Aktuelles

Art. 5 Ziff. 3 LugÜ, Art. 31 LugÜ, Art. 84 ZPO, Art. 221 Abs. 1 lit. b ZPO, Art. 261 ff. ZPO – KG BL, 13. Dezember 2023, 430 23 144

Wird im Rahmen des vorsorglichen Massnahmeverfahrens um Realvollstreckung eines materiell-rechtlichen Anspruchs ersucht (vorliegend: vorläufige Vollstreckung eines kartellrechtlichen Beseitigungs- bzw. Kontrahierungsanspruchs wegen Missbrauchs relativer Marktmacht), gelten hinsichtlich Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit besonders hohe Anforderungen. Insbesondere reicht es auch nicht aus, wenn den Parteien klar ist, was mit den begehrten Leistungen gemeint ist (E. 2.2 f.).

Art. 174 Abs. 2 SchKG, Art. 138 Abs. 3 lit. a ZPO, Art. 141 Abs. 1 ZPO – OG SH, 26.1.2024, 40/2023/44/E

Die Zustellung der Anzeige der Konkursverhandlung ist auch im Falle eines erfolglosen Zustellversuchs  an die Domiziladresse einer Gesellschaft weder unmöglich noch mit ausserordentlichen Umtrieben verbunden, wenn aus den Akten ersichtlich ist, dass der Zahlungsbefehl sowie die Konkursandrohung rechtshilfeweise an die Privatadresse des einzigen Verwaltungsrats der Gesellschaft zugestellt werden konnten (E. 4.2 f.).

Art. 66a StGB, Art. 5 Ziff. 1 Anhang I FZA – OG GL, 24.5.2023, OG.2022.00088

Verneinung eines Härtefalls bei der Landesverweisung (E. III.1.3). Durch Vermögensdelikte geschützte Rechtsgüter können eine aufenthaltsbeendende Massnahme auch im Anwendungsbereich des Freizügigkeitsabkommens rechtfertigen (E. III.2.2.5.3).

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