital-Stiftung Nürnberg WB Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagevermögen/ Abschreibungen GuV Für das Sachanlagevermögen der Stiftung ergaben sich keine Bestandsveränderungen auf Grund von Flächenzu- und Abgängen. Die Veränderung des Wertansatzes für die stiftungseigenen Forsten in Höhe von ,56 erfolgte im Zuge der mit dem BKPV abgestimmten Neubewertung des städtischen Grundstücksbestandes durch ein externes Beratungsunternehmen. Die in der Bilanz ansonsten gebuchten Wertberichtigungen entsprachen in Ihrer Höhe (abgesehen von geringen Rundungsdifferenzen) den Werten der Vorperiode und waren in der Gewinn- und Verlustrechnung entsprechend abgebildet. Die Abschreibungen für diese Bilanzposten wurden analog zum städtischen Jahresabschluss vorgenommen (Bewertungsrichtlinien 10 der Saldo der Heilig-Geist-Spital-Stiftung setzte sich aus dem Bankguthaben des stiftungseigenen Forstbetriebes in Höhe von ,55 und den liquiden Mitteln beim Kassen- und Steueramt in Höhe von ,84 zusammen. 84

85 Abschnitt 2:Jahresabschlüsse 2016 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen etc.) und wurden daher hinsichtlich Ihrer Systematik für die Stiftungen nicht mehr explizit geprüft. Aktivbilanzposten Kapitalerhalt Vorleistungen / Passivbilanzposten Basiskapital Die Stiftung wies bereits in den Vorjahren zum keine Kapitalerhaltungsrücklage aus. Stattdessen wurde der Aktivbilanzposten Kapitalerhalt (Vorleistungen) abgebaut. Wie in vorherigen Prüfberichten ausgeführt, handelt es sich hierbei um bereits durchgeführte Tilgungen von Krediten zur notwendigen Sanierung stiftungseigener Immobilien, welche im Basiskapital (Passivposten) berücksichtigt werden müssen. Kredittilgungen erhöhen demzufolge die Zuführungen aus der Ergebnisrücklage und zugleich den aktiven Bilanzposten Kapitalerhaltung (Vorleistungen). Der Bilanzposten wird durch Einstellungen, welche betragsmäßig anhand der Berechnungsmodi zur Ermittlung der höchstmöglichen Einstellung in die Kapitalerhaltungsrücklage ermittelt werden, abgebaut bzw. soll in Zukunft durch diese Einstellungen aufgelöst werden. Gewinn- und Verlustrechnung Es wurde 2016 ein Jahresgewinn in Höhe von ,93 ausgewiesen. Im Jahr 2015 ergab sich ein niedrigeres Jahresergebnis mit ,77. Damit wurde das Jahresergebnis 2016 um ,16 höher ausgewiesen (ca. 13,3 %). Die wesentlichen Sachverhalte, wie sie in den Erläuterungen zum Jahrabschluss von der Stiftungsverwaltung dargestellt wurden, stimmten mit den Ergebnissen der Prüfung durch Rpr weitgehend überein. Die einzelnen Veränderungen zum Vorjahr werden nachfolgend kurz skizziert. Die Stiftung erzielte im Vergleich zum Vorjahr zwar um ca. 219,4 T niedrigere Miet- und Pachterträge, konnte dies aber durch höhere Erträge und niedrigere Aufwendungen in anderen Bereichen weitgehend kompensieren. Es ist allerdings festzustellen, dass die Leistungen zur Erfüllung der Stiftungszwecke zurückhaltender vorgenommen wurden. Wurden im Jahr 2015 entsprechend der Ausrichtungsstatistik noch rd ,1 T ausgereicht, so wurden in 2016 nunmehr mit ca. 935,7 T rd. 218,3 T weniger ausgeschüttet, wobei hier die Einstellungen in die Zweckausrichtungsrückstellung (noch nicht ausgereicht) im Vergleich zum Vorjahr um 99,8 T niedriger waren. Die Erträge aus dem Abgang von Finanzanlagen wurden in der Ergebnisrechnung um ca. 73,6 T höher als im Vorjahr ausgewiesen, während die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen sich um ca. 38,1 T reduzierten. Die Zinserträge aus den Finanzanlagen fielen um ca. 28,6 T niedriger aus. Der positive Trend der Verbesserung der Ergebnisse des stiftungseigenen Forstbetriebes setzte sich fort. Wurden in den letzten Jahren negative Renditen verzeichnet, konnte nunmehr wieder ein Gewinn von 9.351,31 erwirtschaftet werden, was einer Rendite von rd. 4,2 % entspricht. Ursächlich war, dass die Erlöse aus den Holzverkäufen um ca. 41,5 T höher ausfielen. Weiter wurden um rd. 64,9 T höhere periodenfremde Erträge als im Vorjahr ausgewiesen. Im Wesentlichen ist dies auf Erstattungen für Unterhaltsmaßnahmen bei einem historischen Gebäude der Stiftung zurückzuführen. Kapitalerhalt In das Berechnungsschema zur Berechnung der höchstmöglichen Einstellung in die Kapitalrücklage wurden die korrekten Daten aus der Ergebnisrechnung übertragen. Anhand der Berechnungen hätte sich eine höchstmögliche Einstellung von ,53 ergeben. Diese wurde nicht in die Kapitalerhaltungsrücklage eingestellt, sondern, als stiftungsspezifischer Son- 85

86 Abschnitt 2:Jahresabschlüsse 2016 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen derfall, zum Abbau der Vorleistungen auf der Aktivseite verwendet. Gleichzeitig wurde dieser Bilanzposten um die geleisteten Tilgungen in Höhe von ,33 erhöht. Der aktive Bilanzposten Kapitalerhalt (Vorleistungen) reduzierte sich somit zum von ,69 um ,20 auf ,49. Insgesamt ist Rpr der Auffassung, dass der Erhalt des Stiftungsvermögens im Bilanzjahr 2016 als erwirtschaftet angesehen werden kann. Rentabilität Rpr ermittelte den erzielten Überschuss der Stiftung anhand der Differenz zwischen dem Eigenkapital per (43.620,4 T) und dem ausgewiesenen Anfangsbestand (32.108,6 T) zuzüglich der Ausrichtungsmittel (836,0 T). Diese Summe von rd ,8 T muss noch um die Erhöhung des Grundstockvermögens als Folge der Neubewertung stiftungseigener Grundstücke in Höhe von ,5 T bereinigt werden. Diese Bereinigung ist notwendig, da diese Erhöhung nicht aus der Bewirtschaftung der Stiftung resultiert. Für die Heilig-Geist-Spital-Stiftung Nürnberg wurden die Überschüsse (welche für den Kapitalerhalt und zur Ausrichtung verwendet werden) somit mit rd. 580,3 T absolut berechnet (Vorjahr 726,5 T), was in Relation zum Anfangsbestand von rd ,6 T einer Rentabilität von rd. 1,81 % (Vorjahr. 2,25 %) entspricht. Dies entspricht (geringe Differenz) auch den Berechnungen der Stiftungsverwaltung. Damit verschlechterte sich die Rentabilität der Stiftung um rd. 146,2 T bzw. ca. 0,44 %-Punkte. Da die Rentabilität aber deutlich über der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes für Deutschland (0,5 %) und den derzeitig marktüblichen Zinsen lag, kann immer noch von einer positiven Rentabilität ausgegangen werden. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Ausführungen zum Jahresergebnis verwiesen. Zweckausrichtungsrückstellung Gemäß 55 Abs.1 Nr. 5 AO i.v.m. AEAO zu 55 Abs. 1 Nr. 5 AO sind zur Ausrichtung vorgesehene und nicht verwendete Mittel innerhalb von 2 Jahren auszurichten. Aus dem Jahr 2015 waren noch Zweckausrichtungsrückstellungen in Höhe von rd. 283,0 T vorhanden. Diese wurden vollständig ausgeschüttet. Neue Zweckausrichtungsrückstellungen wurden in Höhe von rd. 183,2 T gebildet. Die Mittel der aus dem Vorjahr vorhandenen Zweckausrichtungsrückstellung wurden somit entsprechend der steuerlichen Vorschriften zeitnah ausgereicht. Findel- und Waisenhausstiftungen Kapitalerhalt Die Kapitalerhaltungsrücklage der Stiftung erhöhte sich von ,59 um ,89 auf ,48. Für das Jahr 2016 ergab die Berechnung der höchstmöglichen Einstellung in die Kapitalerhaltungsrücklage einen Betrag von ,80. Die Veränderung der Kapitalerhaltungsrücklage im Jahr auf 2016 resultierte aus der Überführung in das Basiskapital in Höhe von ,91 (Erwerb von Anlagevermögen) und der Zuführung in Höhe von ,80 aus dem Jahresergebnis. 86

87 Abschnitt 2:Jahresabschlüsse 2016 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Auf Grund der höchstmöglichen Einstellung in die Kapitalerhaltungsrücklage kann der Kapitalerhalt der Stiftung somit für das Jahr 2016 als erwirtschaftet angesehen werden. Rentabilität Rpr ermittelte den erzielten Überschuss der Stiftung anhand der Differenz zwischen dem Eigenkapital per (rd ,1 T) und dem ausgewiesenen Anfangsbestand (rd ,3 T) zuzüglich der Ausrichtungsmittel (rd. 199,4 T). Diese Summe von rd. 530,2 T muss noch um die Erhöhung des Grundstockvermögens als Folge der Neubewertung stiftungseigener Grundstücke in Höhe von 225,9 T bereinigt werden. Diese Bereinigung ist notwendig, da diese Erhöhung nicht aus der Bewirtschaftung der Stiftung resultiert. Für die Stiftung wurden die Überschüsse (welche für den Kapitalerhalt und zur Ausrichtung verwendet werden) somit mit rd. 304,3 T absolut berechnet, was in Relation zum Anfangsbestand von rd ,3 T einer Rentabilität von rd. 8,2 % entspricht. In ihren Erläuterungen führte die Stiftungsverwaltung eine Rentabilität von 13,1 % auf, da hier keine Bereinigung auf Grund der Neubewertung der Grundstücke durchgeführt wurde. Die Verbesserung der Rentabilität von 7,4 % auf nunmehr 8,2 % war im Wesentlichen auf die im Vergleich zum Vorjahr höheren Erträge aus der Auflösung von Drohverlustrückstellungen für die Wertpapiere (Steigerung 9,4 T) sowie aus dem Abgang von Finanzanlagen (Steigerung 1,8 T) zurückzuführen. Im Hinblick auf die ermittelte Rentabilität von 8,2 % (Steigerung 0,8 %-Punkte) ist die Leistungsfähigkeit der Stiftung positiv zu bewerten. Im Vergleich zur erreichten Rentabilität waren im Betrachtungszeitraum auf dem Finanzmarkt nur sehr niedrige Renditen zu erreichen und die Steigerung des Verbraucherpreisindexes betrug nur 0,5 %. Zweckausrichtungsrückstellung Gemäß 55 Abs.1 Nr. 5 AO i.v.m. AEAO zu 55 Abs. 1 Nr. 5 AO sind zur Ausrichtung vorgesehene und nicht verwendete Mittel innerhalb von 2 Jahren auszurichten. Aus dem Jahr 2015 waren noch Zweckausrichtungsrückstellungen in Höhe von rd. 68,7 T vorhanden. Diese wurden vollständig ausgeschüttet. Neue Zweckausrichtungsrückstellungen wurden in Höhe von rd. 26,5 T gebildet. Die Mittel der aus dem Vorjahr vorhandenen Zweckausrichtungsrückstellung wurden somit entsprechend der steuerlichen Vorschriften zeitnah ausgereicht. Georg Matthias und Karoline Klein`sche Brennmaterialienstiftung Kapitalerhalt Die Kapitalerhaltungsrücklage der Stiftung erhöhte sich von ,38 um ,03 auf ,41. Die Veränderung des Saldos im Jahr 2016 resultierte aus der Überführung in das Basiskapital in Höhe von ,30 (Erwerb von Anlagevermögen) und der steuerlich höchstmöglichen Zuführung von ,33 aus dem Jahresergebnis. Für das Jahr 2016 ergab die Berechnung der steuerlich höchstmöglichen Einstellung in die Kapitalerhaltungsrücklage einen Betrag von ,33. Dieser Wert wurde aus dem Jahresergebnis in voller Höhe eingestellt. Da die nicht erreichten steuerlich höchstmöglichen Einstellungen der Jahre 2013 und 2014 (bereits aus dem Jahresergebnis 2015) voll nachgeholt und die der Jahre 2015 und 2016 einge- 87

88 Abschnitt 2:Jahresabschlüsse 2016 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen stellt wurden, wird der Kapitalerhalt für den Zeitraum 2013 bis 2016 als erwirtschaftet angenommen. Rentabilität Rpr ermittelte den erzielten Überschuss der Stiftung anhand der Differenz zwischen dem Eigenkapital per (rd ,9 T) und dem ausgewiesenen Anfangsbestand (rd ,1 T), zuzüglich der Ausrichtungsmittel (73,4 T). Für die Stiftung wurden die Überschüsse (welche für den Kapitalerhalt und zur Ausrichtung verwendet werden) somit mit rd. 107,2 T (Vorjahr 89,2 T) absolut berechnet, was in Relation zum Anfangsbestand von rd ,1 T einer Rentabilität von rd. 8,7 % (Vorjahr 7,4 %) entspricht. Die Rentabilität hat sich gegenüber dem Vorjahr somit um ca. 18,0 T (1,3 %-Punkte) verbessert. Wesentlich waren hier im Vergleich zum Vorjahr die Steigerung der Erträge aus der Auflösung der Drohverlustrückstellungen um rd. 8,5 T und aus dem Abgang von Finanzanlagen (1,5 T). Im Hinblick auf die ermittelte Rentabilität ist die Leistungsfähigkeit der Stiftung positiv zu bewerten. Insbesondere, da derzeit auf dem Finanzmarkt nur sehr niedrige Renditen zu erreichen sind und die Steigerung des Verbraucherpreisindexes im Betrachtungszeitraum nur 0,5 % betrug. Zweckausrichtungsrückstellung Gemäß 55 Abs.1 Nr. 5 AO i.v.m. AEAO zu 55 Abs. 1 Nr. 5 AO sind zur Ausrichtung vorgesehene und nicht verwendete Mittel innerhalb von 2 Jahren auszurichten. Aus dem Jahr 2015 waren noch Zweckausrichtungsrückstellungen in Höhe von rd. 26,9 T vorhanden. Diese wurden vollständig ausgeschüttet. Neue Zweckausrichtungsrückstellungen wurden in Höhe von rd. 56,9 T gebildet. Die Mittel der aus dem Vorjahr vorhandenen Zweckausrichtungsrückstellung wurden somit entsprechend der steuerlichen Vorschriften zeitnah ausgereicht. Kost-Pocher`sche Stiftung Kapitalerhalt Zum Bilanzstichtag 2015 bestand noch eine Differenz zur vollen Einstellung des steuerlich höchstmöglichen Betrages von 198,82 aus dem Jahr Dieser war im Bilanzjahr 2016 noch nachholbar. Allein für das Jahr 2016 wurde die nach 62 Abs.1 Nr. 3 AO höchstmögliche Einstellung mit ,02 ermittelt, so dass insgesamt ein Betrag von ,84 höchstmöglich einstellbar war. Die Kapitalerhaltungsrücklage der Stiftung reduzierte sich von ,72 um ,23 auf ,49. Die Veränderung des Saldos im Jahr 2016 resultierte aus der Überführung in das Basiskapital in Höhe von ,07 (Erwerb von Anlagevermögen) und der o.g. vollen höchstmöglichen Zuführung von ,84 aus dem Jahresergebnis. Der Kapitalerhalt für die Jahre 2013 bis 2016 kann somit als erwirtschaftet angenommen werden. Rentabilität Rpr ermittelte den erzielten Überschuss der Stiftung anhand der Differenz zwischen dem Eigenkapital per (12.461,6 T) und dem ausgewiesenen Anfangsbestand (3.579,2 T) zuzüglich der erwirtschafteten Ausrichtungsmittel von rd. 80,5 T. Diese 88

89 Abschnitt 2:Jahresabschlüsse 2016 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Summe von rd ,9 T muss noch um die Erhöhung des Grundstockvermögens als Folge der Neubewertung stiftungseigener Grundstücke in Höhe von 8.683,1 T bereinigt werden. Diese Bereinigung ist notwendig, da diese Erhöhung nicht aus der Bewirtschaftung der Stiftung resultiert. Für die Stiftung wurden die Überschüsse (welche für den Kapitalerhalt und zur Ausrichtung zu verwenden sind) somit mit rd. 279,8 T absolut berechnet, was in Relation zum Anfangsbestand des Eigenkapitals von rd ,2 T einer Rentabilität von rd. 7,8 % entspricht. Somit lag der erzielte Überschuss im Vergleich zum Vorjahr (2,7 %) um ca. 5,1 %-Punkte höher. Zurückzuführen war diese Steigerung der Rentabilität wesentlich durch die Erlöse aus dem Verkauf eines stiftungseigenen Anwesens (171,8 T), den im Vergleich zum Vorjahr um 7,8 T höheren Zinserträgen sowie den um 6,7 T gestiegenen Erträgen aus dem Abgang von Finanzanlagen und den um 10,9 T höheren Erträgen aus der Auflösung der gebildeten Drohverlustrückstellungen. Im Hinblick auf die ermittelte Rentabilität ist die Leistungsfähigkeit der Stiftung als positiv zu bewerten. Insbesondere, da derzeit auf dem Finanzmarkt nur sehr niedrige Renditen zu erreichen sind und die Steigerung des Verbraucherpreisindexes im Betrachtungszeitraum nur 0,5 % betrug. Zweckausrichtungsrückstellung In der Bilanz 2016 wurde kein Anfangsbestand an Zweckausrichtungsrückstellungen ausgewiesen. Es wurden neue Rückstellungen in Höhe von 9.443,56 gebildet. Fritz-Hintermayr Stiftung Kapitalerhalt Entsprechend 62 Abs. 1 Nr. 3 AO wurde für die Stiftung eine höchstmögliche Einstellung in die Kapitalerhaltungsrücklage von ,75 ermittelt. Dieser Betrag konnte in die Kapitalerhaltungsrücklage aus dem Jahresergebnis 2016 voll eingestellt werden. Der Erhalt des Stiftungsvermögens konnte somit als für die Jahre 2013 bis 2016 erwirtschaftet bewertet werden. Die Kapitalerhaltungsrücklage der Stiftung erhöhte sich von ,92 um 8.037,44 auf ,36. Die Veränderung des Saldos im Jahr 2016 resultierte aus der Überführung in das Basiskapital in Höhe von ,31 (Erwerb von Anlagevermögen) und der o.g. höchstmöglichen Zuführung von ,75. Rentabilität Rpr ermittelte den erzielten Überschuss der Stiftung anhand der Differenz zwischen dem Eigenkapital per (3.428,3 T) und dem ausgewiesenen Anfangsbestand (3.394,4 T) zuzüglich der Ausrichtungsmittel (62,3 T). Für die Stiftung wurden die Überschüsse (welche für den Kapitalerhalt und zur Ausrichtung zu verwenden sind) somit mit rd. 96,2 T absolut berechnet, was in Relation zum Anfangsbestand des Eigenkapitals von rd ,4 T einer Rentabilität von rd. 2,8 % entspricht. Dieser Wert stimmt mit den Berechnungen der Stiftungsverwaltung überein. Somit verbesserte sich der erzielte Überschuss im Vergleich zum Vorjahr (2,4 %) um ca. 16,7 %. 89

90 Abschnitt 2:Jahresabschlüsse 2016 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Hauptsächlich zurückzuführen für die Entwicklung der Eigenkapitalrentabilität waren im Vergleich zum Vorjahr um 9,0 T höhere Erträge aus dem Abgang von Finanzanlagen, um 33,1 T höhere Erträge aus der Auflösung der Drohverlustrückstellungen sowie um 6,3 T niedrigere Zinserträge. Im Hinblick auf die derzeit auf dem Finanzmarkt geringen realisierbaren Renditen und der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes im Bilanzjahr von 0,5 %, kann von einer befriedigenden Rentabilität der Stiftung ausgegangen werden. Zweckausrichtungsrückstellung Gemäß 55 Abs.1 Nr. 5 AO i.v.m. AEAO zu 55 Abs. 1 Nr. 5 AO sind zur Ausrichtung vorgesehene und nicht verwendete Mittel innerhalb von 2 Jahren auszurichten. Aus dem Jahr 2015 waren noch Zweckausrichtungsrückstellungen in Höhe von rd. 17,8 T vorhanden. Diese wurden vollständig ausgeschüttet. Neue Zweckausrichtungsrückstellungen wurden in Höhe von rd. 29,4 T gebildet. Die Mittel der aus dem Vorjahr vorhandenen Zweckausrichtungsrückstellung wurden somit entsprechend der steuerlichen Vorschriften zeitnah ausgereicht. Johanna Sofie Wallner`sche Blinden- und Stipendienstiftung Stiftung Kapitalerhalt Für das Jahr 2016 wurde entsprechend 62 Abs. 1 Nr. 3 AO für die Stiftung eine höchstmögliche Einstellung in die Kapitalerhaltungsrücklage in Höhe von 1.841,53 ermittelt. Im Jahr 2014 bestand zur höchstmöglichen Einstellung noch eine geringe Differenz von 127,33. Dieser Betrag wurde nunmehr zusammen mit der ermittelten höchstmöglichen Einstellung des Jahres 2016 vollständig (insgesamt 1.968,86 ) in die Kapitalerhaltungsrücklage eingestellt. Der Kapitalerhalt kann für die Jahre 2013 bis 2016 somit als erwirtschaftet angesehen werden. Die Kapitalerhaltungsrücklage der Stiftung erhöhte sich von ,64 um 1.528,86 auf ,50. Die Veränderung des Saldos im Jahr 2016 resultierte aus der Überführung in das Basiskapital in Höhe von 440,00 (Erwerb von Anlagevermögen) und der o.g. steuerlich höchstmöglichen Zuführung von 1.968,86. Rentabilität Rpr ermittelte den erzielten Überschuss der Stiftung anhand der Differenz zwischen dem Eigenkapital 2016 (185,2 T) und dem ausgewiesenen Anfangsbestand (181,3 T). Tatsächliche Ausrichtungen wurden nicht vorgenommen, jedoch wurden zur Ausrichtung bestimmte Mittel in die Zweckausrichtungsrückstellung mit 1,2 T eingestellt. Für die Stiftung wurden die Überschüsse (welche für den Kapitalerhalt und zur Ausrichtung zu verwenden sind) somit mit rd. 5,1 T absolut berechnet, was in Relation zum Anfangsbestand des Eigenkapitals von rd. 181,3 T einer Rentabilität von rd. 2,8 % entspricht. Somit verbesserte sich der erzielte Überschuss im Vergleich zum Vorjahr (1,2 %) um ca. 1,6 %-Punkte. Im Hinblick auf die derzeit auf dem Finanzmarkt geringen realisierbaren Renditen und der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes im Bilanzjahr von rd. 0,5 % kann von einer guten Rentabilität der Stiftung ausgegangen werden. Die Veränderung der Eigenkapitalrentabilität ergab sich hauptsächlich durch die im Vergleich zum Vorjahr um rd. 1,1 T niedrigeren Zinseinahmen, denen Erträge aus der Auflösung der gebildeten Drohverlustrückstellungen in Höhe von rd. 4,5 T gegenüberstanden. 90

91 Abschnitt 2:Jahresabschlüsse 2016 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Zweckausrichtungsrückstellung Im Berichtsjahr 2016 lag kein Anfangsbestand vor, bis zum Bilanzstichtag wurden Zweckausrichtungsrückstellungen in Höhe von 1.246,36 gebildet. Rudolf und Berta Mathes Wohltätigkeitsstiftung Kapitalerhalt Für das Jahr 2016 wurde entsprechend 62 Abs. 1 Nr. 3 AO für die Stiftung eine höchstmögliche Einstellung in die Kapitalerhaltungsrücklage in Höhe von 7.794,76 ermittelt. Dieser Betrag wurde in die Kapitalerhaltungsrücklage eingestellt. Der Kapitalerhalt kann somit als erwirtschaftet angenommen werden. Die Veränderung der Kapitalerhaltungsrücklage von ,46 um ,24 auf ,22 ergab sich aus der Übertragung in das Basiskapital (Erwerb von Anlagevermögen) in Höhe von ,00 sowie der o.g. Einstellung aus dem Jahresergebnis in Höhe von 7.794,76. Rentabilität Rpr ermittelte den erzielten Überschuss der Stiftung anhand der Differenz zwischen dem Eigenkapital 2016 (rd. 770,7 T) und dem ausgewiesenen Anfangsbestand (rd. 760,1 T) zuzüglich der erwirtschafteten Ausrichtungsmittel von 13,4 T. Für die Stiftung wurden die Überschüsse (welche für den Kapitalerhalt und zur Ausrichtung zu verwenden sind) somit mit rd. 24,0 T absolut berechnet, was in Relation zum Anfangsbestand des Eigenkapitals von rd. 760,1 T, einer Rentabilität von rd. 3,2 % (Vorjahr 2,7 %) entspricht. Im Wesentlichen resultierte diese Veränderung daraus, dass zwar rd. 3,5 T niedrigere Erträge aus der Auflösung von Rückstellung zu verzeichnen waren, jedoch gleichzeitig um rd. 6,6 T niedrigere Aufwendungen für die stiftungseignen Immobilien aufliefen. Zweckausrichtungsrückstellung Die aus den Vorperioden vorhandene Zweckausrichtungsrückstellung in Höhe von rd. 10,9 T wurden nur zu 5,8 T ausgereicht und neue Rückstellungen für Ausrichtungen in Höhe von rd. 13,4 T gebildet, so dass sich ein neuer Endbestand von rd. 18,5 T ergab. Der nicht ausgereichte Betrag aus dem Jahr 2015 in Höhe von ca. 5,1 T wäre spätestens im Laufe Jahres 2017 auszureichen. 91

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93 Abschnitt 3: Jahresabschluss 2015 des Eigenbetriebs Servicebetrieb öffentlicher Raum Nürnberg 3 Jahresabschluss 2015 des Eigenbetriebs Servicebetrieb öffentlicher Raum Nürnberg 3.1 Allgemeines Aufgaben und Organisation Der Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR) wurde mit Beschluss des Stadtrates vom gegründet. Der Betrieb hat am sein operatives Geschäft aufgenommen, wobei zunächst die ehemaligen Bereiche des ASN Straßenreinigung, Werkstätten, Bedürfnisanstalten als Eigenbetrieb (SÖR I) und das GBA, große Teile von T und die Bauhöfe von BA/NOS als optimierter Regiebetrieb (SÖR II) beschlossen wurden. Mit Beschluss des Stadtrates vom ging am der optimierte Regiebetrieb in den erweiterten Eigenbetrieb Servicebetrieb öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) auf. Zu den Hauptaufgaben des Eigenbetriebs SÖR zählen insbesondere: die den Gemeinden übertragenen Aufgaben nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz und dem Bundesfernstraßengesetz, die Aufgaben des Baulastträgers für städtische Grünanlagen, Kinderspielplätze, Kleingartenanlagen, historische Gärten, Gewässer 3. Ordnung, Ingenieurbauwerke und erforderliche Verkehrseinrichtungen, die Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde, mit Ausnahme zeitlich unbefristeter verkehrsregelnder und verkehrslenkender Maßnahmen, der Betrieb des städtischen Fuhrparks und die Organisation und der Betrieb der öffentlichen Toiletten. Daneben sind auch hoheitliche Tätigkeiten im Vollzug der einschlägigen Satzungen zu erfüllen. Hierzu gehören insbesondere die Erschließungsbeitragssatzung (EBS), die Straßenausbaubeitragssatzung (ABS), die Straßenreinigungsgebührensatzung (StrRGebS) und die Toilettenbenutzungsgebührensatzung (TBenGebS) Servicebetriebsatzung Die Betriebssatzung für den Servicebetrieb öffentlicher Raum Nürnberg (SÖRS) trat zum in Kraft. Sie enthält u. a. Bestimmungen über die Organe von SÖR und Regelungen hinsichtlich der Aufgaben bzw. Zuständigkeiten der Werkleitung, des Werkausschusses, des Stadtrates sowie des Oberbürgermeisters. Die SÖRS wird ergänzt durch eine Geschäftsanweisung für die Werkleitung. 93

94 Abschnitt 3: Jahresabschluss 2015 des Eigenbetriebs Servicebetrieb öffentlicher Raum Nürnberg 3.2 Haushaltssatzung, Wirtschaftsplan, Finanzplanung Haushaltssatzung Mit der Haushaltssatzung der Stadt für das Haushaltsjahr 2015 vom wurde für SÖR eine Kreditermächtigung für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen auf 2,12 Mio. festgesetzt. Die Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan waren mit 3,27 Mio. festgesetzt, der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan auf 13,56 Mio.. Die Haushaltssatzung trat zum in Kraft Wirtschafts- und Finanzplan Der Wirtschaftsplan 2015 besteht aus Erfolgs-, Vermögens- und Finanzplan sowie einer Stellenübersicht, die erforderliche Beschlussfassung durch den Stadtrat erfolgte am Die Planansätze des Erfolgsplanes 2015 sahen Erträge von 35,30 Mio. und Aufwendungen von 97,13 Mio. vor, so dass sich ein städtischer Zuschussbedarf in Höhe von 61,83 Mio. errechnete. Tatsächlich ergab sich 2015 ein Jahresgewinn von 1,11 Mio.. Nachdem die Leistungen des SÖR gegenüber der Stadt Nürnberg gemäß EBV angemessen zu vergüten sind, führte dieser Leistungsaustausch im Haushaltsjahr 2015 zu entsprechenden Erträgen. Gegenüber den Planansätzen sind insbesondere dadurch Mehrerträge von 66,65 Mio. zu verzeichnen. Die tatsächlichen Aufwendungen betrugen 100,90 Mio. und lagen damit um 3,77 Mio. über den Plansätzen. Der Vermögensplan 2015 umfasste einen Finanzbedarf von 7,82 Mio.. Die Finanzplanung der Jahre 2014 bis 2018 umfasste ein Volumen von 63,57 Mio., davon 53,61 Mio. für Investitionen und 8,12 Mio. für Darlehenstilgungen. 3.3 Feststellung des Jahresabschlusses 2014 und Entlastung Der Jahresabschluss 2014 wurde vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Mit Beschluss vom hat der Stadtrat den Jahresabschluss 2014 festgestellt, uneingeschränkte Entlastung erteilt und entschieden, den Jahresgewinn 2014 in Höhe von 3,15 Mio. auf neue Rechnung vorzutragen. 94

95 Abschnitt 3: Jahresabschluss 2015 des Eigenbetriebs Servicebetrieb öffentlicher Raum Nürnberg 3.4 Jahresabschluss Bilanzentwicklung 2015 Die Entwicklung der Bilanz 2015 wird nachfolgend in komprimierter Form wiedergegeben: Servicebetrieb Öffentlicher Raum Veränderung EUR EUR absolut in % AKTIVA Anlagevermögen (gesamt) , , ,46 1,9 Immaterielle Vermögensgegenstände , , ,00 >100,0 Sachanlagen , , ,46 1,4 Umlaufvermögen (gesamt) , , ,43-27,4 Vorräte , , ,92 12,7 Forderungen und sonst. Vermögensgegenstände , , ,87-32,8 Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten , , ,48-63,5 Rechnungsabgrenzungsposten , , ,31-67,2 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag , , ,03-37,0 Bilanzsumme , , ,31-11,0 PASSIVA Eigenkapital (gesamt) 0,00 0,00 0,00 0,0 Stammkapital 0,00 0,00 0,00 0,0 Allgemeine Rücklage , ,90 0,00 0,0 Ergebnis- Verlustvortrag , , ,03 30,1 nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag , , ,03-37,0 Sonderposten für Investitionszuschüsse , , ,00 3,8 Rückstellungen , , ,88-2,3 Verbindlichkeiten , , ,65-15,8 Rechnungsabgrenzungsposten , , ,22 >100,0 Bilanzsumme , , ,31-11,0 Die Bilanzsumme hat sich gegenüber dem Vorjahr um 6,80 Mio. verringert. Insgesamt zeigt der Bilanzaufbau auf der Aktivseite eine hohe Anlagenintensität. Verantwortlich für das rund 5,85 Mio. geringere Umlaufvermögen waren insbesondere die um 6,78 Mio. zurückgegangenen Forderungen gegenüber der Stadt Nürnberg und deren Eigenbetrieben. Durch den in 2015 erzielten Jahresüberschuss verringerte sich der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag um 1,11 Mio. auf 1,90 Mio.. 95

96 Abschnitt 3: Jahresabschluss 2015 des Eigenbetriebs Servicebetrieb öffentlicher Raum Nürnberg Wegen noch nicht ausgeglichener negativer Jahresergebnisse der Vorjahre und der sehr niedrigen Eigenkapitalausstattung besteht 2015 ein negatives Eigenkapital von 1,90 Mio.. SÖR ist damit weiterhin bilanziell überschuldet. Die Verbindlichkeiten sanken um 6,65 Mio. auf 35,56 Mio.. Maßgeblichen Anteil daran hatten die um 7,46 Mio. geringeren Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg Erfolgsrechnung 2015 In der nachstehenden Tabelle werden die Erträge und Aufwendungen 2015 aus der Gewinnund Verlustrechnung und ihre Veränderung zum Vorjahr wiedergegeben. Servicebetrieb Öffentlicher Raum Veränderung EUR EUR absolut in % ERTRÄGE , , ,00 1,7 Umsatzerlöse , , ,67 1,4 andere aktivierte Eigenleistungen 555, , ,10-92,8 Sonstige betriebliche Erträge , , ,12 20,1 Zinsen und ähnliche Erträge ,31 0, , AUFWENDUNGEN , , ,03 3,8 Materialaufwand , , ,77 5,4 Personalaufwand , , ,43 4,0 Abschreibungen , , ,92-2,0 Sonstige betriebliche Aufwendungen , , ,11 0,1 Außerordentliche Aufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,0 Zinsen und ähnliche Aufwendungen , , ,35-1,0 Sonstige Steuern , , ,99 2,8 ERGEBNIS , , ,03-64,7 Die Erträge konnten um 1,67 Mio. auf 102,00 Mio. gesteigert werden. Dieser Anstieg beruht insbesondere auf 1,44 Mio. höheren Umsatzerlösen. Maßgeblichen Anteil an diesem Ertragszuwachs hatten dabei die sonstigen Umsatzerlöse, welche zu rd. 1,09 Mio. Mehrerträgen führten, während der städtische Zuschuss im Berichtsjahr lediglich um 90 T erhöht werden musste. Die Aufwendungen betrugen 100,90 Mio., was im Vergleich zum Vorjahr einer Steigerung um 3,71 Mio. entspricht. Ursache für diese Mehraufwendungen waren insbesondere höhere Material- (+1,91 Mio. ) sowie Personalaufwendungen (+1,87 Mio. ). Dabei beruhen die höheren Materialaufwendungen insbesondere auf gestiegene Aufwendungen beim Straßenunterhalt. Ursache für die um rund 4 % höheren Personalaufwendungen ist insbesondere die Erhöhung des Personalbestands auf 930 Mitarbeiter (Vorjahr: 887 Mitarbeiter). 96

97 Abschnitt 3: Jahresabschluss 2015 des Eigenbetriebs Servicebetrieb öffentlicher Raum Nürnberg Prüfung des Jahresabschlusses Bestätigungsvermerk Mit Stadtratsbeschluss vom wurde der Bayerische Kommunale Prüfungsverband mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2015 beauftragt. Der BKPV hat am den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk für den Jahresabschluss 2015 sowie für den Lagebericht 2015 erteilt Prüfungsergebnis Als zusammenfassendes Ergebnis der Prüfung stellte der BKPV am u.a. fest: Die Buchführung und der Jahresabschluss 2015 entsprechen den Rechtsvorschriften und der Betriebssatzung. Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanzund Ertragslage des Eigenbetriebs. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar. Es wird ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag ausgewiesen. Im Übrigen geben die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes keinen Anlass zu Beanstandungen Begutachtung durch den Werkausschuss Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2015, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang, wurde zusammen mit dem Lagebericht und dem Bericht des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes dem Werkausschuss vorgelegt. Der Werkausschuss begutachtete am die Feststellung des Jahresabschlusses sowie des Lageberichtes und empfahl dem Stadtrat zu beschließen: Der Jahresabschluss 2015 mit einer Bilanzsumme von ,01 und mit einem Jahresgewinn von ,03 wird festgestellt. Der Jahresgewinn 2015 wird auf neue Rechnung vorgetragen. Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO zu beschließen. 97

98 Abschnitt 3: Jahresabschluss 2015 des Eigenbetriebs Servicebetrieb öffentlicher Raum Nürnberg 3.5 Beschaffungen Neben den von der technischen Prüfung erfassten Vergaben wurden im Rahmen der begleitenden Verwaltungsprüfung 2015 insgesamt 2 Beschaffungsvorgänge von SÖR zur Prüfung nach den Vergabe- und Beschaffungsrichtlinien der Stadt Nürnberg (VBRL) mit einem Gesamtvolumen von rd. 1,66 Mio. vorgelegt und durch Rpr begutachtet. 3.6 Technische Prüfung Vergaben VOB/VOL Aus der Vergabeprüfung entfielen auf SÖR insgesamt 21 Vergaben VOB/VOL mit rund 12,61 Mio., einschließlich 9 Nachtragsangeboten in Höhe von 1,38 Mio.. Vergaben besonderer Leistungen Hier waren 32 Vergabevorgänge in Höhe von insgesamt 9,78 Mio. zu prüfen. Bei zwei Vorgängen ergaben sich materielle Feststellungen in Höhe von insgesamt ,32. 98

99 Abschnitt 4: Zusammengefasstes Prüfungsergebnis 4 Zusammengefasstes Prüfungsergebnis Der Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg und die Jahresabschlüsse 2016 der rechtsfähigen, von der Stadt verwalteten kommunalen Stiftungen wurden gemäß der Art. 103 und Art. 106 GO vom Rechnungsprüfungsamt geprüft. Als Ergebnis der Prüfung (im Einzelnen in den beiden, dem Rechnungsprüfungsausschuss vorgelegten Berichten zum Jahresabschluss 2016 wiedergegeben) kann festgestellt werden, dass die für die Wirtschaftsführung geltenden Vorschriften und Grundsätze insgesamt gesehen eingehalten wurden. Die Ergebnisse weiterer wichtiger Teilinventuren der städtischen Kunstgegenstände sind im Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg eingearbeitet worden. Auch die restlichen Überprüfungen und Anpassungen werden vom Rechnungsprüfungsamt in der Projektarbeit begleitet. Unter Berücksichtigung der noch ausstehenden Restinventuren vermittelt der Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Mit einem Jahresgewinn von ca. 29,4 Mio. im Jahresabschluss 2016 konnte nach dem Vorjahresgewinn von 7,1 Mio. wieder ein deutlich positives Jahresergebnis erzielt werden. Der weitere Anstieg der Verschuldung im Kernhaushalt in 2016 um 60 Mio. auf 1,364 Mrd. sowie die angesichts des sehr hohen Investitionsvolumens geplante weitere Nettokreditaufnahme in den Folgejahren machen weiterhin große Anstrengungen zu wirksamen Haushaltsverbesserungen erforderlich. Der Jahresabschluss 2015 des Eigenbetriebs SÖR ist, wie nach Art. 107 GO vorgesehen, extern geprüft und uneingeschränkt testiert worden. Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt dem Stadtrat, die o.g. Jahresabschlüsse nach Behandlung im Rechnungsprüfungsausschuss festzustellen und Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO zu erteilen. Nürnberg, Rechnungsprüfungsamt I. V. Berschneider Verwaltungsdirektor 99

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101 Anlage 1, Blatt 1 Anlage 1 Im Bericht vom über die Prüfungen im Haushalts- und Wirtschaftsjahr 2016 dargestellte Prüfungen von Rpr Erstanalyse des doppischen Jahresabschlusses 2016 der Stadt Prüfungen im Bereich Produkte/Dienststellen o o o o o Wirtschaftsführung Presse- und Informationsamt Stammdatenverwaltung Kassen- und Steueramt Nachlässe an die Stadt Nürnberg - Stadtkämmerei Sondernutzungen Liegenschaftsamt Ordnungsrechtliche Bestattung - Friedhofsverwaltung o Abgleich Verwaltungsgebühren und Zahlungsvorgänge an den Kassenautomaten Einwohnermelde- und Passamt o o o o o o o o o o o Sachaufwand Amt für allgemeinbildende Schulen Aufwendungen Tiergarten Erträge Gemeinschaftshaus Langwasser Amt für Kultur und Freizeit Hilfen zur Gesundheit - Sozialamt Aufbau und Wirkung der internen Revision - Sozialamt Fachstelle Wohnungs- und Obdachlosenhilfe - Sozialamt Seniorentreffs Heilig-Geist und Bleiweiß Seniorenamt Zuschüsse an Vereine und Verbände - Sportservice Kosten- und Leistungsrechnung sowie Controlling Marktamt und Landwirtschaftsbehörde Erträge des technischen Umweltschutzes - Umweltamt Wirtschaftsförderung Amt für Wirtschaftsförderung Vergabeprüfungen in Verwaltungsbereichen Kassenprüfungen (Dienststellen und Eigenbetriebe) IuK-Prüfungen o o Mitarbeit in zentralen IT-Projekten Begleitende Prüfung der DMS-Einführung und SAP-Datenarchivierung

102 Anlage 1, Blatt 2 o Begleitende Prüfung der Einführung der elektronischen Rechnungsbearbeitung e- Rechnung o o o Personal-Service-Portal und elektronische Arbeitszeiterfassung Anwendergruppe Vergabemanagementsystem Vergabeprüfungen IuK Technische Prüfungen o o o o Bereich städtischer Hochbau, SÖR, U-Bahnbauamt und WBG-K Kostenprüfungen im BIC-Prozess VOF- und VOB-Vergabeprüfungen Auftragsprüfungen bei der Flughafen Nürnberg GmbH Betätigungsprüfung (Prüfung der Steuerung und Kontrolle der städtischen Unternehmen bzw. Beteiligungen) Klinikums-Prüfung o Jahresabschluss 2016 Prüfung/Analyse Prüfung der Eigenbetriebe o o Prüfung und Analyse der Jahresabschlüsse 2016 der Eigenbetriebe Unständige Entgelte und Erschwerniszuschläge SÖR o Ordnungsmäßigkeit der Durchführung des Forschungs- und Entwicklungsprojektes Metallurgisches Phosphorrecycling SUN o Vergabeprüfungen Prüfung Staatstheater Nürnberg o Jahresabschlussprüfung 2015/2016 Auftragsprüfungen o Prüfung der Jahresrechnungen bzw. -abschlüsse 2016 in verschiedenen externen Einrichtungen (EMN, VWA u.a.) Vorprüfung von Verwendungsnachweisen für Bundes-, Landes- und/oder EU-Zuschüsse Maßnahmen der bei Rpr angesiedelten Zentralen Anlaufstelle für Korruptionsprävention Beratung und Mitarbeit in städtischen Projekten bzw. Arbeitsgruppen

103 Anlage 2, Blatt 1 Anlage 2 Anpassungs- und Ergänzungsbedarf bei der doppischen Rechnungslegung der Stadt Bezug: BKPV-Prüfung der Eröffnungsbilanz & Jahresabschluss 2005; Rpr-Prüfung der Jahresabschlüsse 2006 bis 2016; überörtliche Prüfung lfd. Nr. Bereich / Bilanzposten Erstberichterstattung Prüfungsfeststellung 1 Jahresabschluss 2005/2009 Kontenrahmen entspricht nicht KommHV-Doppik Nicht zahlungswirksame Buchungen: Belegablage tlw. bei Sachbearbeitern, daher Lücken in zentraler Belegablage. Künftig: einheitliche Ablage Grundsatz der Trennung von Anordnung und Vollzug wird im Rahmen der Jahresabschlusserstellung noch nicht eingehalten. Es fehlen teilweise schriftliche bzw. auf elektronischem Weg übermittelte Buchungsanordnungen für die Jahresabschlusserstellung Eine körperliche Bestandsaufnahme des Sachanlagevermögens wäre gemäß AFB durchzuführen. Bilanz 5 A.II.5. Kunstgegenstände und Baudenkmäler 2005 Kein vollständiger Nachweis über städtische Kunstgegenstände; lückenhafte Inventarisierung (insbesondere der Dauerleihgaben); Wertansätze zum Teil nicht ausreichend beg ründet Keine Versicherung der Kunstgegenstände. 7 B.II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 8 B.II.4. Forderungen gegen den öffentl. Bereich und Transferleistungen Finanzrechnung 9 Abstimmung Finanzmittelbestand 2010 Hoher Bestand an Altforderungen bei allen Arten von Forderungen. Teilweise stammen die Bestände noch aus Zeiten der Kameralistik Noch keine vollständige Bilanzierung von Forderungen aus dem Vollzug der Jugend- und Sozialhilfe einschl. Grundsicherung Jährlich sind Differenzen zwischen dem Finanzmittelbestand der Finanzrechnung in SAP und dem von KaSt errechneten Finanzmittelbestand vorhanden. Differenzen vermutlich aufgrund von Problemen bei jahresübergreifenden Buchungen bzw. bei sog. Zahlungsabgrenzern. Erläuterung / Maßnahme Aufgrund Piloteigenschaft weicht Kontenrahmen ab. Dauerhafte Ausnahmegenehmigung für den Kontenrahmen wurde mit Regierungsschreiben vom genehmigt. Die einheitliche Belegablage wird eingeführt. Mittelfristig wird auf elektronische Archivierung umgestellt. KaSt hat am die entsprechende Dienstanweisung erlassen. Gem. Nr der AFB der Stadt Nürnberg ist alle acht Jahre eine körperliche Bestandsaufnahme des Sachanlagevermögens durchzuführen. Inventarisierungsarbeiten durch die Arbeitsgruppe bei KuM in Teilbereichen abgeschlossen (Kunstgegenstände in städtischen Museen und Dauerleihgaben an externe Museen); Fortführung der Inventarisierung in den Folgejahren, insbesondere im Bereich der Graphischen Sammlung. Überarbeitung der Wertgutachten, insbesondere bei hochwertigen Objekten. Voraussetzung für einen Versicherungsabschluss ist eine fertiggestellte Inventur. Danach wäre weiteres Vorgehen zu entscheiden. ggfs. Niederschlagung bzw. Ausbuchung. Buchungskonzeption und Umsetzung in Arbeit; Zuständige Dienststellen wurden aufgefordert die Forderungen umgehend nach Feststellung der Zahlungspflicht debitorisch einzubuchen. Mit der Einführung des neuen Hauptbuchs in SAP im Rahmen der Weiterentwicklung des Haushaltswesens sollen die derzeitigen Ableitungsprobleme beseitigt oder zumindest gemildert werden.

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105 Anlage 3, Blatt 1 Anlage 3 Jahresabschluss 2016 der Stadt Nürnberg Schlussbilanz zum (nach Ergebnisverwendung) A K T I V A in in A. Anlagevermögen , ,92 I. Immaterielle Vermögensgegenstände , ,00 II. Sachanlagen , ,52 1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte , ,66 2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte , ,77 3. Infrastrukturvermögen und Sachanlagen im Gemeingebrauch , ,69 4. Bauten auf fremden Grund und Boden , ,00 5. Kunstgegenstände und Baudenkmäler , ,56 6. Fahrzeuge , ,00 7. Maschinen, techn. Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung , ,64 8. Anlagen in Bau , ,20 III. Finanzanlagen , ,40 1. Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen , ,76 2. Wertpapiere , ,47 3. Versorgungsrücklage , ,70 4. Ausleihungen , ,47 B. Umlaufvermögen , ,20 I. Vorräte , ,41 II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände , ,56 1. Abgabenforderungen , ,22 2. Privatrechtl. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen , ,96 3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen, Beteiligungen, , ,38 Sondervermögen und rechtsfähige Stiftungen davon: Kontokorrentkonten der verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, , ,48 Sondervermögen und rechtsfähigen Stiftungen 4. Forderungen gegen den öffentl. Bereich und Transferleistungen , ,92 5. Sonstige Vermögensgegenstände , ,08 III. Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 0,00 IV. Liquide Mittel , ,23 1. Kassenbestand , ,32 2. Bankguthaben , ,91 C. Aktive Rechnungsabgrenzung , ,79 S U M M E D E R A K T I V A , ,91

106 Anlage 3, Blatt 2 P A S S I V A in in A. Eigenkapital , ,98 I. Basiskapital , ,45 1. Basiskapital Stadt , ,73 2. Kapitalzuschuss zur Versorgungsrücklage , ,28 3. Grundstockvermögen der nichtrechtsfähigen Stiftungen , ,16 4. Zustiftungen ab bei den nichtrechtsfähigen Stiftungen , ,37 5. Zuführung aus der Ergebnisrücklage der nichtrechtsfähigen Stiftungen , ,81 6. Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen der nichtrechtsf. Stiftungen , ,10 II. Rücklagen , ,75 1. Ergebnisrücklage , ,44 2. Rücklage f. Gebührenausgl. Ext. Kostend.) ,32 0,00 3. Kapitalerhaltungsrücklage der nichtrechtsfähigen Stiftungen , ,31 III. Verlustvortrag , ,22 B. Sonderposten , ,62 1. Sonderposten aus Zuwendungen , ,00 2. Sonderposten aus Beiträgen , ,09 3. Sonderposten aus Kostenerstattungen , ,21 4. Sonstige Sonderposten , ,32 C. Rückstellungen , ,30 1. Pensionsrückstellungen , ,00 2. Rückstellungen für Altersteilzeit , ,00 3. Beihilfe- und Urlaubsrückstellungen , ,36 4. Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung , ,00 5. Rückstellungen für Altlasten , ,00 6. Bezirksumlagerückstellungen ,00 0,00 7. Steuerrückstellungen , ,82 8. Rückstellungen für Haftungs- und Prozessrisiken , ,17 9. Rückstellungen für Verlustausgleiche an verbundene Unternehmen , , Rückstellungen für Zweckausrichtungsverpflichtungen , , Rückstellung nicht ausgereichte Leistungsentgelte , , Sonstige Rückstellungen nach 74 Abs. 1 S. 2 KommHV-Doppik , ,58 D. Verbindlichkeiten , ,00 1. Anleihen , ,00 2. Verbindlichkeiten aus Krediten , ,11 davon: Investitionskredite vom Land 3.730, ,67 Investitionskredite von Kreditinstituten , ,23 Investitionskredite vom sonstigen inländischen Bereich , ,37 Kontokorrentkonten , ,98 Kontokorrentkonten der verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, Sonderver , ,86 mögen und rechtsfähigen Stiftungen 3. Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen gleichkommen , ,69 4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen , ,01 5. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen , ,56 6. Sonstige Verbindlichkeiten , ,63 E. Passive Rechnungsabgrenzung , ,01 S U M M E DER P A S S I V A , ,91

107 Anlage 3, Blatt 3 Schlussbilanz zum (vor Ergebnisverwendung) A K T I V A in in Anlagevermögen , ,92 Immaterielle Vermögensgegenstände , ,00 Sachanlagen , ,52 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte , ,66 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte , ,77 Infrastrukturvermögen und Sachanlagen im Gemeingebrauch , ,69 Bauten auf fremden Grund und Boden , ,00 Kunstgegenstände und Baudenkmäler , ,56 Fahrzeuge , ,00 Maschinen, techn. Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung , ,64 Anlagen in Bau , ,20 Finanzanlagen , ,40 Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen , ,76 Wertpapiere , ,47 Versorgungsrücklage , ,70 Ausleihungen , ,47 Umlaufvermögen , ,20 Vorräte , ,41 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände , ,56 Abgabenforderungen , ,22 Privatrechtl. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen , ,96 Forderungen gegen verbundene Unternehmen, Beteiligungen, , ,38 Sondervermögen und rechtsfähige Stiftungen davon: Kontokorrentkonten der verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, , ,48 Sondervermögen und rechtsfähigen Stiftungen Forderungen gegen den öffentl. Bereich und Transferleistungen , ,92 Sonstige Vermögensgegenstände , ,08 Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 0,00 Liquide Mittel , ,23 Kassenbestand , ,32 Bankguthaben , ,91 Aktive Rechnungsabgrenzung , ,79 S U M M E D E R A K T I V A , ,91

108 Anlage 3, Blatt 4 P A S S I V A in in Eigenkapital , ,98 Basiskapital , ,45 Basiskapital Stadt , ,73 Kapitalzuschuss zur Versorgungsrücklage , ,28 Grundstockvermögen der nichtrechtsfähigen Stiftungen , ,16 Zustiftungen ab bei den nichtrechtsfähigen Stiftungen , ,37 Zuführung aus der Ergebnisrücklage der nichtrechtsfähigen Stiftungen , ,81 Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen der nichtrechtsf. Stiftungen , ,10 Rücklagen , ,75 Ergebnisrücklage , ,44 Rücklage f. Gebührenausgl. Ext. Kostend.) ,32 0,00 Kapitalerhaltungsrücklage der nichtrechtsfähigen Stiftungen , ,31 Verlustvortrag , ,22 Sonderposten , ,62 Sonderposten aus Zuwendungen , ,00 Sonderposten aus Beiträgen , ,09 Sonderposten aus Kostenerstattungen , ,21 Sonstige Sonderposten , ,32 Rückstellungen , ,30 Pensionsrückstellungen , ,00 Rückstellungen für Altersteilzeit , ,00 Beihilfe- und Urlaubsrückstellungen , ,36 Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung , ,00 Rückstellungen für Altlasten , ,00 Bezirksumlagerückstellungen ,00 0,00 Steuerrückstellungen , ,82 Rückstellungen für Haftungs- und Prozessrisiken , ,17 Rückstellungen für Verlustausgleiche an verbundene Unternehmen , ,00 Rückstellungen für Zweckausrichtungsverpflichtungen , ,08 Rückstellung nicht ausgereichte Leistungsentgelte , ,29 Sonstige Rückstellungen nach 74 Abs. 1 S. 2 KommHV-Doppik , ,58 Verbindlichkeiten , ,00 Anleihen , ,00 Verbindlichkeiten aus Krediten , ,11 davon: Investitionskredite vom Land 3.730, ,67 Investitionskredite von Kreditinstituten , ,23 Investitionskredite vom sonstigen inländischen Bereich , ,37 Kontokorrentkonten , ,98 Kontokorrentkonten der verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, Sonderver , ,86 mögen und rechtsfähigen Stiftungen Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen gleichkommen , ,69 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen , ,01 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen , ,56 Sonstige Verbindlichkeiten , ,63 Passive Rechnungsabgrenzung , ,01 M M E DER P A S S I V A , ,91

109 Anlage 3, Blatt 5 Ergebnisrechnung zum Ist-Ergebnis 2016 Gesamtermächtigung des Haushaltsjahres Ist- Ergebnis 2015 Vergleich Ergebnisrechnung Ansatz 2016 übertragene Haushaltsermächtigungen aus Vorjahren 1) Fortgeschriebener Planansatz 2016 Ist / Fortgeschriebener Planansatz 2) EUR EUR EUR EUR EUR EUR 1 2 2a 2b Steuern und ähnliche Abgaben , , , , , Zuwendungen und allgemeine Umlagen , , , , , , Sonstige Transfererträge , , , , , Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte , , , , , , Auflösung von Sonderposten , , , , , Privatrechtliche Leistungsentgelte , , , , , , Kostenerstattungen und Kostenumlagen , , , , , , Sonstige ordentliche Erträge , ,07 0, , , , Aktivierte Eigenleistungen , , , , , /- Bestandsveränderungen , , ,35 S1 = Ordentliche Erträge (= Zeilen 1 bis 10) , , , , , , Personalaufwendungen , , , , , , Versorgungsaufwendungen , , , , , Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen , , , , , , Planmäßige Abschreibungen , , , , , , Transferaufwendungen , , , , , , Sonstige ordentliche Aufwendungen , , , , , ,67 S2 = ordentliche Aufwendungen (= Zeilen 11 bis 16) S3 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (= Saldo S1 und S2) 17 + Finanzerträge , , , , , , , , , , , , , , , , , Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen , , , , ,90 S4 = Finanzergebnis (= Saldo Zeilen 17 und 18) S5 = Ordentliches Ergebnis (= S3 und S4) 19 + Außerordentliche Erträge , , , , , ,69 0, , , , , , , , , , , Außerordentliche Aufwendungen , , , , , ,97 S6 = Außerordentliches Ergebnis (= Saldo Zeilen 19 und 20) S7 = Jahresergebnis (= S5 und S6) , , , , , , , , , , , ,61 1) Enthalten sind die Budgetüberträge aus 2015 sowie die Haushaltsreste auf den übertragbaren Sachkonten (laut den beschlossenen Haushaltsplanvermerken). 2) Im Folgenden gilt: Positive Differenzbeträge (+) sind gleichbedeutend mit einer Verbesserung des Ergebnishaushaltes gegenüber den geplanten Werten. Negative Differenzbeträge (-) sind gleichbedeutend mit einer Verschlechterung des Ergebnishaushaltes gegenüber den geplanten Werten.

110 Anlage 3, Blatt 6 Finanzrechnung zum Ist-Ergebnis 2016 Gesamtermächtigung des Haushaltsjahres Ist- Ergebnis 2015 Vergleich Ist / Fortgeschriebener Planansatz 2) Finanzrechnung Ansatz 2016 übertragene Haushaltsermächtigungen aus Vorjahren 1) Fortgeschriebener Planansatz 2016 EUR EUR EUR EUR EUR EUR 1 2 2a 2b Steuern und ähnliche Abgaben , ,00 0, , , , Zuwendungen und allgemeine Umlagen , ,30 0, , , , Sonstige Transfereinzahlungen , ,68 0, , , , Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte , , , , , , Privatrechtliche Leistungsentgelte , , , , , , Kostenerstattungen und Kostenumlagen , , , , , ,15 7 =+ Sonstige Einzahlungen aus laufender Verwaltungst , ,35 0, , , , Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen , ,99 0, , , ,04 S1 = Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (= Zeilen 1 bis 8) , , , , , , Personalauszahlungen , , , , , , Versorgungsauszahlungen , ,00 0, , , , Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen , , , , , , Transferauszahlungen , , , , , , Sonstige Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit , , , , , , Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen , ,64 0, , , ,92 S2 = Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (= Zeilen 9 bis 14) S3 = Saldo aus laufenden Verwaltungstätigkeit (= Saldo S1 und S2) 15 + Einzahlungen aus Investitionszuweisungen , , , , , , , , , , , , , , , , , , Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen u.ä. Entgelte für , ,00 0, , , , I Einzahlungen titi täti kaus it der Veräußerung von Sachvermögen , ,00 0, , , , Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen , ,46 0, , , , Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit , ,00 0, , , ,34 S4 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (= Zeilen 15 bis 19) 20 - Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden , , , , , , , , , , , , Auszahlungen für Baumaßnahmen , , , , , , Auszahlungen für den Erwerb von beweglichen Sachvermögen , , , , , , Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen , ,46 0, , , , Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen , , , , , , Auszahlungen für sonstige Investitionstätigkeit , , , ,00 0, ,00 S5 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (= Zeilen 20 bis 25) S6 = Saldo aus Investitionstätigkeit (= Saldo S4 und S5) S7 = Finanzierungsmittelüberschuss/-fehlbetrag (= Saldo S3 und S6) 26a + Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten , , , , , , , , , , ,60 0, , , , , , , , , , , , ,75 26b + Einzahlungen aus den der Kreditaufnahme wirtschaftlich 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 S8 = Einzahlungen l i hb V aus ä Finanzierungstätigkeit (= Zeilen 26a und 26b) 27a + Auszahlungen für die Tilgung von Krediten , , , ,00 0,00 0, , , , , , ,43 27b + Auszahlungen für die Tilgung von den der Kreditaufnahme , ,00 0, , , ,95 S9 = i Auszahlungen t h ftli h l aus i hb Finanzierungstätigkeit V ä (= Zeilen 27a und 27b) S10 = Saldo aus Finanzierungstätigkeit (= Saldo S8 und S9) S11 = Finanzmittelüberschuss/-fehlbetrag (= S7 und S10) 28 + Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven , , ,15 0, , , ,11 0,00 0,00 0, ,60 0, , , ,71 0, , , ,23 0, , , ,86 0, Auszahlungen für die Bildung von Liquiditätsreserven 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 S12 = Saldo aus der Inanspruchname von Liquiditätsreserven (= Saldo Zeilen 28 und 29) 30 + Einzahlungen aus der Aufnahme von Kassenkrediten 0, ,00 0, ,00 0,00 0,00 0, ,00 0, ,25 0, , Auszahlungen für die Tilgung von Kassenkrediten , ,00 0, , , , Einzahlungen fremde Finanzmittel/durchlaufende Posten ,11 0,00 0,00 0, , , Auszahlungen fremde Finanzmittel/durchlaufende Posten ,95 0,00 0,00 0, , ,95 S13 = Saldo aus nicht haushaltswirksamen Vorgängen (Saldo S12 bis Zeile 33) 34 Anfangsbestand an Finanzmitteln , ,87 0, ,00 0,00 0, , , , , ,87 S14 = Bestand an Finanzmitteln am Ende des Haushaltsjahres = (= Saldo S11, S13 und Zeile Anfangsbestand sonstiger Liquiditätsreserven ,18 0, ,89 0, ,60 0, ,71 0, ,87 0, ,89 0,00 S15 =Endbestand an Liquiditätsreserven am Ende des Haushaltsjahres (S14 und Zeile 35) , , , , , ,89 1) Enthalten sind die Budgetüberträge aus 2015 sowie die Haushaltsreste auf den übertragbaren konsumtiven und investiven Sachkonten. Nicht enthalten sind ausstehende Einzahlungen für Investitionen (ehemalige Haushaltseinzahlungsreste) und noch nicht ausgeschöpfte Kreditermächtigungen aus Vorjahren. 2) Im Folgenden gilt: Positive Differenzbeträge (+) sind gleichbedeutend mit einer Verbesserung des Finanzhaushaltes gegenüber den geplanten Werten. Negative Differenzbeträge (-) sind gleichbedeutend mit einer Verschlechterung des Finanzhaushaltes gegenüber den geplanten Werten.

111 Anlage 3, Blatt 7 Forderungsspiegel zum Stand nach Ablauf des Haushaltsjahres mit einer Restlaufzeit von Arten der Forderungen Stand zu Beginn des Haushaltsjahres Veränderung im Haushaltsjahr bis zu 1 Jahr von mehr als 1 Jahr bis zu 5 Jahren von mehr als 5 Jahren Stand am Ende des Haushaltsjahres in +/- in in in in 1. Öffentlich-rechtliche Forderungen , , , ,08 123, , Gebührenforderungen , , , ,52 0, , Beitragsforderungen , , , ,66 123, , Steuerforderungen , , ,47 0,00 0, , Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen , , , ,90 0, ,87 2. Privatrechtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen , , , ,02 0, ,70 3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen und rechtsfähige Stiftungen , , ,06 0,00 0, , Forderungen gegen verbundene Unternehmen , , ,35 0,00 0, , Forderungen gegen Beteiligungen , , ,74 0,00 0, , Forderungen gegen Sondervermögen , , ,99 0,00 0, , Forderungen gegen rechtsfähige Stiftungen , ,08 0,00 0,00 0,00 0, Forderungen gegen kommunale Arbeitsgemeinschaften ,98 0, ,98 0,00 0, ,98 4. Forderungen gegen den öffentlichen Bereich und Transferleistungen 5. Sonstige Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände , , ,07 0,00 0, , , , ,71 0,00 0, ,71 Summe aller Forderungen , , , , , ,23

112 Anlage 3, Blatt 8 Verbindlichkeitenspiegel zum Arten der Verbindlichkeiten Stand zu Beginn des Haushaltsjahres Veränderungen im Haushaltsjahr +/- Stand nach Ablauf des Haushaltsjahres mit einer Restlaufzeit von bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahren mehr als 5 Jahren Stand am Ende des Haushaltsjahres in in in in in in Anleihen ,00 0,00 0,00 0, , ,00 2. Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten , , , , , , vom Bund 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0, vom Land 4.263,67-532,98 532, , , , vom sonstigen öffentlichen Bereich 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0, von verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Sondervermögen 2.5 von sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0, vom Kreditmarkt , , , , , , vom sonstigen inländischen Bereich , , , , , ,83 3. Verbindlichkeiten aus Krediten zur , , ,97 0,00 0, ,97 Liquiditätssicherung 3.1 Kassenkredite von Kreditinstituten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0, Kontokorrentkonten , , ,42 0, , Kontokorrentkonten der verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen , , ,55 0,00 0, ,55 4. Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die , , ,06 Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 4.1 Hypotheken-, Grund- und Rentenschulden , , , Leibrentenverträge , , , Sonstige kreditähnliche Rechtsgeschäfte , , ,23 5. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und , , ,46 Leistungen 5.1 von Sondervermögen , , , von verbundenen Unternehmen , , , von Beteiligungen 3.570, ,25 991, vom sonstigen inländischen Bereich , , , vom sonstigen ausländischen Bereich , , ,81 6. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen , , ,88 7. Sonstige Verbindlichkeiten , , , gegenüber Bund und Land aus Förderung , , , gegenüber dem sonstigen öffentlichen und privaten Bereich , , ,65 8. Summe aller Verbindlichkeiten , , ,25 Nachrichtlich: 1. Schulden der Sondervermögen mit Sonderrechnung 1.1 aus Krediten 1) aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften ) Inklusive eines Trägerdarlehens der Stadt Nürnberg an den Eigenbetrieb SÖR (Restschuld zum : 12,1 Mio. ).

113 Anlage 3, Blatt 9 Anlagenspiegel zum Anschaffungs- und Herstellungskosten Abschreibungen Buchwerte Anfangsstand Zugang Abgang Umbuchungen Nachaktivierungen Endstand Anfangsstand Abschreibungen im GJ Abgang Umbuchungen Nachaktivierungen Zuschreibungen Endstand Anfangsstand Endstand / / in in in in in in in in in in in in in in in Immaterielle Vermögensgegenstände , , , ,93 1, , , , , ,67 0, , , , ,00 I. II. Sachanlagen , , , , , , , , , , , , , , ,21 1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte , , , , , , , ,75 0,00 0, ,74 0, , , ,39 2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte , , , , , , , , ,67 0,00 0,00 0, , , ,33 3. Infrastrukturvermögen und Sachanlagen im Gemeingebrauch , , , ,14 0, , , , ,61 0,00 0, , , , ,87 4. Bauten auf fremdem Grund und Boden , ,93 0, ,90 0, , , ,83 0,00 0,00 0,00 0, , , ,00 5. Kunstgegenstände und Baudenkmäler , , , , , ,49 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0, , ,49 6. Fahrzeuge , , , ,81 0, , , , ,43 260,81 0, , , , ,00 7. Maschinen, techn. Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung , , , ,11 8, , , , , ,18 0, , , , ,86 8. GWG, Tiere , , , ,54 3, , , , , ,04 0,00 0, , , ,00 9. Anlagen in Bau , ,89 0, ,82 0, ,27 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0, , ,27 III. Finanzanlagen , , , ,00 0, , , ,77 0,00 0,00 0, , , , ,01 1. Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen , ,00-1, , , , , , , ,65 1) 1) 2. Wertpapiere , , ,79 0,00 0, , , ,66 0,00 0,00 0, , , , ,68 3. Versorgungsrücklage , , ,04 0,00 0, , ,04 4. Ausleihungen/ Genossenschaftsanteile , , , , , , , , , ,64 Summe Anlagevermögen , , , , , , , , ,61 0, , , , , ,22 1) Nicht realisierte Zu- und Abschreibungen auf Wertpapiere werden bei den nichtrechtsfähigen Stiftungen über die Eigenkapital-Position "Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen" verbucht. Entsprechend erfolgt keine erfolgswirksame Buchung; die Anpassung vollzieht sich auf Bestandskonten. Nur bei realisierten Kursgewinnen bzw. Kursverlusten erfolgt eine erfolgswirksame Verbuchung. 2) Der Saldo von -18,07 Mio., der sich aus der Umbuchungsspalte bei immateriellen Vermögensgegenständen/Sachanlagen ergibt, resultiert aus der Umbuchung von Grundstücken, die nicht dauerhaft der Aufgabenerfüllung der Kommune dienen (z. B. zur Weiterveräußerung bestimmte Grundstücke), ins Umlaufvermögen. Der Saldo von , der sich aus der Umbuchungsspalte bei den Finanzanlagen ergibt, resultiert aus der Umbuchung einer Ausleihung in Verbindlichkeiten. Hierbei handelt es sich um geleistete Vorschüsse der Stadt auf die Schulgirokonten. Für die Schulgirokonten wird aufgrund ihrer Führung außerhalb von SAP, jeweils der Bestand zum unter den liquiden Mitteln und den Sonstigen Verbindlichkeiten abgebildet, da es sich um treuhänderisch verwaltete Mittel handelt (z. B. Elterngelder für Klassenfahren). Die Sonstigen Verbindlichkeiten müssen sich aber um die geleisteten Vorschüsse mindern.

114 Anlage 3, Blatt 10 Rücklagen- und Rückstellungsübersicht zum Jahresabschluss 2016 Veränderungen im Rücklagen Stand zum Stand zum Haushaltsjahr Stand zum /- in in in in 1. Basiskapital (Allgemeine Rücklage) , , , ,26 2. Ergebnisrücklage , , , ,36 3. Verlustvortrag (bilanzierende Einheiten) , , , ,93 Veränderungen im Rückstellungen Stand zum Stand zum Haushaltsjahr Stand zum /- in in in in 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen , , , , für Pensionsverpflichtungen , , , ,00 Pensionsrückstellung Anwartschaften aktive Beamte , , , ,00 Pensionsrückstellung Anwartschaften aktive Beamte Lehrkräfte , , , ,00 Rückstellung Anwartschaften städt. Versorgung Arbeitnehmer , , , ,00 Rückstellung Versorgungsempfänger Beamte , , , ,00 Rückstellung Erstattungen an andere Dienstherren ehem. städt. Beamten , , , ,00 Rückstellung Versorgungsempfänger Beamte Lehrkräfte , , , ,00 Rückstellung Versorgungsempfänger ehem. Arbeitnehmer , , , , für Verpflichtungen aus Altersteilzeit und ähnliche Maßnahmen, Beihilfen , , , ,00 Rückstellung für Altersteilzeit Beamte , , , ,00 Rückstellung für Altersteilzeit Beamte Lehrkräfte , , , ,00 Rückstellung für Altersteilzeit Arbeitnehmer , , , ,00 Rückstellung für Beihilfen Beamte , , , ,00 Rückstellung für Beihilfen Beamte Lehrkräfte , , , ,00 Rückstellungen Beihilfen Versorgungsempfänger Beamte , , , ,00 Rückstellungen Beihilfen Versorgungsempfänger Lehrer , , , ,00 Rückstellungen für Beihilfen Arbeitnehmer , , , ,00 Rückstellungen für Beihilfen Versorgungsempfänger Arbeitnehmer , , , ,00 2. Rückstellungen für Altlasten , , , ,00 3. Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung , , , ,00 4. Rückstellungen im Rahmen des Finanzausgleichs und von Steuerschuldverhältnissen 5. Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften, Gewährverträgen und anhängigen Verfahren , , , , , , , ,26 6. Sonstige Rückstellungen , , , ,35 Urlaubsrückstellungen , , , ,59 Rückstellungen für Verlustausgleiche von verbundenen Unternehmen , , , ,00 Rückstellungen für Zweckausrichtungsverpflichtungen , , , ,30 Rückstellungen für nicht ausgereichte Leistungsentgelte , , , ,02 Sonstige Rückstellungen nach 74 Abs. I Satz 2 KommHV-Doppik , , , ,44 7. Summe aller Rückstellungen , , , ,26

115 Anlage 3, Blatt 11 HIER: Stk Jahresabschluss Anhang einfügen!! Papierform: pdf-datei ausdrucken und unverändert einfügen Pdf: UNVERÄNDERTE pdf-datei einfügen

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117 Anlage 4, Blatt 1 Anlage 4 Jahresabschlüsse 2016 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Heilig-Geist-Spital-Stiftung Schlussbilanz zum (nach Ergebnisverwendung) A K T I V A in in A. Anlagevermögen , ,98 I. Immaterielle Vermögensgegenstände 7.106, ,00 II. Sachanlagen , ,60 1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte , ,78 2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte , ,75 3. Infrastrukturvermögen und Sachanlagen im Gemeingebrauch , ,00 4. Bauten auf fremden Grund und Boden 0,00 0,00 5. Kunstgegenstände und Baudenkmäler , ,07 6. Fahrzeuge 500,00 653,00 7. Maschinen, techn. Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 306,00 500,00 8. Geringwertige Wirtschaftsgüter 1.428, ,00 III. Finanzanlagen , ,38 1. Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 0,00 0,00 2. Wertpapiere , ,57 3. Ausleihungen 147,31 441,81 B. Umlaufvermögen , ,74 I. Vorräte 0,00 0,00 II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände , ,57 1. Abgaben-, Gebühren-, Beitragsforderungen 0,00 0,00 2. Privatrechtl. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen , ,46 davon zweifelhafte Forderungen 2.950, ,60 3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 0,00 0,00 4. Forderungen gegen den öffentl. Bereich und Transferleistungen 8.523, ,34 5. Sonstige Vermögensgegenstände , ,77 III. Liquide Mittel , ,17 1. Kassenbestand 0,00 0,00 2. Bankguthaben , ,25 3. Kontokorrent Stadt Nürnberg , ,92 C. Aktive Rechnungsabgrenzung 16,74 32,75 D. Kapitalerhaltung (Vorleistungen) , ,69 SUMME DER AKTIVA , ,16

118 Anlage 4, Blatt 2 P A S S I V A in in A. Eigenkapital , ,22 I. Basiskapital , ,22 1. Grundstockvermögen , ,24 2. Zustiftungen ab , ,00 3. Zuführungen aus der Ergebnisrücklage , ,28 4. Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen , ,70 II. Rücklagen 0,00 0,00 1. Kapitalerhaltungsrücklage 0,00 0,00 III. Gewinn (+) / Verlust (-) 0,00 0,00 IV. Sonderposten , ,00 1. Sonderposten aus Zuwendungen , ,00 2. Sonderposten aus Beiträgen 1.121, ,00 3. Sonderposten aus Kostenerstattungen 0,00 0,00 4. Sonstige Sonderposten , ,00 B. Rückstellungen , ,14 1. Rückstellungen für Zweckausrichtungsverpflichtungen , ,12 2. Rückstellung für Instandhaltungsverpflichtungen , ,00 3. Sonstige Rückstellung n. 74 I S. 2 KommHV-D , ,02 C. Verbindlichkeiten , ,48 1. Verbindlichkeiten aus Krediten , ,01 2. Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen gleichkommen 0, ,12 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen , ,80 4. Sonstige Verbindlichkeiten , ,55 5. Kontokorrent Stadt Nürnberg 0,00 0,00 D. Passive Rechnungsabgrenzung 1.038,00 219,32 SUMME DER PASSIVA , ,16

119 Anlage 4, Blatt 3 Ergebnisrechnung zum Teilergebnisrechnung Ist 2016 Planansatz 2016 RE 2015 Vgl. Ansatz/Ist Zuweisungen vom Land 8.279, , ,10- ** + Erträge aus Zuweisungen und Zuschüsse 8.279, , , Erträge aus Verkauf privatrechtlich , , , Miet- und Pachterträge aus Immo.(230) , , , Miet-und Pachterträge a.immo (dezent.) , ,48-109, Erbbauzinsen (230) , ,21-2, Jagdpacht 589, ,08-10,92- ** + Privatrechtliche Leistungsentgelte , , , Erstattungen von übrigen Bereichen 349, ,84-50,19- ** + Erträge Kostenerstattungen, -umlagen 349, ,84-50, Auflös. v. Sonderposten aus Zuw. Land 4.747, ,00-1, Auflös. v. SoPo Zusch. verb.u/bet./sv , , Auflösung von sonstigen Sonderposten , ,00- ** + Ertr. a.d. Aufl. v. Sonderp. f. Inves , ,00-1, Veräußerung v. Finanzanlagen (200) , Verzugs- und Beitreibungsentgelte 220,72-202,09-220, Erträge a. Abgang v. Finanzanlagen , , , Ertr. Auflös./Herabsetz. Rückstellungen 5.137, ,00-37, Ertr.Aufl/Herab. Instandhaltungsrückst , , , Erlösschmälerung wg. USt-Korrektur ILV , , ,47 ** + Sonstige ordentliche Erträge , , ,69 *** = Ordentliche Erträge , , , Regelzahlung (Arbeiter) , , ,74 ** - Personalaufwendungen Aktiv , , , Beiträge Versorgungskassen - Arbeiter 3.499, , , Arbeitgeberanteil Sozialversich.Arbeiter 9.557, ,81 942, Beiträge zur Berufsgenossenschaft 4.186, , , Aufwendung Aus-/Fortbildung, Umschulung ,64 200, Dienstreisen und Dienstfahrten 2.816, ,45 116, Dienst- u.schutzkleidung/pers.ausrüstung 2.796, , ,88- ** - Personalaufwendungen Passiv , , , Verbrauchsmittel und Betriebsstoffe 1.805, , , Aufwendungen für Betriebsstrom , , , Aufwendungen für Fernwärme (640) , , , Aufwendungen für Wasser 3.586, ,86 414, Abwasser - Niederschlagswasser (220) 4.020, , , Abwasser - Schmutzwasser (220) , , , Gebäudeunterhalt (dezentral/k1) , , , Unterhalt Gebäudetechnik (dezentral/bw) , , , Unterhalt Grün-/Außenanlagen an Gebäuden 53,10 53, Unterhalt der Wälder , , , Grabpflege 347, ,46 152, Unterhalt von Straßen, Wegen, Plätzen , , Unterhalt für Maschinen/techn. Anlagen 1.846, , , Buchbinder- und Restaurierungsarbeiten , , Gebäudereinigung (dezentral) 828,31 828, Reinigungsentschädigung (Hausmeister;SK) , ,69 700, Straßenreinigungsgebühren (220) , ,32 996, Kaminkehrergebühren (230) 401,27 586,59 401, Kaminkehrergebühren (dezentral) 100, ,65 0, Sonstiger Aufwand Geb.-/Grundstücksbew , Zuführung zur Instandhaltungsrückst. K , , , Entschädigung und Arbeitsprämien 500, , Erstattungen an die Stiftungsverwaltung , , , Erstattungen an NürnbergStift 2.858, Erstattung private Unternehmen 2.056, ,32 356,32- ** - Aufwendungen Sach- u. Dienstleistungen , , , Abschreibungen auf Forderungen (K1-Budg) 1.290, , , AfA immat.vermögensgegenst.d.anlageverm , , AfA Gebäude und Gebäudeeinrichtungen , , AfA Infrastrukturverm./Sachanl.i.Gemgebr 2.614, , AfA Fahrzeuge 153, , AfA Betriebs- u.geschäftsausstattung 194, ,00 600, Afa GWG's 477,00 476,68 477,00- ** - Abschreibungen , , ,74-

120 Anlage 4, Blatt Ausrichtung (Stiftungsgaben) , , , Ausrichtung (Zuschuss Einzelpers/Einri.) , , , Zuführ./Aufl. Rückstellung Zweckausricht , , ,12 ** - Transferaufwendungen , , , Miet- und Pachtaufwendungen für Immo 2.520, ,00 20, Gebühren 10, Bankspesen/Geldverkehr 249, ,50 49, Gerichts-/Anwalts-/Gerichtsvollzieherkos 1.114, , Kosten für Sachverständige und Gutachten 69, Kosten für ärztliche Untersuchungen , Bürobedarf 219, ,89 80, Zeitungen und Fachliteratur 605, ,74 105, Fernmeldegebühren 1.703, ,14 96, Nutzungsentg./Pflege Software/Lizenzen 714, ,00 14, Vergütungen für Leistungen Dritter 1.059, , Aufwendungen für Abfallbeseitigung , , , Aufwendungen für Werbung und Inserate 1.614, Transportkosten, Umzugskosten , , , Vers.-Beitr.(o.Kfz-Versicher.beitr./300) 3.309, , , Beiträge zur Gebäudeversicherung (230) 9.077, , , Kfz-Versicherungsbeiträge (300) 407, ,81 307, Aufwendungen für Mitgliedschaften 958, ,00 58, Verluste Abgang Maschinen/techn.Anlagen 1, Aufwendungen aus Einzelwertberichtigung 8.002, Verluste Abgang Finanzanlagen/Beteilig. 562, , , Grundsteuer (dezentral) , ,83 14, Zuführung Sonst. Rückstellung 74KommHV , , , Vermischte Aufwendungen 450,96 238,19 450,96- ** - Sonstige ordentliche Aufwendungen , , ,86- *** = Ordentliche Aufwendungen , , ,95- **** = Ergebnis der laufenden Verwaltungstäti , , , Zinserträge von sons.öffent.sonderrechn , , , Zinserträge von Kreditinstituten , , , Erträge Wertpapieren des Anlagevermögens 1.238, , ,80 ** + Finanzerträge , , , Zinsaufwendungen an Kreditinstitute 3.479, ,13 20, Verzugszinsen 10,59 ** - Zinsen und ähnliche Aufwendungen 3.479, ,72 20,89 *** = Finanzergebnis , , ,22 ***** = Ordentliches Jahresergebnis , , , Andere außerordentliche Erträge 0,35-0, Periodenfremde Erträge (K1) , , ,79 ** + Außerordentliche Erträge , , , Schadenersatzleistungen 8.000, Periodenfremde Aufwendungen (K1) 7.988, , ,07- ** - Außerordentliche Aufwendungen 7.988, , ,07- *** = Außerordentliches Jahresergebnis , , ,07 ****** = Jahresergebnis vor ILV , , ,51 ******* = Ergebnis nach ILV , , ,51 ******** Jahresergebnis nach Ergebnisvortrag , , ,51 ******** Jahresergebnis nach Ergebnisvortrag , , ,51

121 Anlage 4, Blatt 5 Anlagenspiegel zum

122 Anlage 4, Blatt 6 Findel- und Waisenhausstiftungen Schlussbilanz zum (nach Ergebnisverwendung) A K T I V A in in A. Anlagevermögen , ,73 I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00 II. Sachanlagen , ,79 1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte , ,79 2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte , ,00 III. Finanzanlagen , ,94 1. Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 0,00 0,00 2. Wertpapiere , ,94 B. Umlaufvermögen , ,73 I. Vorräte 0,00 0,00 II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände , ,42 1. Abgaben-, Gebühren-, Beitragsforderungen 0,00 0,00 2. Privatrechtl. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 7.343, ,89 3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 0,00 0,00 4. Forderungen gegen den öffentl. Bereich und Transferleistungen 0, ,10 5. Sonstige Vermögensgegenstände , ,63 III. Liquide Mittel , ,31 1. Kassenbestand 0,00 0,00 2. Bankguthaben 0,00 0,00 3. Kontokorrent Stadt Nürnberg , ,31 C. Aktive Rechnungsabgrenzung 0,00 0,00 SUMME DER AKTIVA , ,46

123 Anlage 4, Blatt 7 P A S S I V A in in A. Eigenkapital , ,31 I. Basiskapital , ,72 1. Grundstockvermögen , ,23 2. Zustiftungen ab , ,87 3. Zuführungen aus der Ergebnisrücklage , ,19 4. Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen , ,57 II. Rücklagen , ,59 1. Kapitalerhaltungsrücklage , ,59 III. Gewinn 0,00 0,00 IV. Sonderposten 0,00 0,00 B. Rückstellungen , ,57 1. Rückstellungen für Zweckausrichtungsverpflichtungen , ,28 2. Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung 0,00 0,00 3. Rückstellungen für Altlasten 0,00 0,00 4. Sonstige Rückstellung n. 74 I S. 2 KommHV-D , ,29 C. Verbindlichkeiten , ,67 1. Verbindlichkeiten aus Krediten 0,00 0,00 2. Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen gleichkommen 0,00 0,00 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0,00 0,00 4. Sonstige Verbindlichkeiten , ,67 D. Passive Rechnungsabgrenzung 0,00 106,91 SUMME DER PASSIVA , ,46

124 Anlage 4, Blatt 8 Ergebnisrechnung zum Teilergebnisrechnung Ist 2016 Planansatz 2016 RE 2015 Vgl. Ansatz/Ist Miet- und Pachterträge aus Immo.(230) 25,56-25,56-25, Miet-und Pachterträge a.immo (dezent.) , , , Erbbauzinsen (230) , , ,11 ** + Privatrechtliche Leistungsentgelte , , , Erträge a. Abgang v. Finanzanlagen 3.100, , , Ertr. Auflös./Herabsetz. Rückstellungen , ,06-20,60 ** + Sonstige ordentliche Erträge , , ,60 *** = Ordentliche Erträge , , , Gebäudeunterhalt (dezentral/k1) , , , Erstattungen an die Stiftungsverwaltung , , , Erstattung private Unternehmen 2.570, ,40 170,40- ** - Aufwendungen Sach- u. Dienstleistungen , , , AfA Gebäude und Gebäudeeinrichtungen 70, ,00 30,00 ** - Abschreibungen 70, ,00 30, Ausrichtung (Zuschuss Einzelpers/Einri.) , , , Zuführ./Aufl. Rückstellung Zweckausricht , , ,30 ** - Transferaufwendungen , , , Vers.-Beitr.(o.Kfz-Versicher.beitr./300) 157,93 183,05 157, Verluste Abgang Finanzanlagen/Beteilig. 283, , , Zuführung Sonst. Rückstellung 74KommHV 5.328, , ,00- ** - Sonstige ordentliche Aufwendungen 5.769, , ,47 *** = Ordentliche Aufwendungen , ,50 642,36- **** = Ergebnis der laufenden Verwaltungstäti , , , Zinserträge von sons.öffent.sonderrechn , , , Zinserträge von Kreditinstituten 2.775, , ,25- ** + Finanzerträge , , ,35 *** = Finanzergebnis , , ,35 ***** = Ordentliches Jahresergebnis , , ,80 ****** = Jahresergebnis vor ILV , , ,80 ******* = Ergebnis nach ILV , , ,80 ******** Jahresergebnis nach Ergebnisvortrag , , ,80

125 Anlage 4, Blatt 9 Anlagenspiegel zum

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