WM - Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht Wertpapiermitteilungen

WM - Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht

Die WM informiert wöchentlich aktuell und umfassend im Rechtsprechungsteil über Urteile und Beschlüsse des Europäischen Gerichtshofs, des Bundesgerichtshofs, der übrigen obersten Bundesgerichte sowie der Instanzgerichte zum Wirtschaftsrecht und Bankrecht.

ISSN 0342-6971

Jahresbezugspreis 2024:  1.398,80 € (inkl. MwSt.)
Versandkosten (jährlich): Inland: 114,80 € (inkl. MwSt.), Ausland: 140 €
Einzelheft 33,– € (inkl. MwSt.).  

4 Ausgaben + Zugang zum Online-Archiv kostenlos. Probe-Abonnements können während der jeweiligen Probephase jederzeit gekündigt werden, spätestens unmittelbar nach Erhalt des letzten Hefts, ansonsten wird das Abonnement zum regulären Bezug notiert. Die Vertragslaufzeit für ein Zeitschriften-Abonnement beträgt zwölf Monate. Zeitschriften-Abonnements können jeweils bis vier Wochen vor Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Zur Kündigung genügt eine E-Mail an kundenservice@otto-schmidt.de.
Beschreibung

Die WM informiert wöchentlich aktuell und vollständig über Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, der übrigen obersten Bundesgerichte sowie der Instanzgerichte zum Wirtschaftsrecht und Bankrecht. Sämtliche für die Kreditwirtschaft bedeutsamen Entscheidungen werden in vollem Wortlaut veröffentlicht.

Im Beitragsteil und in Sonderbeilagen erscheinen Aufsätze renommierter Autoren über aktuelle Themen des Wirtschafts- und Bankrechts sowie Rechtsprechungsübersichten. Rezensionen informieren über Neuerscheinungen im Bankrecht und Wirtschaftsrecht. 

Aktuell und ungekürzt

  • Rechtsprechung
    Veröffentlichung aller wichtigen Entscheidungen aus dem Wirtschafts-, Bank- und Kapitalmarktrecht

Praxisrelevant und fundiert

  • Beiträge
    Abhandlungen, Diskussionsbeiträge und Sichtweisen namhafter Autoren zu aktuellen Problemstellungen

Ausführlich und informativ

  • Rechtsprechungsübersichten
  • Dokumentationen
  • Rezensionen relevanter Literatur
  • Deutsche Rechtspolitik aktuell
  • Brüssel aktuell

Auch Online erhältlich

• zusätzliche komfortable Online-Recherche

Erscheinungsweise:
Die WM erscheint wöchentlich samstags.

Aktuelles Heft

Heft 19/2024

Beiträge

Hammen, Horst, Teilprivatrechtsfähigkeit der Börse als Anstalt des öffentlichen Rechts , WM 2024, 873-878

Hörauf, Marcel / Arnold, Florian, Reichweite und Strafbewehrung der Erlaubnispflicht für das Eigengeschäft nach § 32 Abs. 1a Satz 2 KWG, WM 2024, 878-881

Rechtsprechung

Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Finanzdienstleistungsrecht

BGH v. 21.03.2024 - III ZR 70/23, Zur Pflicht des Anlagevermittlers zur Einsichtnahme in von einem Wirtschaftsprüfer testierte Jahresabschlüsse des kapitalsuchenden Unternehmens und zur Aussagekraft eines eingeschränkten Bestätigungsvermerks nach § 322 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 HGB, WM 2024, 882-887

BGH v. 05.03.2024 - XI ZB 17/22, Keine Haftung des Gründungsgesellschafters nach § 280 Abs. 1, § 241 Abs. 2, § 311 Abs. 2 BGB neben der spezialgesetzlichen Prospekthaftung bei lediglich kapitalmäßiger Beteiligung des Gründungsgesellschafters an der geschäftsführenden Komplementärin der Fondsgesellschaft, die den Vertriebsauftrag erteilt hat (Fortführung von BGH, Beschluss vom 11. Juli 2023, XI ZB 20/21, BGHZ 237, 346 = WM 2023, 1692; Urteil vom 24. Oktober 2023, II ZR 57/21, BGHZ 238, 302 = WM 2024, 9), WM 2024, 887-900

Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung

BGH v. 18.04.2024 - IX ZR 239/22, In der Regel keine Annahme, für den Schuldner habe keine Aussicht bestanden, seine übrigen Gläubiger zukünftig vollständig zu befriedigen, wenn dies allein aus den zur Begründung einer Zahlungseinstellung herangezogenen Verbindlichkeiten des Schuldners abgeleitet wird; keine Annahme der Zahlungseinstellung, wenn allein Zahlungsverzögerungen auftreten; zu den Voraussetzungen, unter denen eine Zurechnung des Wissens zwischen verschiedenen Behörden gerechtfertigt ist, WM 2024, 900-904

Bürgerliches Recht und Handelsrecht

BGH v. 17.10.2023 - VI ZR 27/23, Zu den Anforderungen des Transparenzgebots bei einer in einem Vertrag über die Anmietung eines Ersatzfahrzeugs enthaltenen formularmäßigen Klausel, nach der der geschädigte Mieter (Zedent) dem Fahrzeugvermieter (Zessionar) in Bezug auf dessen Mietzahlungsanspruch erfüllungshalber seine auf Ersatz der Mietwagenkosten gerichtete Schadensersatzforderung gegen den Schädiger abtritt, WM 2024, 904-906

BGH v. 11.10.2023 - XII ZR 87/22, Zur Frage der Unmöglichkeit der vom Vermieter einer Segelyacht geschuldeten Leistung aufgrund der im Vertragszeitraum geltenden Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie; zum Anspruch des Mieters einer Segelyacht auf Vertragsanpassung wegen Störung der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 Abs. 1 BGB, wenn der geplante Segeltörn aufgrund von hoheitlichen Bekämpfungsmaßnahmen nicht in der geplanten Form stattfinden kann; zur ultima ratio eines Rücktritts oder einer Kündigung nach § 313 Abs. 3 BGB, WM 2024, 906-910

Sonstiges

BGH v. 14.09.2023 - IX ZR 219/22, Keine Notwendigkeit der Terminsverlegung wegen Erkrankung der anwaltlich vertretenen Partei, wenn keine gewichtigen Gründe deren persönliche Anwesenheit erfordern; ausreichende Entschuldigung der in der mündlichen Verhandlung nicht erschienenen Partei bei krankheitsbedingter Verhandlungsunfähigkeit, nicht schon wegen Arbeitsunfähigkeit., WM 2024, 910-912

Dokumentation

Deutsche Rechtspolitik aktuell, WM 2024, 912

Autoren

Redaktion: Rechtsanwalt Dr. Christopher Kienle, Frankfurt a. M.; Professor Dr. Tobias Lettl, LL.M. (EUR), Universität Potsdam; Rechtsanwalt Dr. Helmut Merkel, Frankfurt a. M.; Rechtsanwalt Arne Wittig, Frankfurt a. M.; Rechtsanwalt Dr. Andreas Lange, Frankfurt a. M. (presserechtlich verantwortlicher Redakteur)

Redaktionsbeirat: Rechtsanwalt Thorsten Höche, Chefsyndikus des Bundesverbandes deutscher Banken e. V., Berlin (Vorsitzender); Professor Dr. Jens-Hinrich Binder, LL.M. (London), Eberhard Karls Universität Tübingen; Vizepräsident des Bundesgerichtshofs Professor Dr. Jürgen Ellenberger, Karlsruhe; Rechtsanwältin Dr. Anna Heidelbach, Leiterin der Rechtsabteilung der DZ-Bank AG, Frankfurt a. M.; Rechtsanwältin Dr. Karen Kuder, Mitglied der Geschäftsleitung DWS Group GmbH & Co KGaA, Frankfurt a. M.; Professor Dr. Peter O. Mülbert, Direktor des Instituts für Internationales Recht des Spar-, Giro- und Kreditwesens an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz; Vors. Richter am Bundesgerichtshof Professor Dr. Heinrich Schoppmeyer, Karlsruhe